arbeitslosengeldberechnung bei honorarverdienst....

hallo,

ich habe sdchon wieder eine frage.

ich arbeite seit fast einem jahr als dozentin mit honorarvereinbarung neben meinem angestelltenverhältnis (welches nun gekündigt wurde). muss ich den honorarverdienst beim arbeitsamt mit angeben/ wird dieser mit eingerechnet zur berechnung? ich zahle darauf ja keine steuern/ versicherungen....., da dies ja im <angestelltenarbeitsverhältnis geregelt war.

danke

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Glaub nicht dass das mit eingerechnet wird. Immerhin zahlst du darauf ja keine Sozialabgaben.

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Wenn Du von Deinem Honorar keine Sozialabgaben abgeführt hast, dann wird das auch nicht angerechnet.

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Hallo,

Du zahlst keine Sozialversicherungsabgaben (das ist nur bis zu eienr bestimmten Höhe zuläsig).

Dass Du keine Steuern zahlt halte ich aber für gefährlich. Es gibt bei manchen Honorartätigkeiten einen Freibetrag, aber angeben bei der Steuererklärung muss man es schon.

Für die Berechnung des ALGI wird Dein Honorarvertrag keine berücksichtigung finden - das Geld bekommst Du ja weiterhin, oder?

LG, Andrea

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hallo,

ja, die honorartätigkeit werde ich weiterhin machen.

eine steuererklärung muss ich nicht machen, sagte mir ein steuereberater, da ich steuerklasse 1 wäre und der verdienst noch unter dem freibetrag liegt.

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Musst du auch auch keine EÜR einreichen?
Ich bin auch Freiberufler und muss, egal, wie viel ich verdiene, auf jeden Fall eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen.

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Du musst die Honorartätigkeit angeben, denn dadurch hast du einen anderne Freibetrag während des ALGI bezuges. Du darfst dann nämlich genauso viel auf Honorartätigkeit weiter verdienen, wie bisher im Durchschnitt, ohne das dir das beim ALGI abgezogen wird. Gibst du keinen Verdienst vorher an hast du nur 165 Euro frei!

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Jap, wird angerechnet, zumindest was beim ALG I über die 160 € Freibetrag / Monat und beim ALG II über die 100 € Freibetrag geht.

Angemeldet muß es bei beiden so, oder so werden, auch wenn die Freibeträge nicht überstiegen werden.

Das Du vorher keine Steuern drauf gezahlt hast, ist ein Fehler Deinerseits, weil es wäre angabepflichtig gewesen bei der Einkommensteuererklärung, außerdem hättest Du meines Wissens nach dafür auch ein Gewerbe anmelden müssen.

Wenn man es genau nimmt, bezichtigst Du Dich gerade des jahrelange Steuerhinzugs gepaart mit Schwarzarbeit, aber Selbstanzeigen beim Finanzamt sind ja in Mode gekommen.

Letzteres wäre vielleicht auch ratsam, bevor hier jemand mitliest der beim Finanzamt sitzt und Urbia im Rahmen eines Ermittlungsverfahren dazu aufgefordert wird, Deine IP rauszugeben, damit man Dich finden kann. ;)

Fachanwälte für Steuerstrafrecht und Strafrecht findest Du bei Google, oder der Anwaltskammer Deines Vertrauens.

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jahrelang heißt bei mir: 5 monate letzten jahres für 40 stunden a'22 euro. der liegt unter dem freibetrag von 2500,- für dozententätigkeiten im jahr, d.h. ist nicht steuerpflichtig.
ein steuerberater wurde dazu befragt bzw. rief ich damalsogar beim fa an. soviel dazu.

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achso,
und ein gewerbe ist es nicht, es zählt zu den freien berufen.

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Da Du den Honorarverdienst schon vorher hattest, d. h. Arbeitseinkommen + Honorar, darf dir das Honorar nicht auf die Arbeitslosenbezüge angerechnet werden. Dies gilt jedoch nur bei ALG1.

Gruß

Manavgat