Oma passt aufs Kind auf - Kinderbetreuungskosten

wie kann ich diese absetzen und wieviel?

Ich brauche einen Vertrag, muß das Geld überweisen und nächstes Jahr gebe ich diese Kosten einfach an, oder wie?

LG Isabel

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"""Ich brauche einen Vertrag, muß das Geld überweisen und nächstes Jahr gebe ich diese Kosten einfach an, oder wie? """

Und die Oma muß es dann auch als ihr Einkommen angeben und Steuern drauf zahlen.

LG

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Hi!

Geht das denn, wenn ein Familienmitglied aufpasst? Ich kanns mir garnicht vorstellen, dass man das dann absetzen kann! Wenn sie ne geprüfte Tagesmutter wäre...aber so?

hm?!

lg

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In fast allen Bundesländern kann jeder kann als Kinderfrau (nicht Tagesmutter) angestellt werden.

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Hi,

sobald die Leistung bezahlt wird und dann auch noch auf Rechnung geht, ist es egal ob die Oma oder Tante oder eine andere Angehörige(r) aufpasst. Sie ist ja dann bei den Eltern angestellt und dafür ist der Verwandtschaftsgrad unrelevant.

LG

curlysue

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Wenn sie gegen Geld aufs Kind aufpaßt, und das auch nicht nur ab und zu, sondern täglich, dann muß sie doch auch diese Tagesmutterprüfungen machen, oder?

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Nein. Das hätten einige zwar gerne, aber wer soll die Leute zwingen, wenn sie sich einig sind ?

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Hallo,

Du machst mit Deiner Mama einen Vertrag, überweist Ihr monatlich das Geld und meldest sie bei der Minijobzentrale an und zahlst die Abgaben ( ist nicht viel ).
Du bekommst normalerweise mehr von der Steuer raus und deine Mama ein bißchen mehr Rente.
Hat und funktioniert bei uns sehr gut

vlg

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Hi!

Es kommt darauf an wo und in welchem Umfang betreut wird. Kmmt sie zum Aufpassen zu Euch?

Wenn ein Kind mehr als 15 Std. die Woche, länger als 3 Monate (im Jahr) gegen Bezahlung ausserhalb der Wohnung (des Kindes bzw. der Eltern) betreut wird, bräuchte Deine Mutter eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt und muss eine Quali zur Tagesmutter machen. Trifft einer der o.g. Punkte nicht zu, muss sie das nicht.
Am einfachsten ist, wenn sie Euer Kind bei Euch zuhause betreut, ihr sie wie bereits vorgeschlagen "einstellt", also der Minijobzentrale meldet etc. Und was ganz wichtig ist, wenn Ihr es von der Steuer absetzen wollt, muss der Geldtransfer über das Konto laufen. Euch sollte aber auch klar sein, dass Deine Mutter dann auch ihre Einnahmen bei der Steuererklärung mit angeben muss, wenn Ihr sie absetzt.
Wenn Ihr sie absetzen wollt, gebt Ihr sie bei der nächsten Steuererklärung an und reicht die Rechnungen dazu mit ein. Die Rechnung stellt Deine Mutter aus. U.a. mit Angabe der Kontonummer und Steuernummer auf der Rechnung vermerkt.

LG

curlysue

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Bei einem! Kind braucht sie keine Pflegeerlaubnis, imho.

Gruß

Manavgat

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Hi!

Danke für den Hinweis.

Bei uns brauchen wir schon bei einem Kind eine Pflegeerlaubnis. Es sei denn das Kind bleibt länger als ein Jahr das Einzige zu betreuende, dann gilt das nicht als Tagesmutter, sondern als eine von den Eltern angestellte Betreuung. So wurde es uns zumindest vom JA gesagt.
Daran habe ich bei meiner Antwort aber nicht gedacht, muss ich zugeben, obwohl das eher auf die TE zutreffen würde und demnach die Mutter dann nicht als Tagesmutter zählen würde, es sei denn sie betreut noch andere Enkel mit gegen Entgeld.


LG

curlysue

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Ihr müsst aufpassen, dass die Oma angemeldet ist. Ich würde das über Minijob machen, falls (das musst Du prüfen), sonst viel Steuern anfallen würden.

kustu:

www.minijobzentrale.de

Ja, Vertrag ist gut und! das Geld muss für die steuerliche Abzugsfähigkeit überwiesen werden.

Trenn das Entgelt im Vertrag vom Betrag für Essen.

Gruß

Manavgat