Haftpflicht zahlt nicht - kaputtes Laptop *wichtig*

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Vorab kurz der erklärte Sachverhalt:

Wir haben uns Ende Oktober ein neues Laptop gekauft. Anfang Dezember hatten wir Besuch von meiner Schwägerin. Das Laptop stand auf dem Küchentisch und hing zum Laden an Steckdose. Meine Schwägerin ist ausversehen im Kabel hängen geblieben und hat ihn zu Boden gerissen. Er ist auf die Fliesen gefallen, an der Seite war ein kleiner Riss zu erkennen und es hat nicht mehr funktioniert.

Wir haben es dann der Versicherung gemeldet. Musste beide natürlich den Sachverhalt erläutern usw. Dann kam von der Versicherung die Bitte, das Laptop einem richtigen Gutachter zuzusenden. Das haben wir ebenfalls getan.

Dann kamen noch ein paar Fragen von den Gutachtern, die wir wahrheitsgemäß beantwortet haben.

Jetzt kam von der Versicherung die Mitteilung, dass es kein erstattungspflichtiger Schaden ist, das Laptop aber drei Monate einbehalten wird und wenn wir uns nicht melden, es dann vernichtet wird.

Nun meine Frage: Wieso ist der Schaden nicht erstattungspflichtig und mit welchem Recht behält die Versicherung das Laptop ein und will es dann vernichten? Finde das ist eine richtige Frechheit.

Kennt sich damit jemand aus und kann uns weiterhelfen?

Danke und viele Grüße
Sandra

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Hi!

Also warum die das einbehalten und eventuell vernichten wollen, versteh ich auch noch nicht so ganz...ich denk noch drüber nach#kratz Das es kein erstattungspflichtiger Schaden ist, kann an irgendwelchen Klauseln liegen, die ihr in dem Versicherungvertrag drin stehen habt! Ein Schaden ist ja nicht gleich ein Schaden..! Ich würds mir mal genau durchlesen und dann dort anrufen, sollen sie dir dass eben erklären warum und wieso!

Wäre ja wirklich blöd! Was für eine Versicherung habt ihr denn in Anspruch genommen? Habt ihr nicht ihre Haftpflicht genommen?

lg

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Behalten die den Laptop wirklich mindestens 3 Monate ein, oder meinen die damit vielleicht, dass er maximal 3 Monate dort gelagert wird, und ihr euch aktiv drum kümmern müsst, dass sie euch den zurück schicken?

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Hi,

warum fragst du nicht direkt die Versicherung?

Und sicherheitshalber sofort Widerspruch dagegen einlegen und Sache einem Anwalt vorlegen. Dann hast Du wesentlich bessere Chancen, dass der Schaden reguliert wird (und meiner Meinung nach auch muss).
Hat Deine Schwägerin evtl. einen Selbstbehalt, der den Wert des Laptops übersteigt?

Versicherungen versuchen es erstmal - lässt man sich nicht darauf ein und hat berechtigen Anspruch (was man als Laie oft nicht einfach durchschauen kann), bekommt man früher oder später Geld.

Beispiel:
Mein Fohlen wurde 2008 durch ausgebüxte Huskys, die auf unserer eingezäunten Weide die Pferde hetzten und bissen, schwer verletzt. Hundehalter meldete den Schaden, ich ebenfalls - und Versicherung wollte mir ein Eigenverschulden aufdrücken, weil die Pferde auf der Weide waren. Es würde angebl. einzig aufgrund der Tatsache, dass ich Pferde halte, auch bei meinen Pferden das Tierrisiko greifen. Dies war -auch lt. Rechtssprechung- damals schon nicht haltbar. Nachdem ich die Sache meiner Anwältin übergeben habe, wurden alle anfallenden Tierarztkosten (über 2000€) sowie eine Wertminderung (mein Fohlen hat einen bleibenden Schaden davongetragen) bezahlt.

Gruß
Kim

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Hallo,

also so wie Du den Schaden geschildert hast, ist es ein klassischer Haftpflichtschaden.
Es kann jetzt tatsächlich sein, dass Deine Schwägerin in ihren Versicherungsklauseln eine seltsame Klausel hat, aber das kann ich mir nicht denken.

Wenn die Versicherung den Schaden nicht reguliert, ist es immer noch DEIN Laptop, also fordere es zurück.
Sollte die Versicherung zahlen, kannst Du es auch zurückfordern, jedoch wird Dir der Restwert des Gerätes abgezogen.
Melde Dich schnell bei dem Sachverständigen und lass Dir das Gerät zurückschicken und genau erklären warum es kein erstattungspflichtiger Schaden sein soll.

lg
kiddy

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Meine Vermutung ist die, dass dem Gutachter der Schaden(hergang) nicht plausibel erschien...ansonsten wüsste ich auf den ersten Blick keinen Grund, warum die Regulierung abgelehnt wurde.

Die Versicherung deiner Schwägerin wird genaueres wissen...sie sollte da einfach mal anrufen und nachhaken.

Und zum Laptop...ist das noch beim Gutachter oder hat der es zur Versicherung geschickt? Ich denke, ihr müsst euch da melden und werdet es dann zurück bekommen.


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Hallo Sandra,

dieses Mal habe ich nur eine Meinung und keine Antwort.

Hier könnte ich mir zweierlei vorstellen:

1. Der Gutachter war nicht überzeugt; so schrieb es auch eine Vorschreiberin/ein Vorschreiber.

2. Nach Auffassung der gegnerischen Versicherung trifft Euch eine Mitschuld: Gewöhnlicher Aufenthaltsort für das Gerät ist nicht der Küchentisch, und ein Kabel ist so zu legen, dass keiner drüber stolpert bzw. jemand das Gerät vom Tisch ziehen kann.

Vermutlich ist es der 2. Punkt. Ein anderes Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Brille, die auf dem Boden/auf einem Stuhl liegt und dann durch Drauftreten/Draufsetzen beschädigt oder zerstört wird. Der "Schädiger" muss in diesen Fällen nicht damit rechnen, dass die Brille sich dort aufhält und ist entsprechend nicht schuldig.

Die genauen Ablehnungsgründe könnt Ihr aber nur such Nachfrage in Erfahrung bringen (schriftlich). In diesem Brief würde ich dann auch sofort die Herausgabe des Gerätes verlangen.

Danach könnt Ihr immer noch zu einem Anwalt gehen.


gruß pete

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Was steht denn in dem Schreiben, weshalb es kein erstattungspflichtiger Schaden sein soll ?

Aus meiner Sicht, ist es ganz klar ein erstattungspflichtiger Schaden, außer es handelt sich bei der Haftpflicht Deiner Schwägerin um nen relativ uralten Vertrg in dem Schäden bei der Verwandtschaft generell ausgeschlossen sind.

Als erstes würde ich mir jetzt mal das zu Grunde liegende Bedinnungswerk genau anschauen, wenn dort keine Schäden bei Verwandten ausgeschlossen sind, würde ich mir einen Anwalt nehmen, sofern Du bereit bist Deine Schwägerin zu verklagen, weil gegen die Haftpflichtversicherung selbst hast Du keine Handhabe.
Sie muß dies dann entsprechend der Versicherung melden, da es deren Aufgabe ist ungerechtfertigte Schäden auch ggfs. vor Gericht abzuwehren, was ihnen schwer fallen dürfte, wenn die lieben verwandtschaftlichen Schäden nicht ausgeschlossen sein sollten.

Das ganze sollte aber schnell vor sich gehen und der Anwalt möge der Vernichtung umgehend widersprechen.

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Wessen Haftpflichtversicherung habt ihr es gemeldet? Deiner oder der Deiner Schwägerin? Nur wenn es die Haftpflichtversicherung der Schwägerin war, kann es erstattet werden.