Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Hallo zusammen

ich hab mit meiner Personalabteilung ein Problem wegen meines Beschäftigungsverbotes. Vielleicht kann mir ja einer von Euch helfen.

Ich versuch es kurz zu beschreiben: Ich hab ja seit dem 01.12.09 das BV weil ich starke Blutungen hatte und sogar 4 Tage deswegen im KH lag. Mein FA meinte da es eh eine Risikoschwangerschaft ist machen wir keine Krankschreibung sondern gleich das BV für die Zeit bis zum MuSchu. Bis Ende Januar war auch alles ok. Dann bekam ich von meinem AG kein Geld mehr. Ich hab der Personalbearbeiterin dann das MuSchu §3 Abs.1 geschickt, denn über das ist mein BV ausgestellt. Dann noch §11 Abs.1 Satz 1 in dem hervorgeht das der AG mich weiter zu bezahlen hat. Als Antowort bekam ich dann da sie es im SAP nicht eingeben könnten und somit nicht abrechnen könnten. Im Februar hab ich jedoch dann wieder Geld bekommen und auch die Nachzahlung für den Januar.

Als ich am Donnerstag im Büro war um die Kollegen zu besuchen ud mal wieder Hallo zusagen wurde ich gleich von der Perso-Tante angesprochen, dass "mein BV nicht rechtens wäre was der FA da ausgestellt hätte, da ich einen Verwaltungsarbeitsplatz hab und das BV nur für Produktionsarbeitsplätze und bei Mobbing gilt sonst nicht. Er hätte mich krank schreiben müssen und hätte das BV nicht ausstellen dürfen. Das wäre vor 13 Jahren bei einer Kollegin auch so gewesen das sie krank geschrieben wurde"

Hat einer von Euch da Erfarung und kann mir vielleicht einen Link schicken, denn ich bin mir ziemlich sicher, das das BV nach §3 Abs1 für alle Arbeitsplätze gilt und nicht nur wie sie meint. Zur Not sind wir Rchtschutzversichert und ich übergeb alles einem Anwalt, den Weg hätte ich mir aber gerne erspart. Ist nun doch etwas länger geworden.

Hat einer von Euch da Erfarung und kann mir vielleicht einen Link schicken? Bin um Hilfe dankbar.

LG i_kind

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Hallo,

mach dir keine Gedanken! Dein BV ist absolut rechtens. Wenn dein FA entscheidet es ist besser für Dich zu Hause zu bleiben dann ist das so. Da hast dein AG gar kein Mitspracherecht!

Bei mir wurde das Beschäftigungsverbot ausgestellt weil ich in der Arztpraxis meinen Beruf einfach nicht mehr ausüben durfte, aber auch weil es mir körperlich sehr schlecht ging.

Also nur nicht unterkriegen lassen! Dein AG hat nicht zu bestimmen ob du vom Arzt ein BV bekommst oder eine AU.

Lass es dir gut gehn!


Kerstin mit Madita & Leo *08.09.09+ und Krümel 12.SSW (26.01.10)

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Also, eine Frage sei erlaubt... Wie kommt man auf die Idee, mit einem BV Kollegen in der Firma besuchen zu wollen? Sorry, aber das musst Du verstehen, dass so was schon zu Irritationen bei Deinem AG führen kann....

Ein BV wird nur ausgestellt und hat seine Gültigkeit, wenn Gefahr für Leib und Leben für Mutter und Kind besteht.

Das kann an der Art und Beschaffenheit des Arbeitsplatzes liegen, z. B. wenn Du mit bestimmten Stoffen Kontakt hast, bestimmten Belastungen auf dem Arbeitsplatz ausgesetzt bist. Damit hat Dein AG Recht!!!!

Denn ein BV MUSS einen Zusammenhang zwischen Deinem Arbeitsplatz und dem Riskiko für Deine Schwangerschaft haben.

Wenn Du "nur" organische Blutungen hattest, bitte versteh mich nicht falsch, Blutungen sind in der SS alles andere als witzig und es besteht kein Zusammenhang zwischen der Beschaffenheit Deines Arbeitsplatzes und der Blutung, dann hat eine Krankschreibung zu erfolgen.

Der Grad dieses zu Beweisen ist ganz schwierig. Dieses BV zu rechtfertigen, wenn es keine äußeren Umstände an Deinem Arbeitsplatz gibt und es z. B. keine Beschwerden beim BR gibt, z. B. dass Du schon mal gemobbt wurdest o. ä. wird sehr schwierig.

Mir wollte man sogar zumuten, da ich einen Bürojob habe, 300 km zu meinem Arbeitsplatz hoch schwanger zu fahren. Ich bekam kein BV, eben aus den genannten Gründen. An meinem Arbeitsplatz gab es nichts auszusetzen, was ein BV hätte rechtfertigen können. Ich wurde krank geschrieben und viel ins Krankengeld.

Und das was Du unter keinen Umständen jemals wieder tun solltest, ist an Deinem Arbeitsplatz aufzutauchen und mit Kollegen ein Schwätzchen zu halten. Das war sehr undurchdacht.

Dir alles Gute, Janette

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Was Du schreibt stimmt vorne und hinten nicht. Es gibt zwei verschiedene Beschäftigungsverbote.

Das eine ist das generelle, das wird bei bestimmten Tätigkeiten jeder Schwangeren ausgestellt - wenn nämlich die Tätigkeit nicht mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Das geht vom Arbeitgeber aus.

Das andere ist das individuelle, das bei Komplikationen in der Schwangerschaft wie z.B. Blutungen usw. vom Frauenarzt ausgestellt wird, wenn er meint, dass die Arbeit- auch wenn sie vom Mutterschutzgesetz erlaubt ist, das Wohlbefinden von Mutter und Kind gefärdet - das kann auch bei einem einfachen Bürojob ohne Mobbing sein, wenn der Arzt mein, dass allein das Sitzen in dem speziellen Fall nicht gut ist und die Mutter z.B. viel Liegen und sich mehr Schonen soll.

Wenn die Mutter wegen Komplikationen in der SS ausfällt dann ist das BV das richtige, eine Krankschreibung ist nur angebracht, wenn der Grund des Ausfalls nichts mit der SS zu tun hat- z.B. ein Beinbruch...

LG

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Wennn das alles so stussig ist, was ich da von mir gegeben habe, dann erkläre doch mal allen hier, warum ein BV eine Begründung enthalten muss, in wie weit Leib und Leben der Schwangeren und Baby gefährdet erscheint, wenn sie ihrer Tätigkeit weiter nachgehen sollte #kratz

Ich habe dieses Thema lang und breit in meiner Schwangerschaft durch exerzieren müssen.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden. Dazu ist ein Attest nötig, das der Arzt mit eigenen Worten formuliert. Darin sollte möglichst genau und allgemein verständlich festgehalten sein, ob das Beschäftigungsverbot jegliche Tätigkeit verbietet oder ob die Frau leichtere Arbeiten übernehmen beziehungsweise weniger Stunden am Tag arbeiten kann. In diesen Fällen könnte der Arbeitgeber ihr einen anderen, weniger gefährdenden Arbeitsplatz zuweisen. Das Attest sollte auch Auskunft darüber geben, in welchem Umfang eine weitere Beschäftigung eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt. Achtung: Nicht immer übernehmen die Krankenkassen die Kosten für das Attest - am besten vorher nachfragen. Notfalls muss die Schwangere es aus eigener Tasche bezahlen, dass der Arzt ihr ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellt.

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Dein Ag muss sich zunächst mal an das BV halten und dir den Lohn normal weiter zahlen.
Allerdings stimmt es schon, dass einige BVs tatsächlich nicht gerechtfertigt sind und eine Krankschreibung angezeigt wäre.
Viele Ärzte stellen aber halt dann schnell gern ein BV aus, weils ja dann keine finanziellen Einbußen für die Schwangere gibt.

Der Ag kann dich aber zum Amtsarzt schicken und eine zweite Meinung verlangen um zu prüfen, ob das BV gerechtfertigt wäre.
Ist es das nicht, dann kann es sein, dass der FA sich schandesersatzpflichtig macht.

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"Der Ag kann dich aber zum Amtsarzt schicken und eine zweite Meinung verlangen um zu prüfen, ob das BV gerechtfertigt wäre. "

Stimmt so nicht ganz!
Der AG kann eine 2. Meinung von einem anderen Arzt verlangen, allerdings darf sich die Schwangere AN den Arzt aussuchen!!!


Und ICH kenne bisher noch keinen AG der so dämlich war und das wollte.
Es gibt doch nix besseres als ein BV!
Ich meine schließlich zahlt der AG dafür in eine Kasse ein. Und er hat den geringsten aller Schäden!
Besser als hätte er eine schwangere AN die ständig oder sogar durchgehend krankgeschrieben ist.

SO kann er sich gleich auf die Situatino einstellen und sich neu orientieren. Ist doch viel besser.


mf2

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Also 1. mal, ob ein BV Sinn macht oder nicht, entscheidet der Arzt!!!
Und 2. hat es vor 13 Jahren (soviel ich weiß) noch gar keine BV´s gegeben, oder!??!?

Ein BV erfolgt normalerweise dann, wenn man !aus welchen Gründen auch immer! nicht mehr an seinem Arbeitsplatz arbeiten kann!
Egal ob das ein Arbeitsplatz im Büro, in der Pflege oder am Fließband ist.
UND eine Blutung ohne Fremdeinfluß ist tatsächlich kein Grund für ein BV - ABER wäre die Chance, daß du wieder Blutungen bekommst, wenn du an deinem Arbeitsplatz weiterarbeitest, gegeben, dann ist ein BV richtig.

Deine Firma sollte doch froh sein, daß du ein BV hast! Dann kriegen sie wenigstens das meiste Geld von deinem Lohn wieder................... versteh ich nicht die Logik von manchen AG´s.


Ich persönlich hatte auch ein BV wegen Mobbing und Blutungen.
Im BV stand dann glaub ich drin wegen Lumboischialgie oder so.



Hat keinen gestört bzw. interssiert.


mf2

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Hallo

erst mal danke für Eure Antworten. Auch hier gehen die Meinungen ja auseinander.

Das BV wurde ausgestellt da ich liegen musste und mich schonen musste. Ich durfte nicht mal unsere Große betreuen in der Zeit. Die Blutungen hörten dann Mitte Januar auf. Seit dem hab ich aber mit anderen Beschwerden zu kämpfen.

Die Personalabteilung hat nun beschlossen alles weiter laufen zu lassen wie es ist.

Danke LG i_kind

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Hallo,

ich arbeite auch in der Verwaltung. Eine Kollegin von mir, hat sich auch ein BV geholt. Ihr ist das Sitzen am Schreibtisch schwer gefallen, ihr älteres Kind war andauernd krank und das war dann doch zu stressig für sie. Zumal sie eh andauernd wegen dem älteren Kind zu Hause war.

Was Eure Personalerin erzählt, ist also Humbug.

Hier ist das Gesetz, da kannst Du nachlesen, dass es einzig und allein um die Gesundheit von Mutter und Kind geht. Die Art der Beschäftigung spielt keine Rolle.

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html

LG, Cinderella

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Ob sie das rechtens findet oder nicht ist vollkommen wurscht, der Arzt hats ausgestellt und der AG sich darn zu halten.

Wäre ja noch schöner das AG entscheiden ob das BV ok ist oder nicht!