Wieviel Geld auf dem Konto bei Sozialhilfe

Hallo zusammen

Ich habe mal eine Frage vielleicht kann mir das einer sagen.. GIbt es eine bestimmt Grenze das wenn man sich vom Aprtner trennt wieviel Geld man dann auf seinem Konto haben darf um auch Sozialhilfe zu bekommen.
Also wir haben uns jetzt getrennt mein Mann ist in der gemeinsamen Wohnung geblieben und ich wohne mit kInd bei meiner Freundin... Jetzt muss ich am Montag zum Amt wegen Sozialhilfe. Habe ein eigenes Konto angelegt und darauf das Kindergeld vom Sparbuch überwiesen damit wir ein wenig über die RUnden kommen, sprich ich muss ja hier auch was zahlen kann ja nicht alles meine Freundin bezahlen.... Wieviel darf da nun drauf sein ? Weiß das zufälligerweise ?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Lieben Gruß
Ina

1

Das passt schon, mach Dir mal keine Sorge.

2

Wie das passt schon ????

3

Ganz einfach: Du darfst pro Lebensjahr 750€ sparen und Deine Kinder auch. Dieser Betrag darf nicht angerechnet. werden.
Daher: Das passt schon.

weitere Kommentare laden
6

du musst alle konten angeben also auch spakonten, und das über einen zeitraum von 3 monaten...

es wird alles angerechnet, geld, das man zu weihnachten bekommen hat, sparbuch der kinder etc....

erst, wenn das alles "verbraucht" ist, bekommst du alg.2 sprichsozialhilfe.

lg anna

10

Das stimmt so nicht,man hat ja Freibeträge.

17

Stimmt so nicht, meine Tante hatte 7500€ auif ihrem Konto und bekommt noch alg 2, was ich nicht verstehe #kratz Davon hätte sie einige Zeit leben können #schein

Also nicht bis alles "verbraucht" ist ....

weiteren Kommentar laden
8

"Jetzt muss ich am Montag zum Amt wegen Sozialhilfe."

Den Weg kannst du dir sparen. Erwerbsfähige* Menschen bekommen in Deutschland schon seit mehr als fünf Jahren keine Sozialhilfe mehr, sondern Arbeitslosengeld II. Deine Anlaufstelle ist also nicht das Sozialamt. Bitte hier selbst nachsehen, wo du hin musst:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html


*Dies meint "gesundheitlich erwerbsfähig", du giltst nicht als erwerbsunfähig, nur weil du wegen der Kinderbetreuung nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Die Vermögensfreigrenzen sind hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Anrechnung_von_Verm.C3.B6gen

erläutert.

Das "Amt" wird übrigens verlangen, dass dein Mann Unterhalt zahlt.

12

"Den Weg kannst du dir sparen. Erwerbsfähige* Menschen bekommen in Deutschland schon seit mehr als fünf Jahren keine Sozialhilfe mehr"
BLÖDE, DÄMLICHE KLUGSCHEIßEREI, du weißt doch genau, worum es geht und was sie meint. #augen
Mega #klatsch

19

Sicher weiß ich, was sie meint, dennoch sollte man jemanden korrigieren und nicht weiter unwissend durch die Welt laufen lassen, wenn sie eine Frage zu genau diesen Leistungen stellt, meinst du nicht, Allerwerteste?

Na gut, dann halte ich eben demnächt meine Klappe und lasse die Leute umsonst zum "Sozialamt" latschen, oder wie hätten Madame es denn gern...?

So viel Beziehungsfrust - immerhin freuen Madame sich ja jetzt schon darauf, wenn sie wieder Single ist - oder was ist los?

weiteren Kommentar laden