Abholen von Schule ohne mein Wissen.

Hallo zusammen,

habe eine Frage die mir sehr am Herzen liegt, da es zu einem Zwischenfall kam, der mir das Herz stehen lies.
Darf der KV den bei mir lebenden Sohn (gemeinsame Sorgerecht) einfach ohne mein Wissen von der Schule abholen und zu mir nach Hause fahren??

Nicht das ich mein Kind laufen lassen möchte, aber ich stand vor der Schule und mein Sohn war schon weg.
KV hat ihn abgeholt und bei mir kam er nicht rein, da ich ja an der Schule war.

Geht das denn so einfach??? Was habt ihr für Erfahrungen damit oder weiss das jemand genau???

Danke schonmal im Voraus.

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Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass mein Zwerg 6 Jahre alt ist und in die erste Klasse geht.

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ihr habt gemeinsame Sorge - somit kann er natürlich das kind abholen.
das ist ein hausgemachtes problem wegen der kommunikationsproblematik zwischen den eltern.
du solltest den kontakt mit dem KV suchen und ihr solltet euch besser absprechen, damit sowas nicht mehr passieren kann.
gruß
brujita

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Ja, schon klar. Nur gibt er nichts drauf, wenn ich mit ihm reden will.
100% stur und eigenwillig.

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hat er ihn dann einfach bei dir daheim vor der tür abgeliefert und ist weiter gefahren, oder hat er gemeinsam mit ihm auf dich gewartet?

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Sag ihm das Du es total lieb findest dass er den Kleinen heimbringt. Bitte ihn einfach nur dass er Dir Bescheid gibt.....!

Mona

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Hallo,

also ich hatte ein ähnliches Problem im Kindergarten. Ich habe im Kindergarten ausdrücklich gesagt, dass nur ein bestimmter Personenkreis meine Tochter abholen darf und daran haben sich die Erzieherinnen gehalten. Lt. Aussage der Kindergartenleitung war und ist das mein gutes Recht. Allerdings bin ich kein Rechtsanwalt ;-). Wenn er die Kleine abholt sage ich jedesmal bescheid. Und somit funktioniert das nun mit der Absprache.

Erkundige Dich doch mal beim Jugendamt.

Liebe Grüße

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So wurde es mir auch mitgeteilt..

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Das Recht den Personenkreis zu bestimmen der ein Kind abholen darf haben aber BEIDE sorgeberechtigte Eltern - ergo beim gemeinsamen Sorgerecht kann selbstverständlich der eine Elternteil den Anderen nicht davon ausschließen das Kind von Schule oder Kiga abzuholen.

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Recht, kein Recht....

Ich würde mal sagen, mangelhafte Kommunikation.

Gemeinsames Sorgerecht heißt, ja er darf. Aber blöd ist es ja trotzdem.

Gruß

Manavgat