Arge Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung

Hallo Ihr Lieben,

Bevor jetzt wieder ein paar mit dem Kopf schütteln und sagen- Arge und Schwanger- nehme ich erst den Wind aus den Segeln...ich bin durch die SS arbeitslos geworden, da ich noch in der Probezeit meines Lackiererjobs war- der auch nur befristet war- mein Freund ist auf Kurzarbeit momentan.... alles nicht so rosig!!!

Jetzt zu meinen Fragen- mir sagte man ich könnte einen Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung bei der Arge stellen- auch wenn ich ALG 1 bekomme- habe ich und es wurde auch bewilligt- aber WANN ich das Geld bekomme kann mir selber bei der Arge selber niemand sagen....hm....
Die Erstausstattung vermutlich 6 Wochen vorher....ja und das Schwangerschaftsbekleidungsgeld?????? Denn die Hosen werden mittlerweile sehr eng!!!!

Liebe Grüsse
Julia

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Also meine Schwester hat damals auch Geld für die Erstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung bekommen. Sie hat einen Teil des Geldes ca. 2 Monate vor ET und den Rest nach der Entbindung bekommen.

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Hi!!!

Ich hab auch Schwangerschaftsbekleidung beantragt und hatte das Geld ca 2 Wochen nach dem ich es beantragt habe.

LG Janina mit Bauchzwerg 17 SSW.

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Die erstausstattung bekommst du 7 Wochen vor ET.
Die Umstandskleidung und den Mehrbedarf ab der 12. Woche,jenachdem wann du den Antrag gestellt hast.

Bei der Bearbeitungszeit kann ich dir nicht helfen.
Bei mir geht es immer extrem schnell,andere warten leider 3-4 Wochen.

Alles gute,hoffe ich konnte helfen.

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Ja Dankeschön.....hm, habe den Antrag schon in der 10ten Woche gestellt, bin jetzt morgen in der 16.SSW.....aber bekomme momentan nur den Mehrbedarf von 54 Euro- das Bekleidungsgeld irgendwie noch nicht....hm....
Wenn man nachfragt, wissen die selbst nicht was Sache ist...

Liebe Grüsse
Julia

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Ist komisch da würde ich nochmal nachhaken.
Denn die Umstandskleidung steht dir meines erachtens ab der 12 oder 13 Woche zu.

Laß dich nicht abwimmeln,die versuchen es immer wieder.

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Wusste garnicht das man Geld für einen Dicken Bauch bekommt? ;-)

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#augen

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hallo

zu den anträgen kann ich dir nichts genaues sagen. wurdest du in der probezeit gekündigt, als du schon schwanger warst?

da hättest du gegen angehen können.


lg nadine

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Also ich habe letzt Woche den Bescheid bekommen, erwarte diese Woche auch das Geld bzw. bis zum 15.3. ist es da, hat mein SB auch gesagt.
Schwangerschaftsbekleidungsgeld habe ich bis heute noch nichts bekommen. Steht aber mit auf den Bescheid.

Die bearbeiten das erst im 7. Monat, wegen das Risiko...Und sobald du diesen Monat erreicht hast kriegst du auch den Bescheid. Man bekommt den komplett alles ausbezahlt, bis auf 25 euro die kriegt man erst nach 6 monaten (Kinderhochstuhl).

Vorher kommt aber noch jemand zu dir in die Wohnung, unangemeldet und guckt ob du nicht schon etwas vorhanden ist, die schaut aber nur ins zukünftige Kinderzimmer, war bei mir auch so.

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Hallo,

also zunächst zu Deinen Umständen, Gratulation natürlich :-D

Dann, ein befristetes Arbeitsverhältnis und/ oder noch in der Probezeit und das vorliegen einer Schwangerschaft, dürfen nicht zu einer Kündigung führen.

Nun zu Deiner Frage ;-)

Ansprüche nach dem SGB II bei vorliegen einer Schwangerschaft durch nachgewiesenen Mutterschaftspaß:

1.) Mehrbedarf für Schwangere, ab der 12. SSW (Zusatzleistung zum Regelbedarf nach dem SGB II) nach Vorlage des Mutterschaftspasses.

2.) Beihilfen nach § 23 SGB II:

- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt. Diese wird in der Regel als Pauschale gezahlt. Eine Auszahlung erfolgt nach den Arbeitsanweisungen des jeweiligen Amtes, einige zahlen ab der 12. SSW direkt auf den Antrag hin aus, andere zahlen erst drei Monate vor dem Geburtstermin und nach Wohnungsbesichtigung. Wobei es keine im SGB II festgelegte gesetzliche Auzahlungsregelung hierzu gibt.

Die Höhe der Beihilfe ist in der Regel abhängig von den Hinweisen zum SGB II des jeweiligen Trägers. Und die Anzahl der vorangegangen Schwangerschaften ist ebenfalls ein Indikator der Höhe. Liegt zum Beispiel eine vorangegangene Geburt innerhalb der letzten vier Jahre vor, gibt es nur eine anteilige Beihilfe.

Sollte die Leistung nach Eingang des Bescheides nicht innerhalb einer Woche bei Dir eingehen, stell einen Eilantrag oder bitte um sofortige Auszahlung "unter Vorbehalt". Leider ist diese Leistung eine zweckentsprechende Leistung und kann im Zweifel vom Amt bei nicht entsprechender Verwendung zurück gefordert werden. Aus diesem Grund zahlen einige Ämter die Leistung nicht direkt zu Anfang einer Schwangerschaft aus.

Vielleicht kannst Du auch bei kirchlichen Verbänden entsprechende Anträge stellen, die zahlen in der Regel höhere Leistungen, dafür entfällt dann allerdings der Bedarf auf Beilhilfe nach dem SGB II.

Solange Du ALG I beziehst, das Einkommen aber dennoch knapp ist, solltest Du noch Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen lassen ;-)