Berufsunfähigkeit in einer Bewerbung

Moin Moin,

ich bin Berufsunfähig in meinem alten Beruf als Forstwirt. In meinem neuen Beruf als Bürokaufmann habe ich 2 Jahre Berufserfahrung. Derzeit arbeitsuchend schreibe ich viele Bewerbungen. Es zeigt sich allerdings, das viele denken ich wäre körperlich eingeschränkt, was ich nicht bin. Hat jemand nen Tipp wie ich das in meinen Bewerbungen stilvoll verpacken kann??

Danke und fröhliche Weihnachtstage #niko

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Hallo,

musst du das denn erwähnen? Wenn du keine Einschränkungen für deinen neuen Job hast, würde ich das in der Bewerbung noch gar nicht schreiben. Erst wenn du im Vorstellungsgespräch gefragt wirst, warum du dich beruflich umorientiert hast, kannst du es ja entsprechend positiv formulieren.

Liebe Grüße und viel Glück,
Dany

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Hi,

erstmal Danke das du geantwortet hast!
Ja, ich muss es erähnen. Allerdings erwähne ich es nicht in der Bewerbung direkt, sondern im Lebenslauf. Dort ist ein "Loch" von 1 1/2 Jahren - das fällt zwangsweise auf. Daher muss ich es füllen. Ich denke eine formulierung wie "Arbeitsunfall mit anschliessender beruflicher Umorientierung" klingt vorerst ganz gut, oder?

Weihnachtliche Grüße,

der Gartenmanni

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""Arbeitsunfall mit anschliessender beruflicher Umorientierung"

Wenn es der Wahrheit entspricht kannst du das Schreiben, ansonsten würde ich mir was anderes überlegen. Es kommt nicht gut wenn der spätere AG irgendwann merkt dass man geschwindelt hat ... auch wenn es keinen direkten Bezug zur Arbeit hat.

Wenn es ein Arbeitsunfall war, dann würde ich dies ggf. noch ergänzen (nur mal als Beispiel und möglichst naah bei der Wahrheit bleiben):

Arbeitsunfall mit anschliessender durch die Berüfsgenossenschaft geförderter Umschulung zum Beruf xyz.

Wenn hier ein Versicherungsträger mit auftaucht, dann kann der zukünftige AG davon ausgehen, dass du deinen neuen Beruf voll ausüben kannst und kaum gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen. Warum sollte dich ein öffendlicher Versicherungsträger in einen Beruf umschulen den du nicht korrekt ausüben kannst. Solltest du besondere Hilfsmittel benötigen z.B. spezieller Stuhl, dann wird ggf. hier auch der BG oder der Rentenversicherungsträger einspringen wenn er eine Umschulung gefördert hat.