ALG 2 Mehrbedarf Ernährung

Hallöchen,

wer kann helfen? Ich bekomme zusätzlich zu meinem Elterngeld ( nach Babyurlaub wieder Gehalt) ALG2.

Mein Zwergi leidet unter Hühnereiweissunverträglichkeit, er bekommt nach Verzehr Bauchschmerzen mit schlimmen Durchfall. In vielen Lebensmitteln ist Hühnerei enthalten, es ist auch nicht Pflicht dies zu deklarieren.

Bei der Arge stellte ich einen Antrag auf Mehrbedarf für besondere Ernährung, welcher natürlich promt abgelehnt wurde.

Meine Frage an euch: wer kennt sich aus, hat mein Zwerg Anspruch oder nicht? Ich finde diesbezüglich leider keine Informationen, stöbere schon den ganzen Tag im Inet.

Viele liebe Grüße

Chrissy

1

Zahlt dir die Krankenkasse keine Spezialnahrung? Zumindest weiß ich aus dem Bekanntenkreis, wo ein Kind keine normale Milchnahrung bekommen darf, dass die Krankenkasse Spezialnahrung zahlt.

2

Milch verträgt er, es geht nur um Hühnereiweiss.

3

Guckst du hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-21-SGB-II-Leistungen-Mehrbedarfe.pdf

auf Seite 13.

Der Satz "welcher natürlich promt abgelehnt wurde" ist unpassend, denn ein ARGE-SB, lehnt nicht "natürlich" Dinge ab, sondern auf Grund bestimmter Regelungen. Selbstverständlich ist jedoch auch ein ARGE-SB nur ein Mensch und kann irren.

6

Vielen Dank, dies war sehr hilfreich.

Sorry, ich möchte niemandem auf die Füsse treten, aber die wenigen Dinge, die ich da je beantragt habe, wurden immer erst einmal abgelehnt, sogar ne Klassenfahrt. Es ist immer die gleiche Bearbeiterin.....

Und noch lieber wäre mir, wenn ich gar nicht darauf angewiesen wäre........

4

Da war er, der Irrtum: Schau ab Seite 8 und auf Seite 11.

5

Hallo

Das stimmt so nicht Es gibt seid 2005 ein Gesetz, das diese Allergene mit aufgeführt werden müssen.

Mein Sohn hat eine Milcheiweissallergie und wir müssen auch auf alles achten. Und es steht überall drauf, was drin ist.

Es ist umständlich, aber es gibt viele Lebensmittel, ohne diese Stoffe. Man muss halt nur viel lesen.

BIanca

7

Frisch kochen, ist hier das Zauberwort....

8

Ach nee, eine schlaue Antwort.....nur habe ich nicht danach gefragt.

9

Ja, was ist denn an seiner Ernährung zwangsläufig kostenaufwändiger als bei Kindern ohne dieses Problem?

Meines Wissens ist Hühnereiweiß übrigens deklarationspflichtig.

Gruß,

W

weitere Kommentare laden
22

Aufgrund des Urteiles des BVerfG vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, ergibt sich - abweichend von der bisherigen Rechtslage - für alle ALG II-Bezieher, die aufgrund einer chronischen Krankheit einen dauerhaften Mehrbedarf haben, der nicht mit dem Regelsatz gedeckt wird, wieder die Möglichkeit, einen Mehrbedarf in Höhe des tatsächlichen Mehraufwandes zu beanspruchen.

Widerspruch einlegen! :-)

23

Ja, in Höhe des "tatsächlichen Mehraufwandes".

Genau das dürfte hier das Problem sein.
Wie will man denn einen tatsächlichen Mehrbedarf belegen,wenn ein Kind keinen Fertigmüll essen darf wie TK-Schnitzel und abgepackten Pudding?

Gruß,

W