darf der Anwalt das?

Hallo,
darf ein Anwalt ohne Wissen des Mandanten in die 2.Instanz gehen?

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Ich nehme mal an, du meinst "ohne Zustimmung".

Wenn seine Vollmacht das abdeckt, ja.

In vielen Fällen gehört es sogar zu seinen Sorgfaltspflichten, Rechtsmittel einzulegen, wenn ansonsten Verfristung droht (für die Berufungseinlegung hat man in der Regel nur 2 Wochen, die Begründung darf dann etwas länger dauern), die Erfolgsaussichten nicht minimal sind und es nicht möglich war, sich vorher mit dem Mandanten hinreichend zu beraten.

Eine Berufung kann immerhin vor Einreichen der Begründung noch zurückgenommen werden, dann kostet es nur eine Gerichtsgebühr (statt dreien), das ist also noch im Rahmen.

"Ohne Wissen" ist so eine Sache, natürlich muß er den Mandanten unverzüglich informieren, daß er das getan hat.

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Er hat ohne Wissen seines Mandanten dem gegnerischen Anwalt eine Frist gesetzt Klage zu erheben.Als der Mandant heute den gegnerischen Anwalt anrief,war dieser ganz perplex,dass der Mandant von der Sache nichts wußte.

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Ohne Wissen kann nicht sein, da wurde bestimmt im Vorfeld was besprochen, Wünsche geäußert!

Entweder es wird in die zweite Instanz gegangen oder Klage erhoben.

Was hat der Mandant denn mit dem gegnerischen Anwalt zu tun?! Wenn er nicht zufrieden ist mit seinem Anwalt sollte er das Gespräch zu diesem suchen oder sich einen anderen Anwalt suchen!

Hummel

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