Wie krankenversichern? Referendariat/Lehramt

Hallo, Ihr Lieben,

ich stehe voll auf dem Schlauch und hoffe, dass mir hier irgendwer helfen kann.
Folgendes:

ich bin derzeit gesetzlich versichert und gehe zum 1. Mai ins Referendariat (Lehramt). Ich habe überlegt, mich privat zu versichern - meine KK rät davon ab und meint, im Alter wären dann die Beitrage gigantisch.
Nun bekomme ich jedoch Beihilfe (aber leider sagt mir das gar nichts). Dazu: ich habe drei Kinder, die ich ab einem gewissen Einkommen ebenfalls privat versichern muss.

Wenn ich mich freiwillig gesetzlich versicher, zahle ich von meinem geringen Ref-einkommen 278,- euro krankenkasse. Wenn ich mich privat versicher ungefähr 140,-.

Weiß irgendwer, wie die Kosten bei der Privaten im Alter steigen und was es mit der Beihilfe auf sich hat? Welche Private könnte ich mal anrufen, um mich beraten zu lassen???

HILFE!

lg, Kathrin mit Lotta (7), #stern, Linnéa (2) und Lasse (10 Monate)

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Hallo Kathrin,

wir mussten im Referendariat privat versichert sein. Beihilfe bedeutet, dass der Staat den Löwenanteil der Beiträge übernimmt (hier in BY bei mir 70 %, bei den Kindern 80%) so dass ich mit 4 Kindern insgesamt knapp 300 EUR Krankenkassenbeitrag zahle (privat).
Als Beamter bleiben die Beiträge relativ konstant.
Wenn du eine Arztrechnung bekommst, reichst du die erst bei der Beihilfestelle ein, die zahlt ihren Anteil und dann noch bei der Krankenkasse, die übernimmt dann den Rest.
LG und viel Spaß im Ref ...
Mimi

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also trägt die Beihilfe nicht nur die tatsächlichen Behandlungskosten mit, sondern auch die Beiträge? Auch in der Pension?
Vielen Dank, dass hilft mir schonmal weiter! Dann versicher ich mich vielleicht doch auch besser privat...

lg!!!

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Hi,
ja, so ist es. Soweit ich weiß, MUSST du dich im Ref privat versichern, da man ja Beamter auf Zeit ist. Zumindest hier in Bayern.
Liebe Grüße und viel Durchhaltevermögen (und Humor!)

Mimi

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Auf keinen Fall würde ich mit 3!!!! Kindern in die private Versicherung gehen.

Da zahlst Du für jedes Kind einen eigenen Beitrag.

Gruß

manavgat

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Hi,
der Beitrag für die Kinder ist allerdings sehr gering ... ich zahl pro Kind 26 EUR monatlich für die private KV mit allem (Chefarzt, Einzelzimmer etcpp) - ok, momentan bin ich daheim und die Beiträge für 4 Kinder läppern sich, aber dafür sind die Kinder auch optimal versorgt (unser Großer ist sehbehindert und Rezepte und deren Bezahlung für Ergo / Brillen / alternative Methoden sind nie ein Thema).

LG Mimi

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Hallo Kathrin,

wie Du schon gelesen (und auch selbst geschrieben) hast, kannst Du frei wählen.

Da Du Dich dann im Ref. befindest, bieten viele private Versicherer vergünstigte Tarife an. Für Dich sollte der Beitrag zwischen 60,- und 80,- monatlich liegen.

Sollte Dein Mann gesetzlich versichert sein, können die Kinder bei ihm mitversichert werden. Wenn Du die Kinder ebenfalls in der PKV versichern willst, sind es pro Kind ca. 30,- - 40,- € pro Monat.

Je nach Beihilferecht wird Dein Versicherungsschutz in der PKV nach dem Ref. zwischen 150,- und 200,- € monatlich kosten. Und die Kinder können dann auch bei Deinem Mann versichert bleiben.

Für Dich gibt es nach der jetzigen Lage eigentlich nur die Entscheidung zur PKV - sofern Du Dich dort überhaupt versichern kannst (Gesundheit); der Kontrahierungszwang bei erstmaligem Beihilfeanspruch kommt hier noch nicht zum Tragen.

Die Aussage der KK "im Alter wären dann die Beitrage gigantisch." ist natürlich so nicht haltbar.


gruß pete

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort...

die Kinder können lt. ges.KK allerdings nur solange bei meinem Mann versichert bleiben, wie mein Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt, oder?

Was ist ein Kontrahierungszwang???
Lt. Lehrerinstitut bekomme ich übrigens 50% Beihilfe... was auch immer das bedeuten mag.

Ist es denn nun ein Unterschied, ob ich Beamte bin oder z.B. Selbständige? Ist die Private für Selbständige teurer?

Wäre schön, wenn Du noch Antworten hättest...

LG; kathrin

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Hallo kathrin,

kein Problem, gerne.

"die Kinder können lt. ges.KK allerdings nur solange bei meinem Mann versichert bleiben, wie mein Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt, oder?"

-> Ja, so lange das Einkommen des nicht gesetzlich versicherter Elternteiles monatlich nicht regelmäßig größer als 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010 = 49.950,- €) und auch nicht höher als das des gesetzlich versicherten Elternteiles ist, können die Kinder familienversichert bleiben (§10 Abs. 3 SGB V).

"Was ist ein Kontrahierungszwang???"

-> Sollte ein Beihilfebrechtigter bei erstmaliger Berechtigung der Beihilfe aus gesundheitlichen Gründen nicht versichert werden könnte (in der PKV), so muss ihn die PKV nehmen (nicht alle Gesellschaften haben dieses Abkommen unterzeichnet), wenn er einen Antrag innerhalb der ersten 6 Monate ab Beihilfebezug stellt. Hier dürfen dann nur maximierte Risikozuschläge genommen werden (30%). Dieses gilt aber nicht für Beamte auf Widerruf.

"Lt. Lehrerinstitut bekomme ich übrigens 50% Beihilfe... was auch immer das bedeuten mag."

-> Das bedeutet, dass 50% Deiner Krankheitskosten vom Land (ich denke mal, dass ein Land Dein Arbeitgeber ist) übernommen werden. Für die restlichen 50% suchst Du Dir eine private Krankenversicherung.

"Ist es denn nun ein Unterschied, ob ich Beamte bin oder z.B. Selbständige? Ist die Private für Selbständige teurer?"

-> Beamte versichern meist nur einen %-satz (in Deinem Fall 50%). Selbständige hingegen benötigen eine 100%-ige Absicherung. Wenn man jetzt den Dreisatz heranzieht, müsste der Selbständige einen höheren Beitrag zahlen. Das ist aber kein Muss:

- Die Tarife für Beamte sind anders kalkuliert als andere Tarife (höhere Ausgaben, da höhere Krankheitskosten)

- Es gibt sowohl für Beamte als auch für andere Menschen nicht die PKV. Jede Gesellschaft hat unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Leistungen und Beiträgen.


gruß pete

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