Welche Steuerklasse in Elternzeit???????

Hallo Mädels #herzlich

Kennt sich vielleicht jemand mit der Steuerklasse aus oder hat einen Tipp?? Blicke da echt nicht durch, jeder erzählt was anderes aus meinem Bekanntenkreis #klatsch

Unsere Situation:
Beide Beamte, verdienen beide gleich viel (oder wenig je nachdem wie man es sieht #freu). Jetzt geh ich ein Jahr in Elternzeit und möchte danach auf 3/4 arbeiten gehen (also Teilzeit).
Welche Steuerklasse ist günstiger?? III/V oder IV/IV ???
Ich bin der Meinung IV/IV würde sich nur lohnen wenn wir beide Vollzeit arbeiten gehen... aber mit Elterngeld bekomme ich ja 67% und später in Teilzeit bekomme ich ja auch nur 3/4 meines Gehalts #schwitz

Ich hab Angst, dass wir dann nächstes Jahr wegen dem Elterngeld viel zurück ans Finanzamt zahlen müssen #schwitz

Für einen Tipp wäre ich seeeeehr dankbar!!! #verliebt
GLG
Irene + Zwerg (35. SSW)

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Ich würde III/V gehen... du verdienst ja weniger (Elterngeld) und nachher eh teilzeit.... da kommt man schlussendlich besser bei weg...

LG

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Bin mal gespannt auf Antworten, vor dem Problem stehen wir nämlich auch

LG Heidi

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Das Problem haben wir auch! Aber wir werden bei IV/IV bleiben. Haben auch Angst, dass wir ein Haufen nachzahlen müssen.

Letzendlich ist es eigentlich egal. Man muss sich nur entscheiden, ob man monatlich mehr haben möchte (bei III/IV), aber man mit einer Nachzahlung rechnen muss.

Oder man monatlich weniger hat (bei IV/IV) aber man am Ende des Jahres was rausbekommt.

Ich bekomm lieber was raus.^^

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Wieso mss man bei III/V mit einer Nachzahlung rechenen und bei IV/IV nicht? Es kommt immer auf das Gehalt an und danach sollte man die Steuerklasse wählen #kratz

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Weil man bei III/V weniger Steuern monatlich zahlt, als tatsächlich anfallen. Deswegen muss man was nachzahlen.

(Bei IV/IV wird mehr monatlich einbehalten.)

Ich war im Januar bei einem Abendschulkurs "Steuererklärung Neuerungen". Und da wurde mir das auch so mit dem Elterngeld und der Steuerklassenwahl erklärt.

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Hallo Irene,

also, ich hab mich da schon mal schlau gemacht. Folgender Sachverhalt gilt dann bei Euch auch:

Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, das bedeutet bei der Steuererklärung wird das zu dem Einkommen Deines Mannes mit draufgerechnet und davon zahlt ihr die Steuern. Das bedeutet wenn Dein Mann gleich in III wechselt zahlt ihr am Jahresende verdammt viel nach.

Später ist das eigentlich egal, weil man immer gleich viel Steuer im Jahr zahlen muss. Bei III/V hat man monatlich etwas mehr muss aber oft am Jahresende nachzahlen. Bei IV/IV bekommt man am Jahresende meist was raus.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüße
Moni

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Das kann man so pauschal echt nicht sagen!!!!
Ich kenne mehrere, die trotz 3/5 sogar eine Rückerstattung bekommen haben!

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Also wir haben auch III und V und mußten trotz Elterngeld etc nichts nachzahlen, haben ein bißchen rausbekommen - kommt halt auch immer drauf an, was man absetzen kann.
Ich glaub je mehr die V einnimmt, desto höher wird die Rückzahlung bzw desto niedriger die Erstattung, so kam mir es vor bei der Steuererklärung.

Und zu deinem Satz "wenn Dein Mann gleich in III wechselt zahlt ihr am Jahresende verdammt viel nach" - du darfst aber nicht vergessen, dass sie dafür jeden Monat wesentlich mehr haben und dass es unterm Strich das gleiche ist!

LG ks

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natürlich antwortet jeder anders, denn jeder hat auch noch andere sachen abzusetzen udn anzugeben ...

gebt einfach beide fälle mit euren eigenen Daten in eure steuersoftware ein (oder ladet eine im internet runter) und schaut, was bei rauskommt... -- einen allgemeinen Rat kann Dir hier niemand geben, weil keiner eure Zahlen weiss.

lg
tanja

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Das kann man so pauschal gar nicht sagen. Es gibt im Internet mehrere Lohnsteuerrechner, probiere die unbedingt aus und rechne beide Beispiele durch.
Generell ist bei vielen günstig, während der Elternzeit 3/5 zu nehmen, denn die Mutter zahlt ja eh keine Steuern (daher die 5) und der Mann kommt dann in den Genuß des geringen Steuernabzugs. Aber ihr seid beide Beamte und zahlt eh wenig Steuern. Daher: unbedingt vorher durchrechnen.
Im Übrigen: selbst wenn ihr eine ungünstige Steuerklasse wählen solltet, bekommt ihr die zuviel gezahlten Steuern ja durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück. Ist ja nicht so, dass da große Geldbeträge verloren gehen.

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Unterm Strich - also nach der Steuererklärung, kommt dasselbe raus!

Bei IV IV hat man unterm Jahr weniger netto und bekommt evtl ne Rückzahlung vom Finanzamt.

Bei III V habt ihr unterm Jahr schon mehr netto , bekommt dafür womöglich in der Steuererklärung nichts raus, sondern müßt zurückzahlen, weil ihr ja unterm Jahr schon mehr hattet.

Mach doch für die Elternzeit V III und danach mußt du halt schauen - je nachdem wie groß der Unterschied ist zwischen euren Verdiensten machst du IV IV oder III V

Für dich wäre die IV besser wenn ihr noch ein Kind wollt, denn dann hast du höheres Elterngeld als wie wenn du auf V arbeitest...

LG ks

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Uuuiiiiiii, hab ich hier ne heiße Diskussion eröffnet #hicks#hicks#freu

DANKE Mädels für die ganze Menge Tipps und Erfahrungen. Da wir leider nichts abzusetzen haben (weder Fahrtkosten noch sonst was #schwitz) bekomme ich lieber monatlich weniger raus als am Jahresende nachzuzahlen #zitter

Huch, ich lade jetzt mal die Lohnsteuerrechner runter und fang an durchzurechnen #schwitz

Wünsche euch einen frühlingshaften TAG!!!!

LG
Irene

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Huhu NOCHMAL ich #hicks

Also in meinem Fall (ich hab jetzt mal beim FA angerufen :-p): da wir nichts abzusetzen haben, wäre es besser für uns in IV IV zu gehen!!!
Der Steuersatz wird zwar angehoben wegen dem Elterngeld, aber damit ich am Jahresende nichts oder nicht viel nachzahlen muss, meinte der vom FA wäre es für uns günstiger!!

GLG
Irene