Müssen die Kinder immer in den Ferien zum Vater...?

... auch wenn sie gar nicht wollen?

Meine Jungs wollen Ostern, auch die Ferientage, lieber zu Hause bleiben und was mit uns (meinem Partner und mir) bzw. ihren Freunden unternehmen, als zu ihrem Vater zu fahren (wohnt in einer anderen Stadt).

Normalerweise sind sie aller vierzehn Tage freitags bis sonntags bei ihm.

Ostern wäre kein Papa-Wochenende gewesen, aber ich habe ihnen freigestellt zu entscheiden, wo sie die Feier- und Ferientage verbringen wollen. Allerdings habe ich auch gesagt, dass es das Wochenende vorher dann nicht zum Vater geht, weil ich nicht jede Woche 400 km fahren kann und will (KV zahlt keinen Unterhalt und beteiligt sich auch nicht an den Fahrtkosten für Umgang). Nun besteht er auf sein "Recht", will die Kinder über Ostern, und da das WE vorher und nachher reguläre Papa-Wochenenden sind, auch an diesen die Jungs haben.

Weder meine Jungs haben Lust, dreimal hintereinander hinzufahren, noch möchte ich dies (aus Kosten- und Zeitgründen). Eventuell könnte ich mit dem KV reden; vielleicht könnte er sie ausnahmsweise mal selbst holen, aber die Jungs möchten einfach nicht.

Inwieweit bin ich verpflichtet, außerhalb des Umgangs (also in den Ferien und an Feiertagen), meine Kinder "dazu anzuhalten", ihren Vater zu besuchen?

Das Problem wird sicher nicht kleiner, denn im Sommer wollen sie auch mal ins Ferienlager fahren und nächstes Halloween wollen sie gar nicht zu ihm, weil das letzte "so furchtbar langweilig" (Zitat beide) war.

Mit gütlicher Einigung ist nicht viel, denn die jetzige Regelung konnte ich nur mittels Jugendamt durchsetzen; vorher ging es ausschließlich nach ihm (damals war ich noch allein). Auch verkehren wir so gut wie nur schriftlich (nach einem Gewaltschutzverfahren gegen ihn) - Telefonate, bei denen es nicht nach seinem Willen geht, eskalieren meistens (er ist jähzornig, wird schnell laut und bedrohlich).

Die Kinder allerdings können ihm nicht offen ins Gesicht sagen, was sie wollen und was nicht, da der Respekt (um es vorsichtig auszudrücken) vor ihm zu groß ist.

Was tun? Ich habe ihm per SMS mitgeteilt, dass die Jungs Ostern mit uns verbringen möchten und fürchte mich schon wieder vor seinem Anruf.

Hier im neuen Wohnort habe ich noch keinen Kontakt zum ASD des Jugendamtes aufgebaut; ich habe es allerdings vor. Ich hoffe, das der/die zuständige Bearbeiter/in sich nicht wieder von seinem Charme fangen lässt. In meiner alten Heimatstadt hatte ich es sehr schwer.

Also: Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus? Wann, wie oft MÜSSEN Kinder zu ihrem Vater, wenn sie gar nicht (so oft) wollen? Gibt es ein Minimum? Reicht eine schriftliche Erklärung oder muss ich so etwas gerichtlich durchsetzen?

Sorry für den langen Text. Und danke für´s Lesen (und die Antworten).

LG Minusch

1

Hallo

sorry aber ich würde nicht fahren ... logisch ist es schade für die Kids aber er zahlt nichtmal unterhalt ( somit hat er auch keine rechte ansprüche zumachen , den er hat nicht nur rechte , sondern auch pflichten )

Ausserdem soll er zusehen wie er seine Kinder abholt und zurück bringt .... Oder er MUSS dir fahrgeld geben ....

UNd wenn die Kinds über Ostern nicht zu ihm wollen kannst du sie nicht zwingen

Soweit ich weiss hat er 2 wochen recht die Kidner in den Ferien zuhaben ... wie das mit Feiertagen aussieht weiss ich nicht ....

Am besten rufst mal deinen Anwalt an der des bei euch alles geregelt hat

lg martina

2

Hallo Minusch,

gibt es denn einen gerichtlichen Beschluss über den Umgang? Es gibt zum Umfang des Umgangs keine Gesetzesvorlage sondern nur Richtlinien.

Zu deinem konkreten Fall: Wenn es, wie gesagt, keinen richterlichen Beschluss gibt, dass er die Kinder immer in den Ferien haben kann würde ich sie zu Hause behalten.

Für die Zukunft wäre es aber sicherlich für euch ratsam den Umgang festlegen zu lassen.

LG Yoli

3

Hallo!

Er zahlt keinen Unterhalt und Du gurkst alle 2 Wochen 400 km, um ihm die Kinder zu BRINGEN???? #schock

Sorry, aber erledigst Du auf der Hinfahrt auch noch eben den Wocheneinkauf für ihn und wischt kurz Staub in seiner Bude, wenn Du sie dort abgibst??

Ich glaub, es hackt! #klatsch Das ist ja unfassbar...

Ich bin die letzte, die nicht für einen geregelten und regelmäßigen Umgang der Kids mit dem Papa ist (klappt bei uns seit knapp 2 Jahren top!!), aber dass DU Zeit und Geld investierst, um ihm seine Kinder zugänglich zumachen, während er noch nicht mal finanziell für deren Wohl zu Ssorgen scheint, ist nicht nachvollziehbar..

Und wegen Ostern: Such` bei dir zuhaus die Eier mit deinen Kids #ei #ei #ei

LG

77ena

4

Aus dem Text geht hervor, du hast die Distanz geschaffen.
Somit KANNSt du dazu verpflichtet werden HÄLFTIG die Reisekosten der Kinder bzw des Vaters zu übernehmen. in der Hol- und Bringpflicht bleibt der Umgangsberechtigte.
Es gibt nirgendwo ein Urteil das du die Umgangskosten voll übernehmen mußt bzw die Kinder Holen und bringen mußt.

Lass die Umgangszeiten gerichtlich regeln.

Der Vater zahlt keinen Unterhalt und du läßt das zu?
Das Geld steht euren Kindern zu! Fordere es ein!

Ostern löst sich in deienm Fall wahrscheinlich von selber.
Teile ihm kurz und knapp mit, dass die Kinder nicht wollen.
Sollte er von seinem Recht auch gegen den Willen der Kinder Gebrauch machen wollen, soll er dir das mitteilen und er soll zu euch kommen und die Kinder abholen. Aufgrund dessen das er bisher von deinen HOL und BRINGDIENSTEN Gebrauch gemacht hat, ist er dieses mal auch für das Bringen zuständig.

Ich bezweifle das sich dein Ex auf den Weg macht.

Dennoch solltet ihr miteinander reden, möglichst mit einem unbeteiligten Dritten um die Entfremdung zwischen den Kindern und dem Vater nicht weiter fortschreiten zu lassen.
Kinder sagen oft aus falschverstandener Loyalität, dass sie nicht zum anderen Elternteil wollen.
Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Manche Väter brauchen Anregung und Motivation die Kinderzeit angenehm zu gestalten.
Und Zeit mit Papa muss ja auch nicht immer 24h kinderanimation sein, sondern kann auch mal Alltag mit Papa erleben sein.

Karna

5

@alle zur Erklärung: Es gibt keinen richterlichen Beschluss über den Umgang. Es gibt eine vom Jugendamt entworfene Vereinbarung, dass die Kinder aller vierzehn Tage beim KV sind, die Ferien sind individuell abzuklären. Nur sagt er, es wäre sein legitimes Recht, die Kinder auch in den Ferien bei sich zu haben, weil er sie ja so selten sehen würde.

Nur sind die Jungs nicht mehr drei oder vier, sondern fast zwölf und elf Jahre, und sagen - zumindest mir gegenüber - sehr deutlich, was sie wollen und was nicht.

Zum Thema Fahrtkosten: Mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe, die auch aller vierzehn Tage bei uns ist (auch in unserer Heimatstadt). Wenn wir die Jungs zum KV bringen, holen wir das Mädchen ab. Sonntags dann retour. Insofern habe ich dem KV via Anwalt angeboten, ZUNÄCHST die Fahrtkosten zu übernehmen. Sollte sich an dem Handling etwas ändern bzw. für beide Kinder der Unterhaltsvorschuss ausgelaufen sein, muss eine neue Regelung her. Ich war so großzügig, um sein Einverständnis zum Umzug nach Berlin zu bekommen (wir sind wegen Arbeit hierher gezogen) und der KV mir ständig Steine in den Weg legt.

Unterhalt zahlt er nicht, weil er hochoffiziell "Hartz-IV-Empfänger" ist (er arbeitet schwarz in der Gastronomie). Sowohl Jugendamt als auch Arbeitsamt haben sich dafür noch nie interessiert. Dazu müsste man einen Privatdetektiv engagieren, und dazu habe ich nicht das Geld. Außerdem liegt mir einfach nur daran, vor diesem Mann Ruhe zu haben... Demnächst werde ich sowieso einen UH-Titel machen müssen, denn im April läuft der UH-Vorschuss für den Großen aus.

Mir ging es auch nicht so sehr um die Hol- und Bringepflicht und die Fahrtkosten, sondern darum, dass die Kids keine Lust haben.

Das eben geführte Telefonat ergab, dass er "sehr traurig" darüber ist, er sein "legitimes Recht ausüben" will und ich doch bitte "in seinem Sinne auf die Kinder einwirken" solle. Des Weiteren möchte er beim nächsten Mal mit den Kindern "darüber reden". Ich habe ihn gebeten, keinen Druck auf die Jungs auszuüben (er als Araber kann das sehr gut und die Jungs fühlen sich nicht wirklich wohl dabei, wenn er dasitzt, bühnenreif weint und ruft: "Ihr habt mich nicht mehr lieb!")

Nach diesem Telefonat steht fest, dass ich mir nun doch wieder Hilfe beim ASD suchen muss, denn die nächsten Ferien kommen bestimmt...

Liebe Grüße, Minusch

6

Auch wenn es schwer ist, die Kinder müssen es ihrem Vater selber mitteilen.
Da sie ja schon so groß sind können sie ihm das ja schreiben.
Zwingen kann er die Kinder nicht, das wird sicher kein Gericht verlangen.
Aber vielleicht sollten die Ursachen herausgefunden werden.

7

Hallo!

Der Zoll interessiert sich für Schwarzarbeit! Die gehen Hinweisen nach...

Da deine Kinder schon so groß sind, würde ich mich da nicht groß einmischen. Wenn deine Kinder sogar Angst haben, mit dem Papa am Telefon zu reden und ihm nicht mal am Telefon sagen trauen, dass sie Ostern nicht kommen möchten, läuft etwas gewaltig schief bei euch :-(

LG janamausi

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