Kindergartengebühr-welches Einkommen zählt fürs Jugendamt?

Hallo,
ich habe mal eine Frage, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Ich bin Studentin, bekomme Bafög und Unterhalt für mein Kind. Bisher hat das Jugendamt die Kindergartengebühr übernommen, da mein Exfreund zwar selbständig ist, aber noch nicht genug Einkommen hat.
Ich muss Ende Mai einen neuen Antrag stellen. Jetzt stellt sich die Frage, ob das Einkommen meines Ex komplett angerechnet wird oder ob sein Einkommen egal ist und bei mir nur der Unterhalt von ihm noch als Einkommen dazu gerechnet wird?
Beim letzten Antrag wurde es noch angerechnet, aber da waren wir noch zusammen. Er meint, es würde mir nur der Unterhalt noch als Einkommen angerechnet werden.

Vielleicht kann mir jemand helfen!

Liebe Grüße
mausi1086

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natürlich wird der Unterhalt des KV bei dir als Einkommen angerechnet. Also ich musste zumindest alle Unterlagen über ALG II, Unterhalt und Kindergeld abgeben, also wird das schon relevant dafür sein.
Und beim Vater wird das Einkommen logischerweise nach Abzug des Unterhalts auch voll angerechnet, die Unterlagen dafür wird das Jugendamt schon von ganz allein von deinem Ex einfordern. Wenn er den Kita-Beitrag zahlen kann nach deren berechnung, dann muss er es machen, da ja andernfalls die öffentlichen Kassen belastet werden.

Ob ihr zusammen seid oder nicht hat damit nix zu tun, denn wenn es um die Kita-Beiträge geht, hat eben nur was mit dem Einkommen von Mutter und Vater zu tun.

LG Julia

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Hallo,

zu dem, was meine Vorrednerin schreibt, kann ich nur sagen: Bei mir ist es genau gegenteilig (komme aus NRW).

Es wird nur der Unterhalt für mich (Betreuungsunterhalt) und der für mein Kind angerechnet. Das Einkommen meines Ex ist dabei völlig irrelevant (was sollte es auch mit meinem EIN- und vpor allem AUSkommen im Alltag zu tun haben??????

Somiot zahle ich 32 € monatlich, wenn sein Einkommen "eingerechnet" werden würde, würde ich über 400€ zahlen!!! #schock

Also, zum Absatz:
"Ob ihr zusammen seid oder nicht hat damit nix zu tun, denn wenn es um die Kita-Beiträge geht, hat eben nur was mit dem Einkommen von Mutter und Vater zu tun. "

...kann ich nur sagen: In MEINEM Fall (wie gesagt: NRW, Ruhrgebiet) ist das absolut NICHT so...

Alles Gute!

77ena

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Du hast mich mißverstanden.

SEIN Einkommen zählt logischerweise nicht bei DIR mit als Einkommen, aber ER wird genau wie DU überprüft, inwiefern ER die Kita-Gebühren zahlen kann.

So wie DU deine Einkommensverhältnisse offenlegen musst um die Gebühren bezahlt zu bekommen, muss ER es für sich auch tun, da die Kita Gebühren mittlerweile auch vom Vater gezahlt werden müssen, SOFERN er es finanziell kann. Warum sollte das Jugendamt zum Beispiel 100% der Kosten zahlen, wenn die Mutter ALG II bekommt, der KV aber 5000€ Netto im Monat verdient? Nein, in dem Falle würde die Mutter zwar freigestellt sein, aber dafür müsste der Vater eben die 100% Kitagebühren zahlen.

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hallo,
ich bin auch allein erziehend u arbeite halbtags.
es wurde NUR mein einkommen angerechnet. kindergeld u unterhalt nicht. vom einkommen werden dann auch noch fahrkosten, hausrat- u haftpflichtversicherung, unfallversicherung fürs kind u riesterrente abgezogen.

vom kv wollt man nichts sehen.

lg
sandra