Keine Geburtsurkunde, kein Geld!?! ??

Hallo,

mein kleiner Spatz ist am 04.03 geboren und von meinem Mann lebe ich getrennt und in Scheidung seit September 09.
Habe auch keinen kontakt zu ihm, den ich gewiss auch nicht suche!!!
Nun brauch ich aber die GEburtsurkunde von dem kleinen, damit ich meine ganzen Gelder bekomme, denn mein Nochmann zahlt auch nichts. Er weis auch, dass der kleine da ist und macht überall auf armes hascherl, weil er sein Kind nicht sieht, bemüht sich aber auch nicht im geringsten....
Die Ämter wollen mir keine Geburtsurkunde geben, weil ich keine Unterschrift bei der Namensgebung von meinem Mann habe.
Ich weis genau, dass er aus reiner Boshaftigkeit die Unterschrift verweigern wird. Genauso macht er es bei der Scheidung. Er lügt was das Zeug hät und zögert alles hinaus, und das obwohl er 3 Wochen nach trennung schon offiziell eine Neue hat!
Ich brauch doch die Urkunde um zu Leben!!!
Die beim Amt wissen auch, dass ich keinen Kontakt zu ihm habe, (bis vor 2 Monaten wusste ich nicht mal wo er Wohnt) und wollen diese beschissene Unterschrift!
Und bei Gericht geht auch nichts vorwärts! Und das Kindergeld muss ich doch auch schnellst möglich beantragen. Und solle mit dem kleinen was sein, hab ich nicht mal eine Krankenversicherungskarte für Ihn!

Das ist doch nicht normal!! DAs dürfen die doch gar nicht, oder????!!!!

Lg Caro + Corbinian

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Hallo

Ein Anwalt sollte dir helfen können.

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Das heißt er weigert sich die Scheidungspapiere zu unterschreiben und genauso auch die Namensgebung?

Lücke im Rechtssystem, such dir einen Anwalt oder versuchs mal beim Jugendamt, ob die dir irgendwie helfen können.

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Ich versteh grad nicht ,wieso du keine Geburtsurkunde bekommst.
Ich war auch noch verheiratet (Scheidung war schon eingereicht) als meine Tochter geboren wurde. Auf dem Standesamt hat meine Unterschrift völlig ausgereicht.
Da hat kein Mensch die Unterschrift meines Nochmannes für irgendeine Namensgebung haben wollen.

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Hallo,

ich versteh auch nicht warum Du keine Geburtsurkunde bekommst.

Da Ihr noch verheiratet seit bekommt Euer Sohn automatisch den Familiennamen, also den für den ihr Euch damals entschieden habt bei der Hochzeit.
Außerdem gilt Dein Mann automatisch als Vater des Kindes, eben weil ihr noch verheiratet seit.

Ich war auch noch verheiratet als mein Sohn geboren wurde. Mein Exmann hatte sich zu diesem Zeitpunkt schon lange in die USA verdrückt, ich hatte keine Adresse, Telefonnummer oder sonstiges.
Ich habe ihn ganz normal als Vater angegeben und bei Adresse unbekannt angegeben, meine Daten, also verheiratet, etc.

Ich hatte die Geburtsurkunde etwa 4 Tage nach der Geburt.

Frag da noch mal nach, geh zur Not über Deinen Anwalt.

Gruß Krüml

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Bei der Namensgebug hast du einige Wochen (6 oder ) Zeit.
Logischerweise bekommt man da vorher eine Geburtsurkunde.
Du hast also mehrere Möglichkeiten:
-das Kind ohne Vornamen anmelden und den Namen später nachtragen zu lassen
-über einen Anwalt das Ganze regeln zu lassen
-direkt an den Vater wegen der Unterschrift herantreten
- Jugendamt um Hilfe bitten


Lieben Gruß
Karna

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Die Geburtsurkunde kann man doch erst mal auch bekommen, ohne dass der Vater eingetragen wird. Dann lässt Du die Vaterschaft eben später feststellen und im Geburtenregister nachtragen, dann kann man auch eine neue Ausfertigung der Geburtsurkunde bekommen.

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Hallo Caro,

grrrr! ich war auch mal in dieser Situation.
Ich habe nachher eine Geburtsurkunde bekommen auf der stand:
"Ein Mädchen mit dem Namen "Nachname", das noch keinen Vornamen erhalten hat!"
Das war schlimm!! Ich habe geheult und meinen Nochmann verflucht!
Mit der Urkunde kannst du aber alles beantragen...

Wenn dein Mann dir die Unterschrift verweigert, kannst du nichts machen. Die "Elstern" müssen sich auf den namen einigen. Ohne die Unterschrift geht das nicht.
Tut mit leid! Ich drücke die Daumen!

Liebe Grüße
fairylike80