Muss ich mich fürs Elterngeld arbeitslos melden??

Hallo ihr Lieben :-)

Ich hab Ende Juli 2009 mein Examen gemacht und hab anfang Oktober erfahren, dass ich schwanger bin. Aufgrunddessen, dass ich in einem Pflegeberuf arbeite und die Schwangerschaft bis jetzt nicht wirklich komplikationslos verlief, wurde mir dazu geraten das Anerkennungsjahr noch nicht anzutreten.

Nun ist es also so, dass ich quasi seit August 2009 arbeitslos bin und auch erst im August 2011 ins Anerkennungsjahr gehe.
Ich hab mich aber nie arbeitslos gemeldet, da mein Mann für mich aufkommt.

Nun sagte mir eine Freundin, dass ich mich aber arbeitslos melden müsste, um Elterngeld beantragen zu können.
Ist das tatsächlich so??
Hat hier jemand Ahnung davon??

Würd das gerne jetzt schon klären, um den Stress nach der Geburt so gering wie möglich zu halten.

LG Pregna mit Miriam inside (30. Woche)

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ähm soweit ich weiss bekommst du elterngeldanrechnung der letzten 12 monate... wenn du schon so lange nichts bekommen hast,, wirst du normal auch nicht viel bekommen...

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Na du!!

Nein,musst du nicht ich hab mich damals auch nie arbeitslos gemeldet.Da mein Mann genug verdient hat.....und habe auch so Elterngeld bekommen.Bekommst dann alerdings nur den Mindestsatz von 300 Euro!!!

LG Mommy26

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huhu, nein du musst dich nicht arbeitslos melden.

du beantragst nach der geburt den mindestsatz von 300 €/ monatlich, dafür brauchst du keine nachweise von irgendwelchen ämtern, der steht jedem zu


lg eve

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Huhu

Was is denn das für ne freundin??Wenn man keina ahnug hat sollte man lieber gar nix sagen!!

Naja ,also natürlich bekommst du elterngeld es wird anhand der letzten 12 monate vor der geburt ausgerechnet wenn du da nix gemacht hast(wie ich bei nummer zwei und drei,da kam mein mann für uns auf)Dann bekommst du den Mindestsatz von 300 euro im monat,genauso ist es wenn man nur einen minijob oder so hatte dann würde man auch den mindestsatz bekommen,weil die berechnung sonst sehr wenig ergeben würde.


glg bina mit jeremy kjara und lilly

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Super! Dankeschön für die Antworten #liebdrueck
Da bin ich ja jetzt erleichtert. Und mehr als den Mindestsatz wollte ich eh nicht haben :-p (würd mir auch gar nicht mehr zustehen)

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Nö..

das wird berechnet aufgrund des Einkommens der letzten 12 Monate...

kein Einkommen=Mindestsatz (glaub 300 Euronen)....und das interessiert keinen ob arbeitslos gemeldet oder nicht...

Alles Liebe
Marion

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Nein, dass ist natürlich nicht so.
Hast du in der Ausbildung verdient? Dann wäre es sinnvoll gewesen sich arbeitslos zu melden um Mutterschaftsgeld usw. zu erhalten und mehr Elterngeld '(dadurch das ca. 2 Monate wegfallen ohne Einkommen durch den Mutterschutz). Hast du keinen Anspruch auf ALGI erworben, ist es eh egal und du kannst dich auch nur arbeitssuchend melden!