Erziehungsgutachten

Hallo,
ich bin neu Hier und ich hoffe, da ich hier nich nichts zu dem Thema Erziehungsgutachten finden konnte, möchte ich gerne von den hiesigen Mitgliedern wissen, wie so ein Erziehungsgutachten erstellt wird und ob schon hier jemand mit einem Erziehungsgutachten Erfahrungen gemacht hat, denn eine Famillienrichterin, hat einen für uns in Auftrag gegeben.Meine Fragen hierzu,

Wie läuft sowas ab ?

Kann man sollte das Gutachten negativ ausfallen ?
ein gegengutachten verlangen ?

Meine zweite Frage, die Richterin hat auch eine Anwältin mit den Rechten der Kinder betraut, kann ich denn auch verlangen, das unsere Rechtsanwältin, die Kinder anhört und zwar ohne deren Anwältin ?

und kann ich notfalls auch dort einen Wiederspruch einlegen, wenn ich der Meinung bin, das dies nicht ganz korrekt ist was die Anwältin da vorgebracht hat ?

danke im vorraus für eure hilfreichen Antworten

Pat2010
mit Yannick Geb. 26.06.2007
& Marie Chantal Geb.27.05.2004

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Hallo

ich kenne es nur so dass man sowas nur einmal machen kann.

WArum müsst ihr das machen???

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naja das Gericht , bsw. das Jugendamt meint, das wir unsere Kinder nicht erziehen können, nun hat das Gericht diesen in Auftrag gegeben,also müssen wir den machen.

Pat2010

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Hallo

ich drücke euch die Daumen.

Meine Freundin ist durchgefallen.Eine andere Bekannte auch.

widerspricht euch nicht usw..

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Soll dieses Gutachten bei einem Familienbesuch stattfinden oder werden die Kinder einzeln befragt/begutachtet? Was ist passiert?
Liebe Grüße,
Pia

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also es soll so laufen, das erst ich und meine Frau hingehen dann ich alleine, meine Frau alleine dann die Kinder dann ein Hausbesuch ja und dann aber das weiß ich nicht so genau ein abschließendes gespräch mit meiner Frau und mir.

pat2010

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Kannst du den Grund sagen warum ein solches Gutachten erstellt werden muss? In bestimmten Fällen kann man vorher Wiederspruch einreichen.

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hmm da stellt sich mir eine frage:
wenn ihr mit eurer großen allein schon nicht klar kommt und seit 7 Jahre Hilfe vom Jungendamt bekommt. Warum zum teufel setzt IHR dann noch 2 Kinder in die Welt? Die beiden kleinen sind ja erst 5 und 2 wenn ich richtig gesehen hab.

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naja, die probleme mit der älteren, fingen erst ganz langsam mit der Geburt der mittleren an, legten sich dann aber, was wir zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen konnten, war das mit der Geburt des Jüngsten, die Probleme noch größer werden würden und uns mit Ihr über den Kopf so wachsen würden das wir sie halt eben mitten letzten Jahres, in eine Pflegefamillie geben mußten.
Die anderen beiden hören auf uns naja und manchmal muß man denen halt sagen, bis hierhin und nicht weiter, aber das ist ja wohl in jeder Famillie so, oder ?

Pat2010

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also dann Nochmal:

"es ist soweit gekommen weil wir schon seit über sieben Jahren auf deren Hilfe angewiesen sind"

Ihr bekommt seit 7 jahren Hilfe vom Jugendamt, eure mittlere ist aber erst 5.
Da kanns ja nicht sein dass die Probleme mit der großen erst bei der Geburt der mittleren angefangen haben??? #kratz

naja ich kann euch nur den Tip geben euch nochmal abzusprechen bevor ihr die Termine da habt. Es macht bestimmt keinen guten Eindruck wenn ihr euch da auch so wiedersprecht.

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Liebe Pat2010,

bevor Du hier lieb gemeinte, aber unzutreffende Antworten von Hobbyjuristen bekommst, würde ich Dir empfehlen, Deine Fragen Deiner Rechtsanwältin zu stellen.

LG
Fiona

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@ 2007.shady
danke dir für deinen Tipp, natürlich bespreche ich das grundsätzlich mit meiner Anwältin, hier wollte ich eigentlich nur mal wissen, ob Leute hier auch schon Erfahrung mit so einem Gutachten gemacht haben, deshalb meine Anfrage.

Pat2010

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hallo......

meine mutter ist seid 27 jahren tagesmutter und hatte in dieser zeit auch einige kinder zur dauerpflege.....

sie arbeitet eng mit dem jungendamt ect. zusammen.

aus meiner (natürlich nicht professionellen) erfahrung kann ich dir sagen:

das jugendamt handelt als 1. zum wohle des kindes!

zum 2. zum wohle der eltern! sie bieten hilfe an und sind immer dafür eine familie eine "normale" familie sein zulassen. das nennt man familienzusammenführung.

wenn ein kind zur pflege abgegeben wird MUSS etwas vorgefallen sein, was eine familienzusammenführung zum damaligen zeitpunkt nicht möglich machen konnte.

habt ihr ein besuchsrecht für euren größten?
wenn ja, haltet ihr diese termine ein?
seid ihr pünktlich?
(spielt auch eine große rolle)

ich kann dir nur sagen, dass das jugendamt wirklich immer zum wohle des kindes entscheidet und solche entscheidungen nicht getroffen werden um die eltern "zu ärgern"!

wenn ihr eure kinder nicht vernachlässigt, schlägt, keine drogen nimmt bzw. alkoholprobleme habt......und ihr "nur" überfordert seid, werden sie euch weiter hilfe anbieten und evtl. probieren eine andere lösung zu finden als die bisherige ist.

sollte jedoch eines der oben genannten gründe der fall sein denkte ich schon, dass eure kinder weg kommen.

ein jungendamt handelt nicht aus langeweile und hat nach meiner erfahrung immer richtig gehandelt.

ich bin mit dieses pflegekindern groß geworden. der abstand zur familie tat ihnen manchmal gut....nach 2 jahren wurde, wenn die eltern ihre probleme in den griff bekommen haben und sie sich über die zeit wirklich "hervorragend" benommen haben auch wieder eine familie zusammengeführt.

in den meisten fällen war es jedoch oft nicht der fall.

ich wünsche euren kinder und eurch alles gute und probiert das beste aus dieser situation zu machen. euren kindern zu liebe.......

lg
maja