Versicherung kam nicht zur stande.. kündigen möglich?

Hallo

meine mutter hat im dezember 09 2 versicherungen abgeschlossen (für die enklkinder)

nun haben wir bis heute keine police erhalten..

habe mit dem herrn gesprohen der uns die versicheung angeboten hat.. vor ca. 4 wochen hat er die unterlagen weggeschikt..

meine mutte hat nun die schnautze voll und will nun für die enkelkinder woanders eine versicherung abschliessen..

kann sie die versicherung nun kündigen? also sie hat ja noch nichts erhalten und vom konto wurde auch noch nichts abgebucht.. aber nicht das die nachher 4 versicherungen am hals hat..

darf der gute herr die versicheungpapiere 3 monate später erst wegsciken? hat die dann noch hre gültigkeit?

weil meine mum hat ja im dez abgeschlossen und da waren beide kinde noch 0 und ab 1.1 weden kinder automatisch 1 jahr älter
also müsste sie ja jetzt nen höheren betrag zahlen oder sehe ich das falsch?



lg Sandra

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Hallo,

idR hat man - wenn man die Police erhalten hat - ein Widerspruchsrecht von min. 2 Wochen.
Bzgl. des Eintrittsalters kommt es ganz auf den Anbieter und die Art der Versicherung an. Die Sprünge sind aber bei Kindern nicht ganz so groß. Ändern könnt ihr es eh nicht mehr.

vg, m.

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hallo,

meine mutter hat aber keine police erhalten und wie gesagt der monatliche beitrag wurde auch noch nicht abgebucht..

ich denke der man von der versicherung hat die unterlagen verschlampt..

nur wir wollen auf der sicheren seite sein.. nicht das sie woanders was abschliesst und dann 2 versicherungen an der backe hat


lg Sandra

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Wie gesagt, wenn die Police kommt, dann kann sie widersprechen. Ansonsten macht ihr euch Kopien vom Antrag und schickt diese zusammen mit einem Schreiben an die Versicherung, dass ihr zurücktretet.

vg, m.

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Wenn keine Police eingegangen ist, hier ist die Gesellschaft in der Beweispflicht, wenn sie es anders sieht, kann man "ohne" Probleme kündigen.
Die "" weil manche Gesellschaften sehen dies anders und versuchen zu prozessieren, fallen aber damit auf die Nase, weil sie in der Regel den Zugang nicht nachweisen können.
Ist übrigens ne beliebte Kündigungsmethode im Rahmen der Kundenabwerbung, meiner Meinung nach übrigens die schnellste und schönste.