Einschulung mit 5,6,7, Kann-Kinder, Soll-Kinder... ????

wer blickt da noch durch...

hallo erstmal,

langsam muss ich sagen, ich blicke mit diesem ganzen hin und her garnicht mehr durch.
hier in bayern ist es wohl so. bis 30.09., wer bis dahin 6 wird, wird eingeschult, sind soll-kinder.
und die kinder die bis 31.12. im jahr der einschulung 6 werden, sind kann-kinder?
was ist mit ihnen?
gehen sie regulär eben auch zur schule, wie alle anderen oder benötigt man einen antrag etc.???
wiederum sind hier einige eltern im ort, die ihre kann-kinder, erst mit 6 einschulen wollen und die haben nun einen enormen aufwand an zettelwirtschaft wg. rückstellung...

könnt ihr mich mal aufklären?
meine große ist im januar geboren. also 0815 einschulung mit 6 3/4.
die kleine allerdings ist im november geboren... also kann-kind....!?

wie gehe ich da vor?

lg, sandra

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hallo,

am besten ist es wohl immer, wenn man sich da regional informiert.

in manchen bundesländern gibt es zb gar keine "kann"-kinder, sondern nur entweder-oder.


ansonsten wird dir hier bestimmt jemand aus bayern genaues sagen können.

lg
ayshe

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Schau mal hier http://www.km.bayern.de/km/aktuelles/08313/index.shtml

"meine große ist im januar geboren": genau regulare Einschulung

"die kleine allerdings ist im november geboren" Du kannst, MUSST aber nicht einschulen lassen.

Gruß
emmapeel

3

Hallo Sandra,

wir sind aus Bayern und meine Tochter ist Dez. 04 geboren. Bayern hat den Stichtag auf den 30.09 zurückverlegt (vorher hätte der ganze Jahrgang eingeschult werden sollen) und alle Kinder sie bis dahin 6 Jahre alt sind, werden schulpflichtig. Die Kinder von Okt., Nov, und Dez. sind Kann-Kinder.
Die Kann-Kinder werden aber nicht automatisch angeschrieben, sondern die Eltern müssen sich, bei gewünschter vorzeitiger Einschulung, selbständig melden und bekommen dann die Termine zur Schuluntersuchung.

LG
Clarks, die froh ist über die Rückverlegung des Stichtages

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also bei uns ist es eben so, dass die mütter der kann-kinder extra angeschrieben wurden, sie sollen zur schuleinschreibung erscheinen und diese woche haben ihre kinder beim hör-sehtest teilzunehmen. #schock

obwohl die eltern der kann-kinder (alle geb. okt. 04) eine frühe einschulung garnicht wollen, kinder am vorschulprogramm nicht teilgenommen haben usw.

im kiga hieß es alles ok, man müsse nur einen zettel wg. rückstellung ausfüllen, wurde auch gemacht und nun eben die schreiben wg. schuleinschreibung etc.#kratz

seltsam, oder????

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Hallo,

vielleicht ist das ja von Schulamt zu Schulamt verschieden.
Wir und auch alle anderen Kann-Kinder wurden nicht angeschrieben.
Das Gesundheitsamt hat extra Handzettel an die Kigas verschickt (für die Info-Pinnwand), das sich die Eltern der Kann.Kinder selbst melden müssen.

LG
Clarks

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wiederum sind hier einige eltern im ort, die ihre kann-kinder, erst mit 6 einschulen wollen und die haben nun einen enormen aufwand an zettelwirtschaft wg. rückstellung...


Das verwirrt mich ein wenig....Kann-Kinder brauchen keine Rückstellung....(dachte ich immer #kratz)oder hatten die Eltern die Kids schon angemeldet?

LG

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Hallo,

also es ist in Bayern so:

Alle Kinder die bis zum 30.09.2010 6 Jahre alt sind, sind muß Kinder

Alle Kinder die vom 01.10.2010 - 31.12.2010 6 Jahre alt sind, sind kann Kinder. Diese Kinder können auf Elternwunsch ohne Probleme in die Schule kommen, wenn sie den normalen Einschulungstest bestehen.

Die Kinder die erst Anfang 2011 6 Jahre alt werden, und die Eltern sind der Meinung (finde ich allerdings Quatsch) das das Kind schulreif ist, können es mit einem psychologischen Gutachten einschulen.

Also deine Große kommt mit Sicherheit erst mit 6 3/4 in die Schule und deine Kleine, wenn du nichts machts auch erst mit fast 7 Jahren. Außer du bestehst darauf das sie ein Jahr vorher eingeschult wird. Dann würde ich mich mal in der Schule informieren.

Ich hoffe es hat dir etwas geholfen.

Andi626

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Es ist so, dass die Stichtage jetzt Schritt für Schritt ab 2011 nach hinten verlegt werden.
Das heisst:

zum Schuljahr 2010/2011 alle Kinder, die in der Zeit vom 02.09.2003 bis einschl. 01.09.2004 geboren sind,
zum Schuljahr 2011/2012 alle Kinder, die in der Zeit vom 02.09.2004 bis einschl. 01.10.2005 geboren sind,
zum Schuljahr 2012/2013 alle Kinder, die in der Zeit vom 02.10.2005 bis einschl. 01.11.2006 geboren sind, aber:

Ab 01.08.2012 findet § 35 Abs. 1 Satz 2 SchulG Anwendung, d. h. Kinder, die nach dem 30.09. ihr sechstes Lebensjahr vollenden. Also ab dem 02.10. geboren wurden, können auf Antrag der Eltern 1 Jahr später eingeschult werden.