haus selber inserieren trotz makler?

hallo

wenn man ein haus per makler verkaufen möchte und dieser bereits dabei ist, kann man sein haus trotzdem noch selbstständig z.b. bei immonet inserieren?

lg jay

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Das kommt auf den Vertrag an, der mit dem Makler geschlossen wurde.

LG
similia

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hallo jay,

du musst doch wissen, was du beim makler unterschrieben hast. normalerweise darfst du das dann nicht. denn der hat ja keine lust, sich die arbeit für nix und wieder nix zu machen.

lies dir doch mal den vertrag durch. und schau vor allem, wie lange du den gemacht hast.

wir haben vor 2 jahren unser altes haus verkauft und haben die maklerverträge immer nur für 2 monate gemacht. falls die das nicht gebacken bekommen, dass wir dann selbst nochmal tätig werden können.

lg
anja

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Wenn Ihr mit dem Makler einen Alleinvertrag geschlossen habt, dann darf nur der Makler das Haus anbieten.

Wenn kein Vertrag geschlossen wurde, dann könnt Ihr auch selbst anbieten.

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Es wird zwischen drei Arten von Maklerverträgen unterschieden

einfacher Maklerauftrag

Alleinauftrag

qualifizierter Alleinauftrag.

Beim einfachen Maklerauftrag besteht gemäß der gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht jedoch nur im Erfolgsfall.

Beim Alleinauftrag verzichtet der Auftraggeber des Maklers darauf, einen weiteren Makler zu beauftragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler zum Tätigwerden. Der Eigentümer hat zwar noch das Recht selber tätig zu werden und sein Objekt zu veräußern ohne dass eine Provisionsanspruch des Maklers entsteht. Veräußert der Auftraggeber sein Objekt jedoch über einen anderen Makler, so muss er die mit dem Makler vereinbarte Provision zahlen. Der Alleinauftrag wird über eine feste Laufzeit vereinbart.

Ein qualifizierter Alleinauftrag ist eine individuelle Vereinbarung (also nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Hierin kann vereinbart werden, dass der Auftraggeber nicht berechtigt sein soll, das Objekt ohne Einschaltung des Maklers an eigene Interessenten zu verkaufen (Historischer Hinweis: Bis zum 31. Dezember 1998 war zumindest für den qualifizierten Alleinauftrag die Schriftform vorgeschrieben).

zitat aus wikipedia

Welchen dieser 3 Typen Du abgeschlossen hast, kannst Du Dir nur selber beantworten

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Bei uns ist ein Alleinauftrag ein Alleinauftrag, es gibt den Unterschied zwischen qualifiziert oder nicht nicht.

Im Alleinauftrag ist immer festgelegt, dass der Makler nur allein anbieten darf. Sollte der Verkäufer einen Interessenten beibringen, ist dieser zur Zahlung der Courtage verpflichtet.

Es gibt nur 2 Vertragstypen.

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Dann ist "Euer" Alleinauftrag ein qualifizierter Aleinauftrag, auch wenn ihr ihn nicht so nennt.

Ihr bietet nur 2 von 3 Vertragstypen an. Das ist Euer gutes Recht, aber nicht allgemein gültig.