Erzeuger will Sorgerecht... bitte helft mir...

Kurze Situtionserläuterung: ich bin verheiratet - mein letztes Kind (7 Monate) ist zwar in der Ehe geboren, doch mein Mann ist nicht der Erzeuger. Es läuft die Vaterschaftsanfechtung und gleichzeitig Vaterschaftsfeststellung.

In der Anhörung meinte der Erzeuger, falls er der Vater wäre, will er das Sorgerecht!!! Er hat das Kind bei der Anhörung zum ersten mal gesehen, war gegen das Kind und hat bisher nicht mal den Ansatz von Übernahme von Verantwortung gezeigt. Nun habe ich gelesen, dass unverheiratete Männer lt. Eu-Recht gleichberechtigt werden sollen.

Ich kann im Internet leider bei der Flut von Berichten nicht finden, ob das Ganze nun in Deutschland geändert wurde.

Derzeit möchte ich auch kein gemeinsames Sorgerecht, da der Erzeuger wie gesagt noch nicht ein bisschen Verantwortung gegenüber dem Kind gezeigt hat. Ich möchte ihm die Möglichkeit sein Kind kennenzulernen nicht verwehren und bin offen, was das Umgangsrecht betrifft.

Nun meine Frage: Wie ist die derzeitige Rechtslage in Deutschland? Bekomme ich automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn mein Ehemann als Vater ausgeschlossen wird? Ist es noch immer so, dass ich einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen muss? Hat der Erzeuger irgendwelche Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

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Hallo!

Derzeit ist es so, dass die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht hat. Für ein gemeinsames Sorgerecht muss die Mutter zustimmen.

Der Erzeuger hat keine Chancen das alleine Sorgerecht zu bekommen, außer der Mutter wird das Sorgerecht (wegen Kindesgefährdung) entzogen.

Mir ist auch nichts bekannt, dass in naher Zukunft eine Änderung ansteht bzw. anstehen soll.

LG janamausi

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du hast das alleinige sorgerecht - auch wenn fest gestellt wird, dass dein mann nicht der vater ist sondern ein anderer.
der KV kann sich auf den kopf stellen und mit dem hintern wackeln - das sorgerecht bekommt er nur, wenn du zustimmst.

grüße und schöne ostern

brujita

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Mach Dir wegen des EU-Urteils mal keine Sorgen, das heißt lediglich, daß es irgendwann mal eine Gesetzesänderung geben muß, daß uneheliche Väter überhaupt eine Chance bekommen - z.B. wenn sie jahrelang das kind mit erzogen haben o.ä.

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In der Anhörung meinte der Erzeuger, falls er der Vater wäre, will er das Sorgerecht!!!

Wenn das Gesetz geändert wird, dann wird es für "Altfälle" nicht gelten.

Er bekommt auch kein Sorgerecht, wenn die Frage danach nur aus "Rache" kommt. Und alleinig ist absolut ausgeschlossen, solange Du als Mutter nicht ein Totalausfall bist (Drogen, Alkohol, obdachlos etc).

Bleib doch ganz cool und lass es Deine Anwältin regeln.

Gruß

Manavgat

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Hunde die bellen beißen nicht :-)

Ich bin in einer ähnlichen Situation und hatte ein langes Gespräch mit dem Jugendamt. Fakt ist das du das alleinige Sorgerecht hast. Im Sinne des Kindes sollte ich den Kontakt zwischen Vater und Sohn nicht verbieten.
Ich soll ihn auch in der Geburtsurkunde als Vater vermerken lassen damit er halt einen Vater hat und auch wegen Unterhalt und und und. Der Vater hat das Recht seinen Sohn zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen. Aber alles nur mit meinem Einverständnis. Wenn er irgendwas macht was mir nicht passt (ganz extrem gesagt) dann kann ich den weiteren Umgang verbieten. Auch habe ich das Aufenthaltsrecht für das Kind.
Er will nun auch das Sorgerecht aber wie schon gesagt nur mit meinem Einverständnis......was er auch so mal nicht bekommt. Wenn ich den vom JA richtig verstanden habe ist das aber eine Sache die man jederzeit regeln kann. Nur ....einmal eingewilligt dann schwer das wieder rückgängig zu machen.

Aber meistens sind das die Väter die nur meckern und drohen und erzählen und dann machen sie eh nichts dagegen.
Also bleib ganz ruhig und entspann dich :-)

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Es gab ein Urteil, wo dem Vater nach zig Jahren Streitigkeiten das geteilte Sorgerecht zugesprochen wurde. Dies gescha am europ. Gerichtshof, was bedeutet, dass sich die Gesetzeslage auch hier in Deutschland in den nächsten 1-3 Jahren ändern wird. Aber das sind noch ungelegte Eier

Wenn jetzt festgestellt wird dass Dein Ehemann nicht der Vater ist, dann hast Du erstmal das alleinige Sorgerecht und das bleibt auch so. Der Erzeuger kann es nicht einklagen. Er hat ein Umgangsrecht, dass darfst Du ihm nicht verwehen, aber Du brauchst das Kind selbstverständlich auch nicht alleine rausgeben. Entweder bist Du mit dabei oder eine vertraute Person des Kindes (das kann auch die Oma sein) oder halt wenn er sich völlig quer stellt über den begleitenden Umgang übers JA.

WennDU nicht möchtest, dass er irgendwie auch nur im Entferntesten das Sorgerecht mit bekommt, da kann er sich auf den Kopf stellen - derzeit hat er 0 Chance

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Woher weiß er denn das er der Vater sein könnte??? #kratz

Normalerweise wird das Kind in der Ehe geboren und der Ehemann steht als eingtrangener Vater.
Heißt ja das Du die Steine selber ins Rollen gebracht hast und ihn angegeben hast, oder?

Verstehe nicht wie man verheiratet sein kann und dann ein andere der Vater sein kann.
Selbst eine Affärre hätte ich doch nie wieder gesehen und die hätte nie von dem Kind erfahren, oder?

Das Sorgerrecht kann er nicht kriegen, das ist klar.

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Na, der Noch-Ehemann wird ja wohl wissen, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Wenn die Vaterschaft nicht angefochten wird dürfte er die nächsten 18 bis 27 Jahre tausende Euro für ein Kind zahlen, das nicht seines ist.

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Naja aber es steht nichts drin das sie sich scheiden lassen will.
Sondern sie steht das sie verheiratet ist und nichts von Trennung o.ä.

Ich habe jetzt rausgelesen das sie verheiratet ist und Ihren Mann betrogen hat. Dadurch ist ein Kind entstanden und der Erzeuger will das Sorgerrecht.

Klingt so als ob sie ihn verklagt das er die Vaterschaft anerkennt und ihm mitgeteilt hat das aus der Affäre ein Kind entstanden ist.

Wie verstehst Du das ganze denn #kratz

Vielleicht stehe ich ja total auf dem Schlauch #hicks

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Vielen herzlichen Dank Euch. Eure Antworten waren sehr beruhigend für mich.... Ich habe mich echt kirre machen lassen.... Ich denke, das Interesse des Erzeugers ist nicht wirklich auf den Kleinen gerichtet, sondern weil seine ach so heile Ehe auf dem Spiel steht. Er hatte schon mal angedeutet, dass der Kleine ja auch in seiner Familie aufwachsen könne.... Und für das geteilte Sorgerecht muss er mir erst mal zeigen, dass sein Interesse auch Bestand hat.

DANKE & LG