Wasserschaden durch eigene Schuld,zahlt die Haftpflicht

Hallo,
bei meiner Nachbarin(unter mir)gab es einen Wasserschaden.Ich bin einkaufen gegangen und habe die Waschmaschine laufen lassen.Der Abfluss war verstopft und so ist das Wasser vom Becken aus ausgelaufen.Nun hat meine Nachbarin die Decke nass.Zahlt die Hausrat oder Haftpflicht dafür?Bitte keine Vorwürfe,ich weiß das man sie nicht laufen lassen sollte und musste mir diesbezüglich auch schon was anhören.Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Danke rosa27

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Hallo,

normalerweise zahlt das deine Haftpflichtversicherung.

LG
griszu

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Kommt auf Bedingungswerk an, die grobe Fahrlässigkeit war vor einigen Jahren meines Wissens nach in der PH noch nicht mitversichert, was sie wohl inzwischen zu meinem eigenen Erstaunen ist.
Und grob fährlässig ist es nun mal, wenn man die Maschinen anschaltet und dann aus dem Hause geht, denn es ab sogar Urteile, wo der Richter es als grob fahrlässig befand, wenn man die Maschine anstellte und dann schlafen ging.

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Du verwechselst PH und HR (Hausratversicherung).

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Nein. Du musst dir nichts anhören lassen. Es gab kürzlich einen Fall vor Gericht wegen so einem Wasserschaden der durch eine Waschmaschine verursacht wurde. Das Gericht hat entschieden, dass bei der heutigen Qualität der Waschmaschinen nicht davon auszugehen ist, dass dort ständig was kaputt geht. Daher muß man auch nicht neben der Waschmaschine stehen bleiben wenn sie wäscht. Daher ist es nicht fahrlässig gewesen, dass du deine Wohnung verlassen hast und so muß die Haftpflicht zahlen.
Es kann natürlich sein, dass die Versicherung darauf drängt, dass du wußtest, dass der Abfluß verstopft war...

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Vielen Dank für eure Antworten,jetzt bin ich ein wenig ruhiger.Ich hatte noch nie mit solchen Sachen zu tun.

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Hallo,

versucht den Schaden vorher über die Hausrat einzureichen, falls Möbel in Mitleidenschaft gezogen wurden bzw. du oder deine Nachbarin auf eigene Kosten renovieren müsst. Auch deine Nachbarin sollte das tun, ihre Hausrat wird es sich dann von deiner haftpflicht zurück holen. Vorteil: Die Hausrat leistet Ersatz immer zum Neuwert, ganz besonders wichtig, wenn z.B. das kaputte Sofa schon 10 Jahre alt ist. Die Haftpflicht würde dir hingegen nur den Zeitwert ersetzen, was unter Umständen deutlich weniger ist. Wie gesagt, für deine Nachbarin ist das nicht zum Nachteil, eher zum Vorteil.

vg, m.

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Hallo

Wir hatten ende des Jahres einen ähnlichen Fall. Nur das bei uns der Geschirrspüler ausgelaufen ist ;(

Für den Unter mir zahlte die Haftpflicht Versicherung für die Schäden in meinem Haushalt die Hausratversicherung.


Lieben Gruß
coco

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Hallo,

ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung. Mein Mieter hat die Waschmaschine selbst installiert. Leider hat sich nachts der Schlauch geloest (das Wasser war nicht abgestellt) und die darunter liegende Wohnung unter Wasser gesetzt. Der Mieter musste fuer 3 Wochen ins Hotel.

Schadenshoehe: insgesamt ca. 15.000 €.

Den Schaden in der unteren Wohnung trug die Leitungswasserversicherung der Gebaeudeversicherung. Die Schaeden in meiner Wohnung trug die Haftpflichtversicherung des Mieters.

ABER: die Gebaeudeversicherung zickte erst herum, weil die Maschine nicht von einem Handwerker angeschlossen wurde. Schwierigkeiten diesbezueglich koennten auch noch auf Dich zukommen, wenn man Dir eine gewisse Fahrlaessigkeit nachweisen kann.

Versicherungen zahlen nun mal nicht gerne freiwillig. Bei uns lief das alles ueber einen Gutachter, der sich die Sache genau angesehen hat.

Viel Glueck,

Claudia