Zweitwohnsitz anmelden wg Kindergartenplatz

Hallo,

unsere Große wird bald 3 und wir haben einen ganz bestimmten Kindergarten im Auge. Leider gehören wir nicht ganz zum Stadtgebiet, so dass die Leiterin meinte, eine Aufnahme sei unmöglich, da die Stadt das nicht zahlt.

Können wir einen Zweitwohnsitz dort anmelden, damit sie dort zum Kiga gehen kann? Hat jemand Erfahrungen damit?

Lg

Habiba

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Ja, das geht, meine Schwester hat sich bei unseren Eltern angemeldet um den Kigaplatz zu bekommen.
LG
Mausi

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Geht das auch bei Freunden oder Tagesmüttern oder muss der Zweitwohnsitz bei Familie sein?

lg

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Das kann ich dir gar nicht beantworten, tut mir leid.
Mausi

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Bei uns würde das nix nutzen, da zählt der Erstwohnsitz.

Grüsse
BiDi

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Bei uns zählt auch nur der Erstwohnsitz.

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Hallo Habiba,

früher war es kein Problem das Kind bei irgendjemanden anzumelden um den gewünschten Kindergarten zu bekommen. ABER, laut Einwohnermeldeamt hat der Wohnsitz des Kindes da zu sein, wo auch der Wohnsitz der Erziehungsberechtigten ist. Wenn ihr einen Zweiwohnsitz habt, kann das Kind auch einen haben. Wenn nicht, ist dies illegal.

IM Zeitalter des PCs wird überprüft, ob das Kind woanders gemeldet ist und es erfolgt ein Bussgeld, wenn die Meldung falsch war (also nicht versehentlich die Eltern noch nicht umgemeldet sind). So ist es zumindestens bei uns in der Stadt und ich glaube nicht, dass wir so eine Ausnahme sind.

Ausserdem ist bei uns auch nur der Erstwohnsitz ausschlaggebend bei der Kindergartenwahl

Liebe Grüße
Svenja mit Tom 3,5 Jahre, der auch gerne im Nachbarort zum KiGa gegangen wäre

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ja, das geht ohne probleme! ihr müsst den zweitwohnsitz auch nicht begründen. wichtig: ein elternteil muss seinen zweitwohnsitz auch dort haben, ein kind alleine kann nirgendwo wohnen.

lg
julia

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Hallo Habiba,

eine Bekannte hat sich mit Ihrem Kind richtig als Erstwohnsitz in der anderen Stadt bei Freunden mit einer Eigentumswoh nung angemeldet.

Dann konnte sie sich für den KIGA Platz anmelden.

Nach der Platzzusage meldet sie sich wieder am Wpohnsitz Ihres Mannes an - istangeblich kein Problem, wenn alles in einem Jahr erfolgt (wg. Steuern etc.).

LG, Andrea