Haftungsfrage: mitvermietete Küche beschädigt

Hallo!
Wir haben in unserer Wohnung eine Küche mitgemietet, die schon drin war und ergo dem Vermieter gehört.

Jetzt ist beim (normalen) Öffnen des Herdes der Plastikgriff abgebrochen.
Außerdem hat mein Mann vor einigen Wochen einen heißen Topf auf die Arbeitsplatte gestellt, der dort die Beschichtung zerstört hat.

Jetzt meine Frage:
Wer haftet für den erstgenannten Schaden? Sind wir verpflichtet, einen neuen Herd zu kaufen bzw. den alten reparieren zu lassen oder ist dies Sache des Vermieters? Fällt sowas unter die Eigenbeteiligung von 500,- Euro pro Jahr wie im Mietvertrag vermerkt? Ist sowas normaler Verschleiß oder evtl. Haftpflichtsache?

Übernimmt den zweiten Schaden unsere Haftpflicht? Mein Mann hat ja unabsichtlich fremdes Eigentum zerstört...

Ich wollte erst mal hier nachfragen bevor wir uns an den Vermieter bzw. die Versicherung wenden.
Vorab schon mal vielen Dank fürs Lesen!

Viele Grüße
brunnenblume


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Hallo,
ihr haftet grundsätzlich nur für schuldhaft verursachte Schäden, egal durch welchen Grad der Fahrlässigkeit.

Mich würde interessieren welche 500,-€ Selbstbeteiligung du meinst?
Was für eine Selbstbeteiligung an was ist da vermerkt?

Erläutere das mal, da Reparaturklauseln in Mietwohnungen nur in sehr engen Grenzen zulässig sind.

Gruß
Demy

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Hallo Demy,

danke für deine Antwort!
Ich zitiere mal aus dem Mietvertrag:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für das Beheben kleiner Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas, den Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Bedienungsvorrichtungen für Roll- und Fensterläden zu tragen bis zu einem Betrag von EUR 90 im Einzelfall; der Gesamtbetrag, der auf den Mieter jährlich entfällt, darf 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch EUR 500, nicht übersteigen.
Ungeachtet dieser Klausel ist der Mieter weder zur Behebung von anfänglichen Mängeln, zum Ersatz von irreparabel gewordenen Einrichtungsgegenständen oder zum Ersatz von Schäden verpflichtet die auf höherer Gewalt oder auf Handlungen Dritter beruhen, für die der Mieter nicht einzustehen hat."

So geht das noch länger weiter, unser Muster-Mietvertrag umfaßt 18 Seiten. #schwitz
Mal davon abgesehen, daß wir eigentlich momentan ohne Mietvertrag hier wohnen, weil er nur bis letztes Jahr befristet war wegen eventuellem Eigenbedarfs und eine automatische Verlängerung des Mietvertrags nach § 545 BGB schriftlich ausgeschlossen wird... #kratz
Aber die 500 EUR Eigenbeteiligung hatte ich wohl falsch in Erinnerung, wir müssen dann nur 90 EUR zahlen pro Schaden, oder?

LG
brunnenblume

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>und eine automatische Verlängerung des Mietvertrags nach § 545 BGB schriftlich ausgeschlossen wird<

diese Klausel ist hinfällig. Da ihr weiterhin in der Wohnung wohnt und der Vermieter euch nicht gekündigt hat, bzw. die Mietzahlung entgegen nimmt, habt ihr euer Mietverhältnis einvernehmlich stillscheigend auf unbestimmte Zeit (unbefristet) verlängert. Eine Kündigung beider Parteien ist nur noch mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten möglich.

>"Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für das Beheben kleiner Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas, den Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen,...,zu tragen bis zu einem Betrag von EUR 90<

Da habt ihr doch die Antwort. Ihr könnt die Reparatur nicht auf den Vermieter umwälzen, da der Griff sicher nicht soviel kosten wird. Ob eure Haftpflicht das übernimmt, weiß ich nicht, aber anfragen könnt ihr ja allemal.

Lg Conni

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Privathaftpflichtversicherungen haften grundsätzlich nicht für gemietete Sachen, die nicht fest mit der Wohnung verbunden sind. Also Küche nicht, aber Toilettenschüssel ja. Im Zweifel immer mal die Vertragsbedingungen lesen.#aha

Plastikgriff am Herd? Meinst Du den an der Backofentür? Den kannst Du beim Hersteller für ein paar Euronen als Ersatzteil bestellen.

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Hallo

Wer soll den das zahlen? Ihr habt den Schaden verursacht und müsst dafür aufkommen.

Fragt eure Haftpflicht. Aber meist zahlt die in solchen Fällen nicht. Ist ja Inventar. Dann müsstet ihr selber zahlen.

BIanca

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Wenn Mietsachschäden mit vereinbart sind, dann ist es versichert.

vg, m.