Kinderbetreuungskosten Übernahme durch Arbeitgeber

gibt es hier jemand, der das so handhabt?

Wie schaut es aus? Es darf ja nicht der Lohn runter gesetzt werden, sondern auf eine Gehaltserhöhung zu gunsten der Betreuungskosten verzichtet werden. Wie schaut es nun aus, wenn der Vater eine neue Stelle antritt, wo das Gehalt also noch nicht letztendlich verhandelt ist, die Betreung aber erst in einigen Monaten notwendig wird, da die Mutter derzeit noch in Elternzeit ist. Kann man da jetzt schon eine Vereinbarung treffen? Legt man jetzt das Gehalt fest ist ja sonst erstmal nichts mehr zu machen.
Wenn nur ein kleiner Teil des Betreeungsbetrags vereinbart werden kann, wie schaut es dann aus, wenn die Mutter vor der nächsten Gehaltserhöhung steht. Kann auch für ein Kind von den Arbeitgebern beider Elternteile ein Teil der Kosten übernommen werden oder geht das nicht?
Ist das alles auch mit den Betreungskosen für Stiefkinder möglich?
Kennt sich mit dem Thema jemand aus

LG zubbeline

1

Anstelle von einer Gehaltserhöhung ist eine ganz blöde Idee. Irgendwann fällt die Betreuung weg, der Zuschuss dann auch. Die Gehaltserhöhung kann nicht so ohne weiteres zurückgenommen werden. Es gibt später dann auch weniger Rente und bei Arbeitslosigkeit entfallen diese Beträge auch! Kinderbetreuungskosten können, wenn sie selbst getragen werden, von der Steuer abgesetzt werden.

Gruß

Manavgat

5

naja auf die Rente werden sich die paar Jahre und paar Euros wohl ehr nicht gravierend auswirken und bei Arbeitslosigkeit wird ja auch die Kita-Gebühr durch geringere Einkünfte geringer.
Das Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden können ist mir schon klar, ergibt aber weniger Sinn, wenn man schon dicke andere Beträge abzusetzen hat und unterm Strich eh keine Steuer mehr zahlt.
Aber stimmt....wer kann schon sagen, daß der Chef in ein paar Jahren dann freundlicherweise das Gehalt anhebt, wenn der Zuschalg wegfällt.
Danke

2

Hallo,

für mich lohnt sich das nicht. Bei uns werden die Kitakosten übers Brutto gerechnet.

Diese Sonderzahlungen gehen ins Brutto ein. Also erzeugen Extrazahlungen höhere Kitakosten.

Ob sich das für euch lohnen würde, müsstet ihr mit nem Steuerberater vorab klären.

Außerdem dürfen die Beiträge nur für Kindergartenkinder gezahlt werden.

Gruß Marion

4

ob nun höheres Brutto durch höheres Einkommen direkt oder durch Extrazahlung ist ja gehüpft wie gesprungen.

3

Hallo, ich bekomme Kinderbetreuungskosten statt Gehaltserhöhung.

Ist aber kein Pauschalbetrag sondern ich mußte den Nachweis über die TATSÄCHLICHE Höhe der Kosten erbringen ( 290 Euro).

Mein Chef übernimmt sie dann komplett. Ich konnte noch ausssuchen, ob ich das ganze als STEUERFREIE Leistung per Monatsabrechung bekommen möchte und dann selber die KITA bezahle oder ob er gleich die KITA bezahlen soll.


LG
sonnenblume_14