Einwurfeinschreiben

Moin,

muss beim Einwurfeinschreiben ein Absender draufstehen?

Danke für eure Antworten ;-)

LG mini-bibo

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Hallo

Ich würde ihn draufschreiben, denn sonst klannst du ja nicht benachrichtigt werden falls es die Person nicht gibt oder verzoge ist.

Wie es laut AGB ist weiß ich grad gar nicht. Hab Urlaub:-D

Lg Chris (Post-Azubi)

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Hallo Chris,

es ist eine bestehende Firma. Aber danke für Deine Antwort!

LG mini-bibo

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Du solltest auf alles einen Abs schreiben.
Denn wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist oder die Annahme verweigert, dann erfährst du es nie, weil der Brief kein Rückläufer wird, sondern in die Vernichtung kommt.

Du musst entscheiden, wie wichtig dir der Brief ist.

Wobei Einwurfeinschreiben eh fürn A... sind.
Da braucht nur der Name "noch" am Briefkasten stehen und es giklt als "zugestellt"

Wenn, dann mach es mit Rückschein-sonst kannste auch standard versenden.

Vg
Hanna

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Hallo Hanna,

Danke für die Antwort, es geht an eine Firma, diese besteht definitiv noch.

Deswegen auch die Frage.... Ich möchte nicht, das der Brief von irgendjemandem geöffnet wird und ich glaube, diese Gefahr besteht, wenn ich einen Absender draufschreibe...

LG mini-bibo

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Hi,

Gerade die Zustellungsfiktion ist doch das gute am Einwurfeinschreiben - deswegen wird es auch so oft empfohlen, wenn etwas nachweislich zugehen soll.

Beim Einschreiben mit Rückschein kann der Zugang einfach durch Nichtannahme oder Nichtabholung vereitelt werden und das ist in der Regel nicht sonderlich hilfreich.

VG - kitty

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Hallo

Absender sollten möglichst überall draufstehen bzw. könntest Du den Absender auch in die Sendung legen. Falls der Brief zurück kommen sollte müsstest Du dich auf eine längere Wartezeit einrichten. Die Sendungen gehen dann nämlich erst nach Marburg zur Briefermittlungsstelle (das sind die einzigsten die Briefe aufmachen dürfen).

Wenn Du möchtest das nur eine bestimmte Person das Einschreiben bekommt wäre noch die Option Übergabe- Einschreiben mit Eigenhändig vorhanden ( geht auch noch mit Rückschein)

LG diamantblau, die zur Zeit in Mutterschutz ist und sonst bei dem gelben Riesen gelernte Briefzustellerin ist

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Sofern sich die Bestimmungen zwischenzeitlich nicht geändert haben, muss bei einem Einscheiben der Absender IMMER auf dem Briefumschlag stehen. Ansonsten würd ich an deiner Stelle mal bei der Post nachfragen...die sollten es wissen.

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Absender sollte man meiner Meinung nach immer draufschreiben, kannst es aber auch als normalen Brief schicken, denn das Einschreiben beweist garnix, außer das ein Briefumschlag beim Empfänger eingegangen ist, aber nicht was darin gewesen sein soll.

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> denn das Einschreiben beweist garnix, außer das ein Briefumschlag beim Empfänger eingegangen ist, aber nicht was darin gewesen sein soll

Leider hält sich der Mythos, man müsse auch den Inhalt zweifelsfrei beweisen können, immer noch.

Ich habe mal im Internet einen Preis ausgesetzt für denjenigen, der mir ein Urteil vorlegen kann, in dem man vom Absender einen Beweis über den Inhalt verlangt hat (Ausnahme: Warensendungen). Bisher hat niemand den Preis eingelöst.

Denn es wäre weltfremd anzunehmen, man habe einen leeren Umschlag per Einschreiben verschickt. Und ein Bestreiten mit Nichtwissen bzgl. des Inhalts geht auch nicht, ein unsubstantiiertes Bestreiten mit "ich bestreite Kenntnis des angeblichen Inhalts" ebensowenig. Und wenn man behaupten will, es habe etwas ganz anderes darin gestanden (z.B. eine Beschwerden statt eine Kündigung), dann müßte man als Empfänger (!) das Schreiben schon vorlegen. Davor schrecken die Empfänger dann in der Regel schon zurück, weil dann die Grenze vom bloßen Bestreiten zum offenen Prozeßbetrug überschritten wäre.

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Dann unterhalte Dich mal mit den Leutchen der Jobcenter, Argen und OPKs drüber, die bestreiten nämlich regelmäßig den Eingang von unangenehmen Briefchen auch bei Einschreiben mit Rückschein und kommen damit sogar vor den Sozialgerichten durch.