Frist Antrag Elternzeit

Hallo Zusammen,

mein AG möchte in den nächsten Wochen meinen Antrag auf Elternzeit vorliegen haben.
Soweit kein Problem, nur kann ich den denn überhaupt schon vor der Geburt einreichen?
Alle Vorlagen die ich finde implizieren den Namen und das Geb.Datum des Kindes-was ja nicht vorherzusehen ist. #kratz

Welche Fristen gibt es für die Einreichung des Antrags beim AG und kann er überhaupt VOR der Geburt abgegeben werden?

Oder hat jmd. eine andere Vorlage, wer diesen schon vor Geburt eingereicht hat?

Vielen Dank ...#klee
Hanna

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Hallo,

der Antrag auf Elternzeit muss dem AG spätestens 7 Wochen vor Beginn ( also normalerweise 1 Woche nach Geburt )vorliegen.
Da dieser Antrag verbindlich ist, stellt man ihn eigentlich nach der Geburt, wenn man den genauen Geburtstermin hat und somit auch die genauen Zeiten von wann bis wann.
Im Vorfeld wäre m.E. nur möglich Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz zu beantragen für so und soviele Jahre oder bis zum ... vollendeten Lebensjahr des Kindes, da du ja nicht weißt wann dein Kind Geburtstag hat. Aber da bin ich mir nicht sicher.

LG whitefairy

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OK, danke.

Also scheint es i.O. zu sein, wenn der Antrag erst nach der Geburt vorliegt.

Dann klär ich das noch mal ab#klee

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Hi,
die gesetzliche Frist (also die einzige, die der AG vor einem Gericht verlangen könnte) ist die genannte mit 7 Wochen vor Beginn.

Wobei ich es natürlich mehr als verstehe, dass der AG so früh wie möglich wissen will, wie lange du zu hause bleiben willst. Er muss ja auch planen. Und dass die Geburt sich nicht taggenau planen lässt ist sogar den meisten Chefs bekannt ;-), aber meistens spielt es sich ja in einem Zeitraum von +/- ca. 2 Wochen um den geplanten Termin herum ab.

Die verbindliche Anmeldung musst du dann erst 7 Wochen vor Beginn (mit 8 Wochen MuSchu nach ET also innerhalb einer Woche nach der Geburt) einreichen.

Wenn du ihm vor der Geburt etwas schriftliches geben willst würde ich da gar nicht so einen Aufwand machen, sondern in einem formlosen Schreiben unverbindlich über die geplante Elternzeit (z.B. "ab Geburt 2 Jahre") informieren.

Viele Grüße
Miau2

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Du kannst den Antrag erst nach der Geburt stellen, Du mußt doch das Geburtsdatum eintragen, bzw. bis wann Du Elternzeit nehmen willst.

Außerdem kann immer noch etwas passieren (was keiner hoffen will).

Sag Deinem AG, daß er nach der Geburt den Antrag bekommt.

Gruß
GR

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Hallo,

spätestens eine Woche nach der Geburt (also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Antrag bei Deinem Arbeitgeber sein.

Es spricht aber nichts dagegen die Dauer der Elternzeit Deinem AG bereits vor der Geburt mitzuteilen.

Dafür benötigst Du keinen Vordruck (wusste gar nicht, dass es soetwas gibt) sondern eine formlose Mitteilung.

Der Arbeitgeber brauchst es auch nur zur Kenntniss nehmen. Ablehenn kann er es nicht, wenn es fristgerecht eingeht.

Es ist Deinem AG gegenüber einfach nur freundlich Ihm das früher mitzuteilen.

LG, Andrea

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Du musst keinen Antrag vor der Geburt vorlegen. EInen Antrag musst du eh nicht vorlegen, sondern nur eine Anmeldung.

7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss die abgegeben sein, dass ist meist eine Woche nach der Geburt.

Also lass dir keinen Streß machen!