Ist das Knöllchen gerechtfertigt?

Hallo,

mein Mann hat letztens ein Knöllchen wg. Falschparkens bekommen.

Wir sind der Meinung, dass er da zu besagter Zeit (11:30) parken durfte und haben Widerspruch eingelegt!

Die Antwort der Stadt:
"...dürfen Sie mit einem Bewohnerparkausweis bzw.mit einer Parkscheibe zwei Stunden parken.
Dies gilt jedoch nicht, wenn innerhalb dieser Zone eine andere Beschilderung aufgeführt ist....
...wie in Ihrem Fall das Halteverbot..."

So, mein Mann hat mit Parkscheibe auf dem letzten Parkplatz links geparkt (s.Foto in VK)

Stehen wir auf dem Schlauch oder wie seht ihr das?

#danke
Viki

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Ich verstehe das so, das er mit Bewohnerausweis dort parken kann. Ohne Bewohnerausweis darf er dort von 20 - 9 Uhr parken.

Oder?

LG Ina

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Hallo,

ja schon, aber da ist ja noch das Schild, dass man mit Parkscheibe dort 2 Stunden stehen darf...#kratz

Da sind eh zu viele Schilder übereinander, blick da mal einer durch!!!!

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Hallo, den "Schilderwahn"liest man von oben nach unten.

Bedeutet: Parkverbotszone von Mo.-Fr. 9-20 Uhr.
2 Stunden Parkdauer außerhalb dieser Zeiten


LG
griszu

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Hallo,

also ich würde sagen, dass von Montag-Freitag 9-20 Uhr Parkverbotszone ist und in der restlichen Zeit 2 Stunden mit Parkscheibe/Bewohnerparkausweis geparkt werden darf.


LG
griszu

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Aha...so kann man es auch deuten...#kratz
Dann wär das Knöllchen natürlich gerechtfertigt....

Danke

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Klar ist das gerechtfertigt.
Von 9-20 Uhr darf da nicht geparkt werden.
Ausserhalb der Zeiten dürfen Besucher 2 Stunden parken und Anwohner eben länger.

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Geile Beschilderung, ich würd mir nen Anwalt nehmen, welche Ecke von WI isn das ?

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Was ist an der Beschilderung komisch? #kratz

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Ich finde sie auch extrem widersprüchlich.

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Hallo,

das letzte Schild kann ich leider nicht lesen. Ansonsten verstehe ich es so: von 9 bis 20 Uhr gilt ein Halteverbot. In der Zeit von 20 bis 9 Uhr morgens darf man mit einer Parkscheibe 2 Stunden parken

Man liest doch immer von oben nach unten #gruebel

LG

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zwischen 09:00 und 20:00 ist dort halteverbot. in der restlichen Zeit darf man 2 studen mit parkscheibe parken....und denn rest kann ich nicht lesen.

LG Dany

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Ich sehe das genauso - von 9-20 Halteverbot von MO-FR ansonsten mit Parkuhr 2Std oder mit Anwohnerausweis
Hat er also am WE 11:30 dort geparkt, dann war das ok, von MO-FR aber nicht.

LG Anita

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Hallo,

es ist gerechtfertigt. Es wird von oben nach unten gelesen, sonst macht es ja keinen Sinn.

LG manilinchen

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Hi.

Wie die anderen schon sagten ist dort von 9-20 Halteverbot.
Eingeschränktes wohlgemerkt ;)

Also durfte Dein Mann dort NICHT um 11.30 Parken!!!

Danach darf man dort mit Parkscheibe 2 Std. stehen.

Und für die die untendrunter das nicht lesen können ;)

Bewohner mit einem Parkausweis haben dann dort freies Parken.

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Genug richtige Antworten hast Du ja jetzt. Parken 2 Stunden für alle Nichtanwohner mit Parkscheibe nur in der restlichen Zeit.

Des weiteren gibt es ein Ticket für das Parken auf dem Bürgersteig, das sowieso nicht erlaubt ist.