Kostenübernahme KIWUBehandlung Beihilfe

Hallo,

ist von euch jemand auch zu 50% privat versichert und bekommt 50 % Beihilfe? Mein Mann ist gesetzlich versichert.

Habe mich nun erkundigt wie es so läuft mit der KIWU Behandlung. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Beihilfe nur bezahlt, wenn noch zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt wird. Weiß da jemand Bescheid drüber? Wie funktioniert das? Was gibt es zu beachten? Wann habt ihr das machen lassen? Vor der KIWU oder parallel?

Würde so gern parallel einen Termin machen, weil die Zeit irgendwie total rennt... Aber bringts das wirklich?

Also so insgesamt bin ich schon etwas geschockt darüber, dass wir nun beide zum Amtsarzt maschieren sollen und uns dort noch mal untersuchen lassen sollen.

Da ist man eh schon gestraft und nun sowas... Außerdem sind das alles Beamte, die bekommen ihren Hintern meist eh nicht bewegt :-(

Liebe Grüße
Maya

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Wichtig bei eurer Konstellation ist, wer der Verursacher ist.

Wir haben die selbe Konstellation und sind beide Verursacher. Es war ein harter Kampf, dass mich meine PKV auch als Mitverursacher sieht und meine Kosten übernimmt. Mit der Beihilfe hatte ich keine Probleme. Musste auch nicht zum Amtsarzt. Das stand auch nix von in den Beihilfevorschriften! #gruebel

Wenn allerdings dein Mann alleiniger Verursacher sein sollte, habt ihr ein Problem. Dann wird deine PKV nicht zahlen.


LG
Hasi

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Hallo Hasi,

das stellt sich erst noch raus, ob wir beide Verursacher sind. Ich habe das auch schon gehört, dass meine PKV nichts bezahlt. Bei welcher bist du denn versichert? In den Beihilfevorschriften habe ich nichts gefunden. Habe heute aber folgenden Brief bekommen von der Beihilfestelle:

Die Aufwendungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung sind unter folgenden Voraussetzungen
beihilfefähig:
Bei homologer Insemination (Befruchtung mit Sperma des Ehemanns) sind die Aufwendungen für
die ärztliche Feststellung der Voraussetzungen und für höchstens 5 Behandlungen beihilfefähig. Die
Beihilfestelle kann bei einer entsprechenden ärztlichen Befürwortung darüber hinaus die Aufwendungen
für weitere 3 Behandlungen als beihilfefähig anerkennen. Bei homologer In-vitro-Fertilisation
(extrakorporal = außerhalb des Körpers) sind die Aufwendungen für die ärztliche Feststellung der
Voraussetzungen und für höchstens 4 Behandlungen beihilfefähig.
Wir bitten um Übersendung einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht
- Begründung der medizinischen Notwendigkeit für die o.g. Maßnahmen der künstlichen Befruchtung,
- welche der o.g. Befruchtungsmaßnahmen getroffen worden sind und
- in welchem Umfang.
Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für die heterologe Insemination oder heterologe In-vitro-
Fertilisation (Befruchtung mit Sperma eines anderen als des Ehemanns).
Aufwendungen für erforderliche intracytoplasmatische Spermieninjektionen (ICSI) sind dann
beihilfefähig, wenn zuvor durchgeführte herkömmliche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung
(homologe Insemination oder homologe In-vitro-Fertilisation) erfolglos geblieben sind bzw. bei deren
Anwendung keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen. Hierbei sind maximal fünf Behandlungen
beihilfefähig.

Die Aufwendungen für eine ICSI-Behandlung sind regelmäßig der erkrankten Person zuzurechnen.
Sind nach fachärztlicher Äußerung beide Partner erkrankt, so ist hierzu ein amtsärztliches Gutachten
erforderlich. Sollte dieses die fachärztliche Äußerung bestätigen, sind die Aufwendungen grundsätzlich
dem Partner zuzuordnen, bei dem die medizinischen Leistungen erbracht wurden, extrakorporale
Maßnahmen werden in diesem Fall der Person zugeordnet, an die die Rechnung ausgestellt ist.

Irgendwie ist das total deprimierend...

LG und danke für deine Antwort
Maya

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Dann versuch das irgendwie hinzubiegen, dass du auch Verursacher bist um bestmögliche Erstattung zu erhalten.

Mit dem amtsärztlichen Gutachten würde ich nochmal nachfragen. Kenne das so nicht. Bist du Beihilfe Bund?

Ich bin bei der DKV und musste ganz schön mit denen streiten. Erst nach etlichen Schreiben und schlussendlichen Drohen mit dem Anwalt, haben sie eingelenkt.


LG
Hasi

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Hallo Maya,

mein Mann ist als Verursacher 50% PKV und 50% Beihilfe versichert. Wir bekamen schlußendlich von der Beihilfe 1/4 der Gesamtkosten meines Mannes erstattet und das erst nach langem hin und her. Meine Kosten wurden von der Beihilfe komplett abgelehnt.

LG
Conny

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Hallo Conny,

wie bist du denn versichert? In welchem Bundesland lebt ihr denn? Könnte ja auch sein, dass es unterschiedliche Regelungen gibt...

Falls du schauen möchtest, habe oben den Brief von der Beihilfe in den Thread reinkopiert.

LG und Danke
Maya

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Ich bin GKV versichert und wir leben in Niedersachsen.

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wenn du beihilfe bekommst bist du doch auch BEAMTE, oder...??

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Hallo,

wir sind seit letztem September in KIWU Behandlung. Ich bin zu 50% privat versichert und zu 50% beihilfeberechtigt, mein Mann ist freiwillig privat versichert. Bisher hat sowohl die Krankenkasse als auch die Beihilfe alles (Labor-/Blutuntersuchungen, Ultraschall, humangenetische Beratung incl. Chromosomenanalyse usw.) gezahlt (da ist auch schon einiges zusammengekommen). Wir sind jetzt mitten in unserer ersten IUI-Behandlung. Im Vorwege hat uns die Uni einen Antrag zur Vorlage bei der Krankenkasse geschrieben. Die Krankenkasse hat uns daraufhin eine Kostenübernahme für IUI in höchstens 6 Zyklen bestätigt. Bei der Beihilfe habe ich nicht extra angefragt, gehe aber sicher davon aus, dass die das -wie bisher- auch übernehmen (ohne amtsärtzliches Attest).

Liebe Grüße
oerre

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Hallo,

das hört sich doch mal total positiv an. Hoffe auch, dass es so problemlos bei uns klappt.

Drücke die Daumen für eure Behandlung!

LG Maya