Einbenennung beim Standesamt der Geburt?

Hallo,

kennt sich Jemand mit der Einbenennung aus? Muss ich das nach der Hochzeit am Geburtsort meines Kindes machen oder geht das auch am Standesamt unseres Wohnortes?

liebe Grüsse

Nici

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Hi! Soweit ich weiss immer beim Geburtsort des Kindes...

LG

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Nein.

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Gut,dann hab ich wahrscheinlich was verwechselt...

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Beim Standesamt des Wohnortes bzw. dem Standesamt, bei dem Ihr heiratet, das geht völlig problemlos. Die regeln alles mit dem Geburtsstandesamt und ein paar Wochen nach der Einbennennung fordert man dann eine neue Geburtsurkunde an (kam bei uns dann per Nachnahme, es gibt aber auch öfter die Möglichkeit, dass man die Gebühren zunächst an die dortige Stadtkasse zu überweisen hat und die Urkunde dann per Einschreiben kommt).

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Danke.

Wir heiraten an einem Wochenende im Geburtsort, wohnen aber fast 300km weiter weg. Zur Hochzeit kann das nicht gemacht werden.

Aber da bin ich beruhigt wenn ich es am Wohnort machen kann, denn nur deswegen nochmal die 300km fahren wäre ein wenig umständlich gewesen.

:)

lieben Gruss

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Also wir heiraten im Mai und ich bin auch gerade wegen der Einbennenung dabei. Bei uns läuft es so:

Ich bin zu unserem Standesamt. Die Dame schickt ein Formular zur Einbenennung an das Standesamt vom Wohnsitz meines Exmannes, dort muss mein Exmann das Formular dann unterschreiben.
Dann kommt das Formular wieder zurück zu meinem Standesamt. Dort muss mein zukünftiger Ehemann unterschreiben und mein Sohn muss selbst sagen, dass er den neuen Namen haben möchte (er ist 7 Jahre, ich weiss nicht ab welchem Alter das so ist - aber mir wurde deutlich gesagt, dass er gefragt wird und das von alleine mit JA beantworten muss - er will es unbedingt, deswegen ist mir das egal. Ich find es auch ok, das ein Kind seine Meinug äußern darf - ich denke auch, dass es fast immer so ist, dass das Kind so heißen will wie die Mama)...

Anschließend wird dieses Formular dann zum Standesamt (Geburtsort des Kindes) geschickt. Dieses Standesamt stellt dann eine neue (geänderte) Geburtsurkunde aus. Diese wird dann wieder an unser Standesamt hier am Ort geschickt. Wenn die neue Geburtsurkunde da ist können wir dann einen Ausweis usw. beantragen und mein Sohn darf den Namen offiziel führen.
Ich habe jetzt schon alles in die Wege geleitet, damit wir gleich in der Woche nach der Hochzeit nur noch den Schritt mit der Unterschift meines Mannes und die Zusage meines Sohnes haben. Wir wollen im August in den Urlaub fahren und bis dahin muss dann auch der Reisepass fertig sein. Wir dürfen also keine Zeit verlieren.

Ich wünsch euch viel Glück für die Zukunft! Ich denke für ein Kind ist es wichtig einen "Familiennamen" zu führen und zwar den Familiennamen in der Familie es auch aufwächst. Auch wenn das für die Kindsväter vielleicht sehr schwer ist - man sollte da echt an das Kind denken und nicht an sich selbst!