Halbe sorgerecht an ehemann abgeben

Hallo ihr lieben

ich habe da mal eine frage undzwar habe ich einen 9 Monatealtigen unehlichen sohn !!ich habe in dez geheiratet und erwarte am 8.6 mit ihm eine tochter!
er ist ein sehr liebevooler vater und kümmert sich um mein sohn wie um sein eigenes kind !!!
jetzt möchte ich gerne das halbe sorgerecht was ich für meinen sohn habe die hälfte an meinem ehemann abgeben wen mir was zustösst das er dan direkt das ganze sorgerecht bekommt und nicht mein ex
geht das überhaupgt hat einer ahnung davon?oder würde das mein ex bekommen wen es nicht klapt


mfg sharon89

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Hallo.

Nein, das geht nicht.
Die gemeinsame Sorge steht nur dem leiblichen Vater zu.
Einzige Möglichkeit wäre, dass Dein Ehemann das Kind adoptiert ... dann hat der leibliche Vater keinerlei Pflichten und Rechte mehr und Dein Ehemann könnte auch die gemeinsame Sorge erhalten.

Es ist im Übrigen so, dass der leibliche Vater, wenn die Mutter vorher das alleinige Sorgerecht hatte, NICHT automatisch das Sorgerecht erhält, wenn der Mutter was passiert ... das wird zunächst von einem Familiengericht geprüft und nach Wohl des Kindes entschieden (man reißt ein Kind auch nicht einfach aus seinem sozialen Umfeld und nimmt es weg vom sozialen Vater und Halbgeschwistern).

Zur weiteren Absicherung kannst Du auch eine Verfügung aufsetzen:
http://www.umstaendehalber.com/recht/mediation.asp#testament

Gruß von der Hedda.

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Ähm,

ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass man "Anteile" am Sorgerecht "abgeben" kann wie Anteile einer Aktiengesellschaft oder GmbH!!!

Wenn ich dich richtig verstehe, willst du dann gar kein Sorgerecht mehr für dein eigenes Kind haben? Und dein Ex-Mann? Wenn der seine "Anteile" an seine neue Partnerin abgibt...dann haben am Ende zwei fremde Menschen das "Sorgerecht" für dein Kind?

Entschuldige bitte...aber das ist doch...also manche Leute haben Vorstellungen...#augen

die hinterwäldlerin

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mein ex kümmert sich nicht um sein kind und nein ich und mein mann sollen jemals das halbe sorgerecht haben ich habe im abkommender zeit eine op vor mir die zu 60% schieff gehn kann ist aber ne andere sache

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hat nix mit komischen vorstellungen zu tun und JA das mit dem teile abgeben geht!!!!

unverh. KM kann KV halbes Sorgerecht abgeben--sonst hat sie es immer automatisch alleine!!!!

Und die Schreiberin sagt hier ja dass es unehelich ist----also dürfte der KV eh kein sorgerecht haben!!!!!-solange sie es ihm nicht angegeben hat

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nein, geht nicht. wir sind ja nicht auf einem basar!
der leibliche vater des kindes wird immer zur hälfte das sorgerecht behalten. es sei denn, er tritt das ab und lässt deinen neuen mann sein kind adoptieren. dann hat er keine rechte und auch keine verpflichtungen (unterhalt) mehr.

wenn dir etwas passiert, wird in erster linie immer geschaut, dass der andere inhaber der elterlichen sorge das kind zu sich nimmt. wenn das JA entscheidet, dass dieser nicht geeignet ist, kann dein jetztiger mann als bezugsperson eingesetzt werden.

du kannst testamentarisch festhalten, dass du im falle deines todes deinen heutigen mann als vormund für dein kind empfiehlst. das wird berücksichtigt - ist aber keine garantie. denn in erster linie hat der leibliche vater dann rechte. kommt der vater des kindes wegen schlechter le

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Guten Morgen.

>>> wenn das JA entscheidet, dass dieser nicht geeignet ist, kann dein jetztiger mann als bezugsperson eingesetzt werden. <<<

Was Ihr immer alle mit dem JA habt ... das hat überhaupt nichts zu entscheiden.

Gruß von der Hedda.

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"wenn dir etwas passiert, wird in erster linie immer geschaut, dass der andere inhaber der elterlichen sorge das kind zu sich nimmt. wenn das JA entscheidet, dass dieser nicht geeignet ist, kann dein jetztiger mann als bezugsperson eingesetzt werden."

Wenn der KV auch Sorgerecht hat, dann kommt das Kind ganz AUTOMATISCH zum Vater, da schaut kein JA mehr ob er geeignet ist, schließlich hat er ja das Sorgerecht #aha

Wenn die KM dass alleinige Sorgerecht hat, dann würde das JA eine Empfehlung abgeben wo das Kind am Besten aufgehoben ist und das Familiengericht! trifft dann die Entscheidung wo das Kind am Ende hin soll. Das JA hat im Übrigen lediglich eine beratende Funktion, das darf überhaupt nichts entscheiden.

Gruß Krüml

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resultieren daraus das ihr bereits verheiratet seid, hat dein ehemann auch für den mit in die ehe gebrachten sohn ein sog. kleines sorgerecht, dies ist im gesetz so geregelt. Ich meine das wäre 1675bgb oder sowas... erkundige dich diesbezgl. mal

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Ich frage mich eher was ihr alle habr mit eurem das geht nicht,das gibts nicht mit teile vom SR abgeben!!!

Sicher gibt es das!!!ich war mit dem KV nicht verheiratet also hatte ich es komplett alleine-das ist immer so!!!!!

ich hab aber unterschrieben iwann das ich mir das sorgerecht teilen will mit ihm.....

warn fehler weil so einfach kriegt man es allein nicht wieder zurück-sehr schwierig---es sei denn es sind gravierende sachen passiert!!!!