H4 + Unterhalt > ob & wie wird das verrechnet?

Meine Frage richtet sich an eventuell Anwesende, die alleinerziehend mit Kind derzeit nicht arbeiten können, deswegen einerseits H4 beziehen + Unterhalt für sich selbst und Unterhalt für ihr/e Kind/er vom Ex-Partner erhalten.

Inwieweit berücksichtigt das Amt (ARGE) die gezahlten Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Regelsatzes, den der Empfänger dann erhält?

Oder zieht die ARGE den empfangenen Unterhalt gar nicht ab, der/die Alleinerziehende hätte als zur Verfügung H4-Leistungen + Unterhalt vom ExPartner + evtl noch Kindergeld o.ä. ?

Ganz kurz auch zum Background meiner Frage: Ich habe einen leichten Disput mit meinem Finanzamt, die ohne Angaben des Einkommens der Kindsmutter meines Sohnes, meine Unterhaltszahlungen (an die Mutter) nicht mehr steuerlich anerkennen wollen.

Da weder meine Ex-Partnerin schon gar nicht ihre ARGE mir gegenüber auskunftspflichtig sind, rätsel ich ein wenig.....

Da sie 400 € für sich plus € 409,-- für unseren Sohn erhält, und mir die ARGE-Sätze für 1 Erwachsenen und einem Kind bekannt sind, könnte ich es zunächst selbst ausrechnen. Aber ich weiss eben nicht, ob mein Unterhalt auf H4 für Mutter und Kind angerechnet wird oder nicht.....

(BTW: Meine Ex-Partnerin ist insofern sehr ehrlich und wird die Zahlungen für sich und meinen Sohn auf jeden Fall beim Amt angeben)

Vielleicht findet sich ja jemand hier im Alleinerziehenden-Forum, dessen Konstellation ähnlich ist (Beträge mal aussen vor) und der mir Auskunft geben mag.....

Grüsse

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Hi,

Unterhalt wird genau wie Kindergeld komplett auf die Leistung angerechnet.

lg

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Danke!!!!

das hiesse nach Adam Riese, was den Regelsatz beträfe, bekäme sie gar kein Geld vom Amt??!! (Sie: 359 Regelsatz / 400,-- = 0, Mein Sohn Regelsatz 218 / 409 = 0)... (Wohngeld etc aussen vor....)

Das würde mich ja jetzt, neben meiner Finanzamtsproblematik, schwer schockieren denn wovon leben die beiden eigentlich?.......

Jetzt komme ich mir ja auch noch richtig schlecht vor.....

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Du hast den Alleinerziehendenzuschlag und die angemessene Miete in deiner Berechnung vergessen

M.

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hallo,
unterhaltszahlung an deine exfrau kannst du steuerlich geltend machen, wenn sie dir dazu anlage U unterschreibt. dazu ist sie verpflichtet, wenn du dich verpflichtest, ihr evt. nachteile auszugleichen.
solange deine exfrau von dir unterhalt erhält, ist sie dir gegenüber auskunftspflichtig (ob sie einkommen hat, ob sie steuer zurück bekommt usw.)
unterhaltszahlung ans kind kannst du nicht absetzen. gruss f.

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Vielen Dank für Deine Zeit aber leider waren wir nicht verheiratet, deswegen entfällt Anlage U.....

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Ganz einfach - Unterhalt/Kindergeld wird komplett zu 100% ohne Freibeträge angerechnet.

LG

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Hi Doc,
netter Versuch des Finanzamtes, aber dir steht der steuerliche Ausgleich über Anlage U zu. Es ist völlig uninteressant, wieviel die Mutter verdient oder nicht nicht verdient, wenn der Unterhalt (EU) mit ihr so vereinbart ist, dann hat das Amt das anzuerkennen. Mein Mann hat damit reichlich Erfahrung, kannst mich gerne für nähere Infos anmailen...möchte hier keine Details veröffentlichen.#schein
LG
Dat kölsche M.