Noch verheiratet und Schwanger vom neuen Partner!

Ich bin noch verheiratet und bin aber in der 9.Woche Schwanger von meinem neuen Partner!
Wenn das Baby dann mal da ist hab ich ein Problem den dann ist doch gesetzlich mein Ex-Mann für dieses Kind Unterhaltspflichtig!? Nur wird er das nicht dulden und ich möchte das ja auch nicht :-(
Ich habe gehört das es eine Lösung dafür gibt zu dritt zum Jugendamt zu gehen und Beglaubigen lassen das mein neuer PArtner der leibliche Vater ist! Den wenn wir mal nicht mehr zusammen sein sollten das er dann der Unterhaltpflichtige ist für dieses Kind!
Brauche Rat danke!
Lg Sabine

1

Bei mir war das so:
Nach der Geburt hatte mein Noch-Ehemann die Vaterschaft angefochten, es wurden Bluttests von mir, dem leibl Vater und Baby gemacht, Vaterschaft festgestellt, fertig.
Ab dann hatte der KV rückwirkend den U fürs Kind gezahlt.

m.E. kann während einer bestehenden Ehe der Freund nicht die Vschaft anerkennen, weil das BGB den Ehemann als KV fingiert. Deshalb muss der Ehemann erst anfechten.

2

Hallo

Vielen dank für die Antwort:-)
Das hilft mir sehr viel weiter!
lg Sabine

3

Wollt ihr euch scheiden lassen oder ist die Scheidung bereits am laufen?

weitere Kommentare laden
6

Keine Panik!!!

Hab meinen Text schon zwei oder drei Threads weiter oben geschrieben und kopier es der Einfachheit halber hier herein:

Dein jetziger Partner kann vor der Geburt mit dir gemeinsam beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Dein von dir in Trennung lebender Ehemann muss ebenfalls beim JA unterschreiben, dass er nicht der Vater ist. Das geht sowohl gemeinsam, also ihr alle 3 zusammen, oder in zwei getrennten Terminen. (Wir haben uns für die getrennte Variante entschieden.)

Sollte das Kind auf die Welt kommen, bevor die Scheidung rechtskräftig ist, hat das diese Folgen:
1. Brauchst du für Vor- und Zunamen das Einverständnis deines Ehemanns. (Ging bei mir ganz formlos, selbst aufgesetzt. Im Zweifel fragst du beim Standesamt nach.)
2. Steht dein (Noch-)Ehemann auf der Geburtsurkunde bis du geschieden bist. Dann wird eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.
3. Kann - wenn ihr das wollt - dein Partner erst das geteilte Sorgerecht gekommen, wenn du geschieden bist.

Nicht desto trotz hat dein Ehemann durch die Vaterschaftsanerkennung beim JA keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Kind!

Ich habe vom Standesamt wesentlich ausführlichere und richtigere Antworten auf meine Fragen bekommen als beim JA, aber vielleicht gibt es da regionale Unterschiede...

Übrigens hat mir eine Dame beim Standesamt gesagt, das im Oktober 2010 ein Gesetz in Kraft tritt, das in eben einem solchen Fall wie bei dir die Scheidung beschleunigt, und alle Berechnungen usw. hinten anfügt, so dass das Kind "unehelich" geboren werden kann. Dann entfällt dieser ganze Hickhack denn wir schon durch haben. Ob das eine rechtlich korrekte Auskunft war, da erkundige dich unbedingt nochmal.

Ich bin seit Frühjahr 2008 getrennt und hab im Frühjahr 2009 meine Scheidung eingereicht und bin immer noch nicht geschieden .

Gib beim Bürger- oder Standesamt die "Trennung seit ..." an, falls noch nicht geschehen.

Mach dir keine Sorgen, das Kind findet mit Sicherheit zum richtigen Vater. Es braucht eben Geduld mit den Behördensachen, aber lass dir die Schwangerschaft nicht davon vermiesen.

Lg, Funkekind

7

bin auch in so einer Situation

und lebe getrennt von meinem noch Ehemann...
Scheidung is noch nich eingereicht.
Lebe aber schon seit einem Jahr bei einem anderen Mann von dem ich jetzt das 3. Kind erwarte.

Wir waren beim Standesamt und er hat die Vaterschaftsanerkennung gemacht.

aber wie das dann weiter geht weiß ich auch noch nich genau....

euch alles Gute für die Zukunft. #klee

8

Und ging das einfach so?
M.E. geht das nur bei nicht-verheirateten Frauen, da dein Ehemann automatisch als rechtl. V gilt, solange er nicht anficht.
WAs hat man euch dazu gesagt?
Bei mir war das nämlich anders.

weitere Kommentare laden