Frage zu Steuererklärung (getrennte/gemeinsame Veranlagung)

Hallo zusammen,

wir sind im Moment dabei unsere Steuererklärung zu machen. Letztes Jahr haben wir geheiratet und wir möchten für 2009 die gemeinsame Veranlagung wählen, ab dem Jahr 2010 aber dann getrennte Veranlagung.
War müssen wir ankreuzen?
Zur Auswahl stehen:
1. Zusammenveranlagung
2. Getrennte Veranlagung
3. Besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung
4. Wir haben Gütergemeinschaft vereinbart

Ich denke wir müssten Punkt 1 und 3 ankreuzen. Ist das richtig?
Und kann ich dann ab 2010 ohne Probleme Punkt 2 wählen?

Danke!

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Hallo,

wieso wollt ihr euch schlechter stellen und euch getrennt veranlagen lassen ab 2010?

Im Jahr der Eheschliessung würde ich die Besondere Veranlagung wählen. Es wird so getan, als ob ihr schon das ganze Jahr verheiratet gewesen seid. Damit stellt ihr euch bei der Steuererklärung besser.

Und nein, Du kannst nicht Punkt eins und zwei ankreuzen. Du kannst nur eine Veranlagungsart auswählen.

Getrennte Veranlagung könnt ihr im Jahr 2010 wählen. Dazu reicht es aus, wenn ein Partner die getrennte Veranlagung möchte... Ich würde es nicht tun.

LG Auisa

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Hi,

was schreibst du ihr denn da????#schock

Bei der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung werden beide Eheleite so behandelt als wenn sie nicht verheiratet gewesen wären und beide werden somit als Einzelveranlagung behandelt. Sobald man auch nur ein Tag im Jahr verheiratet und zusammen gelebt hat, kann man die ZUsammenveranlagung wählen, was meistens deutlich günstiger ist!!!;-)

Des Wegen würde ich auch im Jahr 2010 die ZUsammenveranlagung wählen oder habt ihr euch schon wieder getrennt???#schmoll

Lg, Steffi

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Hallo!

Wenn ihr gemeinsam verlagt werden wollt, müsst ihr Punkt 1 ankreuzen!

Die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung wird nur gewählt, wenn nicht wie Eheleute veranlagt werden möchte. Dies lohnt sich eigentlich nur, wenn einer der Eheleute im Jahr die Steuerklasse II hatte.

Warum ihr die getrennte Veranlagung ab dem Jahr 2010 wählen wollt (und im Jahr 2009 noch nicht) erschließt sich mir nicht, aber in diesem Fall müsstet ihr 2010 das Kreuz bei Punkt 2 setzen.

Gruß nakiki

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Hier mal ein paar mehr Infos:
Wir haben unsere Steuererklärung bei einem Steuerberater gemacht. Er hat Punkt 1 und Punkt 4 angekreuzt und so ausgerechnet, dass wir ne Menge wiederbekommen. (Haben Stk. 3 und 5).
Dieses Geld bekommt aber nun anscheinend seine Ex-Frau für die Kinder. Das möchte ich die nächsten Jahre vermeiden, weil es ja auch "mein" Geld ist. Als wir noch nicht verheiratet waren, habe ich immer etwas wieder bekommen. So dachte ich, dass wir die Stkl. 4/4 wählen und jeder seine Steuern einzeln errechnen lässt und nur was mein Mann wieder bekommt, geht an die Kinder.
Man sagte mir auch, dass wenn wir Gutergemeinschaft wählen, dass ich (hauptverdiener) im Notfall den Unterhalt der Kinder bezahlen muss. Das möchte ich nicht.

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..... du hast eine absolut FALSCHE auskunft erhalten!!!du müsstest den unterhalt der kids NIE zahlen. sondern es geht so: deinem mann steht ein taschengeld zu, wenn du alleinverdiener bist. und das sind 5 bis 7 % des nettoeinkommens. so und DARAUS muss dein gatte kindesunterhalt zahlen. aber kein anspruch auf taschengeld besteht, wenn das einkommen nur für den laufenden unterhalt des lebens reicht. im übrigen bekommt die ex aus der steuerrückerstattung nur den anteil, der auf deinen gatten fällt und das auch nicht netto, sondern nach düs.tabelle!!! ausserdem kannst du auch mit 3/5 eine getrennte veranlagung wählen. solltest du auch, denn als zweitfrau wirst du noch so manches mal deine einkommensverhältnisse offenlegen müssen!!! und gütergemeinschaft hat nix aber auch gar nix mit steuern zu tun. das ist der erbanspruch, oder auch der anspruch bei ehetrennung, der damit geregelt wird. das finanzamt interessiert das nicht. und such dir mal dringend einen anderen steuerberater.l.g.c. auch zweitfrau:-)

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Danke für deine Antwort!
Weißt du denn, ob ich das Kreuz bei "Wir haben Gütergemeinschaft" stehen lassen kann? Das hat ja der Steuerberater angekreuzt ohne uns zu fragen, was wir bei der Heirat vereinbart haben (nämlich Gütertrennung). Oder ist das auf der Steuererklärung wieder etwas anderes und ich kann das da stehen lassen?
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Will die Steuerklärung ja auch nicht so wegschicken, wenn wir dadurch in die Gütergemeinschaft rutschen.

l.g.