wie wird das Kind krankenversichert?

Hi,

ich habe mal eine Frage zur Krankenversicherung beim Neugeborenen.
Mein Mann ist selbständig und privat versichert. Ich bin angestellt und gesetzlich versichert.
Wo wird denn dann unser Kind versichert? #kratz
Weiß jmd wo man das rausbekommt?
Und wo muss man das denn melden?

Würde mich sehr über Antworten freuen! #danke

LG, Schniene + Murkel 29+4 #verliebt

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Hallo,

in Deinem Fall muss es mit privat versichert werden.
Wäre Dein Mann gesetzlich versichert, könntet Ihr es Euch aussuchen.

Liebe Grüße

P.S.: Wenns unklar ist, ruf doch Deine Kasse mal an

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Nein das stimmt nicht!

Mein Mann ist Beamter und privat versichert, ich bin Angestellte und gesetzlich versichert und unser Sohn wurde über mich gesetzlich mitversichert! Bitte nicht immer solches Halbwissen verbreiten!

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Vielleicht ist das bei Beamten so.

Meine Kasse sagte mir, wenn mein Mann selbstständig und privat versichert ist, dann müsse man den Kleinen über ihn versichern.

Und ihr Mann ist ja wohl selbstständig

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Huhu,

das kommt darauf an wieviel dein Mann verdient.

Ab einer gewissen Einkommengrenze müßte das Kind privat versichert werden, liegt er darunter dürft ihr, soweit ich weiß, aussuchen.

lg

Andrea

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Danke für die Antwort.
Weißt Du wie hoch die Grenze ist?
Gibt es da irgendwo einen Rechner im Netz?
LG

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HI!

Das Einkommen deines Ehemannes darf nicht höher sein als 4.162,50 € monatlich (alle Einkünfte - Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, aus Vermietung u. Verpachtung ect.). Ich habe alles bei der IKK erfragt und wurde schriftlich über alles aufgeklärt.
Ansprechpartner ist in jedem Fall deine Krankenkasse.

LG Caro

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Huhu,

also bei uns ist das so.

Mein Mann ist privat versichert und ich gesetzlich.

Johanna ist freiwillig versichert in der gesetzlichen KK.

Da mein Mann über der Bemessungsgrenzen ist(gibt bei der KK eine eigene) muss sie freiwillig versichert sein und kann nicht wie ich -zur Zeit - Beitragfrei sein.

Wir hätten sie auch privat versichern können, dies wollte ich nicht..da ich nicht weiss ob sie aus der KK wieder raus kommt. Mein Mann ist bei einer reinen privaten KK.

Ob nun privat oder gesetzliche, bei beiden KK´s muss man Geld für die Kinder bezahlen. Wenn der Mann über die Bemessungsgrenze geht.

LG Diana

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Wir hätten sie auch privat versichern können, dies wollte ich nicht..da ich nicht weiss ob sie aus der KK wieder raus kommt.

Soweit ich weiß, kommt sie sofort raus, wenn die Möglichkeit besteht, sie familienzuversichern (gibt es das Wort so? )

Ansonsten kommt sie spätestens raus, wenn sie selbst Geld verdient - also eine Ausbildung macht oder nach dem Studium arbeiten geht.

Ist ne private für euch nicht besser und preiswerter bzw gleichteuer?

LG k.s

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Hi,
ich antworte mal, wir hatten vor einem halben Jahr genau die Frage und haben uns auch für freiwillig gesetzlich entschieden. Und das nicht aus Sorge, "nicht mehr rauszukommen", sondern weil

- die private von meinem Mann in den letzten Jahren die Beiträge massiv erhöht hat - jede Beitragssteigerung in den gesetzlichen ist ein Witz dagegen. Es gibt nichts, was verhindern könnte, dass das bei der privaten vom Kind nicht auch passiert - und da es nicht allzu viele Wählerstimmen betrifft gibt es auch m.E. nach nicht wirklich viel polititsches Interesse, da gegenzusteuern. Vielleicht sogar im Gegenteil...hält mehr Gutverdiener in den gesetzlichen Kassen...

- eine private, die z.B. auch Kurmaßnahmen usw. bezahlt hätte wäre teurer geworden als die freiwillige gesetzliche. In vielen PKV sind derartige Leistungen nicht enthalten

- Leistungen wie Haushaltshilfe hätten wir zusätzlich versichern müssen

- Rooming-in war bei vielen nicht drin

- bei vielen waren nicht alle Impfungen (STIKO-Empfehlung) drin, bei fast keiner Reiseimpfungen (die meine KK bezahlt), Kiefernorthopädie wurde bei keiner (auch nicht notwendig und erfolgreich abgeschlossen) voll bezahlt usw. usw.

- mein KiA macht keinen Unterschied, privat versicherte warten genau so lange wie gesetzlich versicherte. Auch bei anderen Ärzten (mit Max haben wir schon einiges an Ärzten hinter uns) habe ich noch nicht wirklich irgendeinen Nachteil festgestellt - von daher kann ich definitiv nicht bestätigen, dass sich so viele gesetzlich versicherte als "Patienten 2. Klasse" fühlen.

- PKV mit Einbettzimmer wäre teurer geworden als das, was wir jetzt haben (freiwillig gesetzlich + Zusatzversicherung fürs KH mit Einbettzimmer)

- es gibt nicht wenige Eltern die berichten, dass es bei eher außergewöhnlichen Dingen (Hilfsmitteln) gerade mit den PKV erhebliche Probleme gibt...das ist natürlich dann immer vertrags- u. versichererabhängig, nur - ob der eigene Versicherer sich im Fall der Fälle (wo man vielleicht gerade besseres zu tun hat als Diskutieren) querstellt weiß man oft nicht vorher - mit meiner gesetzlichen habe ich dagegen schon 34 Jahre Erfahrung. Gesetzliche KK (zumindest unsere) genießen da gerade bei Kindern doch einen ziemlich guten Ruf. Wir hatten noch nie und bei nichts Probleme.

- und zuletzt und vielleicht sogar als absolutes KO-Kriterium (natürlich kann ich das nur bei uns sagen): beide Kinder haben Vorerkrankungen. Bei Max wurde in der privaten Zusatzversicherung eine Sache ausgeschlossen, bei Sebastian gibts einen Zusatzbeitrag. Ob wir (mit normalem, nicht noch mal deutlich erhöhtem) Beitrag überhaupt eine private KV gefunden hätten? Da bin ich eher skeptisch. Klar, bei Sebastian bestand nach der Geburt für 2 Monate Kontrahierungspflicht - nur wäre der Tarif, der dann möglich gewesen wäre teuer und mit nicht wirklich umfangreichen Leistungen gewesen.

Es geht ja um Kinder, nicht um Erwachsene - da bieten auch die gesetzlichen ziemlich viel, erheblich mehr als bei Erwachsenen.

Viele Grüße
miau2

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Verdienst du als Angestellte mehr als dein Mann (dann wärest du evtl freiwillig gesetzlich versichert), dann kann das Kind bei dir familienversichert werden.

Ansonsten kommt es auf den Verdienst deines Mannes an. Liegt er unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (In 2009 liegt diese bei 48.600 Euro im Jahr. Der Wert für 2010 liegt voraussichtlich bei 49.950 Euro.) dann kann das Kind bei dir familienversichert werden, ansonsten müßt ihr es privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Ob die o.g. allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für deinen Mann gilt oder ob die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (entspricht der Beitragsbemessungsgrenze) gilt, hängt davon ab, seit wann dein Mann privat versichert ist. War er das schon vpr (ich glaube) 01.01.2002, dann gilt die besondere Grenze.

LG k.s

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#danke#danke#danke
für die vielen Antworten!

LG, Schniene78

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Du musst dein Kinde NICHT privat versichern! Mein Mann ist auch selbständig und wir konnten uns aussuchen wie wir unseren Sohn versichern! Unser Versicherungsmakler hat gesagt die GKV erzählen das gern, da sie für ein Kind ja kein extra Geld bekommen, es also umsonst mitversichern müssten, dass machen sie natürlcih nicht so gern ;-)