Umschulung - viele Fragen, Hilfe bitte!

Hallo,

mir wird von der Agentur eine Umschulung in Aussicht gestellt.
Da ich keinen Anspruch auf AlgI habe, bekomme ich also kein Unterhaltsgeld wie andere.

Und da fangen die Fragen an:

- Kinderbetreuung ab Maßnahmebeginn muss ich nachweisen, sonst bekomme ich keine Umschulung

Werden die tatsächlichen Betreuungsgebühren (lt. Bescheid) gezahlt oder die Pauschale lt. Internet von 130 €?

- Fahrtkosten - wie werden die erstattet? Kilometerpauschale? Monatskarte?

Außerdem soll ich irgendwas einreichen, das wir kein AlgII beantragen (mein Mann ist seit 06.03.10 arbeitslos und will natürlich am liebsten morgen schon wieder arbeiten, wir würden nur Kinderzuschlag/Wohngeld beantragen).
Was soll ich denn da schreiben? Und wie soll ich das für 24 Monate vorhersehen?
Wenn er bspw. nach 1,5 Jahren arbeitslos wird und wir ergänzend AlgII beantragen müssten, woher soll ich das jetzt wissen? Und was passiert dann?

Vllt. kann ja jemand meine Fragen beantworten.

Lieben Dank,

Linda - die hofft, das Schatzi's Vorstellungsgespräch gerade positiv verläuft

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"Außerdem soll ich irgendwas einreichen, das wir kein AlgII beantragen (mein Mann ist seit 06.03.10 arbeitslos und will natürlich am liebsten morgen schon wieder arbeiten, wir würden nur Kinderzuschlag/Wohngeld beantragen). "

Anspruch auf ALG II hättet ihr aber?
Wenn ich mich nicht irre, gibt es dann kein Wohngeld.

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Hallo,

wenn dann nur auf ergänzendes AlgII.(lt. Rechner im Internet unter 100 €)

Mit Kinderzuschlag und evtl. Wohngeld kämen wir nicht in die "Hilfebedürftigkeit" (steht irgendwo in der Art auf der Seite der Arbeitsagentur), könnten AlgII-Bezug so also vermeiden.
Wobei wir natürlich hoffen das mein Mann ganz fix wieder Arbeit hat, denn in der Baubranche geht es ja jetzt wetterbedingt wieder richtig los.

LG, Linda

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Hallo

"Kinderbetreuung ab Maßnahmebeginn muss ich nachweisen, sonst bekomme ich keine Umschulung "

nachweisen musste ich da nix
Aber es stimmt, ohne Kinderbetreuung keine Umschulung

"Werden die tatsächlichen Betreuungsgebühren (lt. Bescheid) gezahlt oder die Pauschale lt. Internet von 130 €"

Kinderbetreuungsgebühren werden vom Jugendamt gezahlt (+Essensgeldpauschale)

"Fahrtkosten - wie werden die erstattet? Kilometerpauschale? Monatskarte?"

Ist unterschiedlich, bei mir muss es über 3km sein und ich bekomm dann so eine 4-er Karte bezahlt.
Wiederrum kenne ich jemanden der eine Monatskarte bekommen hat.


"Außerdem soll ich irgendwas einreichen, das wir kein AlgII beantragen (mein Mann ist seit 06.03.10 arbeitslos und will natürlich am liebsten morgen schon wieder arbeiten, wir würden nur Kinderzuschlag/Wohngeld beantragen).
Was soll ich denn da schreiben? Und wie soll ich das für 24 Monate vorhersehen?
Wenn er bspw. nach 1,5 Jahren arbeitslos wird und wir ergänzend AlgII beantragen müssten, woher soll ich das jetzt wissen? Und was passiert dann?"

Darüber weiss ich nichts.. aber man kann entweder Wohngeld oder Alg 2 beantragen. Beides geht nicht.

ich hoffe, einwenig geholfen zu haben;-)

lg sprudel

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Hallo Sprudel,

leider nein.

Ich wohne 30km südlich von Berlin, die Umschulung findet mitten in Berlin statt (Fahrzeit mit Öffentlichen unter 1 Std.).
Also über die 3km komm ich locker.;-)

Die Frau von der Agentur sagte mir, das Kinderbetreuungskosten von der Agentur übernommen werden, so steht es auch auf der Internetseite der Agentur.
Die Frage ist nur ob pauschal 130,- oder gemäß Bescheid der Kita.
Von Jugendamt hat da keiner was gesagt.#kratz

Ich will auch kein AlgII beantragen #zitter;-)

LG, Linda

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Hallo Linda

Ui, das mit den Kinderbetreuungskosten von der Arge ist mir neu...ich will aber nicht behaupten dass es nicht stimmt.

Ich denke du wirst dann sicher eine Monatskarte bekommen.

Ich sehe schon, dass ist von REgion zu Region total unterschiedlich. Am besten du frägst bei deinem SA oder sontwas nach.;-)

viel Erfolg

lg

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Hallo,

ich bring mal Licht ins Dunkel... ;-)

Die Betreuungskosten bekommst du als Pauschale von 130,-€ pro Kind vom Arbeitsamt. Das Jugendamt hat damit nix zu tun.

Die Fahrtkosten mußt du möglichst genau angeben. Entweder mit öfffentlichen Verkehrsmitteln (dann Monatskarte) oder mit Auto. Dann mußt du die genauen Km anzeigen (wird vom A-Amt mit Routenplaner nachgeprüft) Du bekommst dann 0,20 €/Km.

Wenn dein Mann in 1,5Jahren Alg2 beantragen muß, ändert das nichts an deiner Umschulung. Du bist ja nicht der Leistungsempfänger (ALG2) sondern nur mit in der Bedarfsgemeinschaft. Es werden lediglich deine Einnahmen gegengerechnet.

Wohngeld und Kinderzuschlag sollten vorrangig vor Alg2 beantragt werden. Alg2 ist immer die letzte Option.

Lg Conni

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Hallo Conni,

vielen Dank, das hilft mir doch schon weiter.#danke#blume

Die Betreuungskosten allein werden sicher darunter liegen, nur weiß ich nicht, wie es mit dem Essengeld aussieht (in einem Kita gibt es Ganztagesverpflegung, im anderen nur Mittagessen - ergo unterschiedliche Kosten, bei der TaMu weiß ich noch gar nichts in der Richtung und wie die Kosten aussehen).
Da ich selber ja kein Unterhaltsgeld bekomme, wäre es also schon ganz gut, wenn ich das noch aus der Pauschale bestreiten könnte.

Zum Kilometergeld:

Bekommt man die einfache Strecke oder Hin- und Rückweg?
Ich kann mich erinnern das mein Mann damals bei der ARGE nur die einfache Strecke anerkannt bekam. Nur haben wir seit 3 Jahren nix mehr mit der Agentur/ARGE zu tun und da kann sich ja doch schon einiges ändern.

Achja, weißt Du wie das mit dem Urlaub geregelt ist?
(nein, ich will nicht gleich wieder blau machen ;-), muss das aber wegen Hort und KiTa wissen - wenn der Kleine bspw. bis zu seinem 3. Geburtstag zur TaMu geht, bräuchte ich ja nächstes Jahr dann 2 Wochen Urlaub für die Eingewöhnung in der KiTa bzw. ist der Schülerhort nur 3 Wochen in den Sommerferien geöffnet)

Also gibt es da festgelegte Zeiten oder darf man die lt. Netz 24 Tage frei planen, soweit möglich?

LG und Danke,

Linda

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Ich mache auch gerade eine Umschulung und bei uns sind die Urlaubstage genau vorgeschrieben.

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