Ist geteilter Dienst noch okay?

Ich habe es gestern der Chefin gesagt und heute habe ich weiterhin spaetdienst bis 21 Uhr und morgen habe ich einen geteilten dienst von 6.30 -9.20 und dann nochmal von 14.30 -21 Uhr. Ist das noch zulaessig?


Ich wuensche euch noch nen schoenen Tag!

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Bis 21 Uhr???? Eigentlich dachte ich, dass man nach 18 Uhr nicht meh arbeiten darf!!! Wie das mit dem geteilten Dienst ist weiß ich allerdings nicht!!!

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Kann so ist es nicht ok, da Du über die 8,5 Stunden am Tag kommst.
Generell gilt 8,5 Stunden am Tag und keine Arbeit zwischen 20Uhr und 6.00Uhr .
Sprich wenn Du nur bis 20.00Uhr abends arbeitest ist es ok.
Außer Du arbeitest in einem der Ausnahmeberufe, dort darf man bis 22Uhr abends arbeiten. Dazu gehören Gastronomie, Krankenpflege wohl auch teilweise.

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Spätdienst darfst du nur noch bis 20 Uhr machen, in der Gastronomie gibt es aber Ausnahmen, musst du vielleicht bei der IHK nachfragen, auch wegen Teildienst.:-D

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Hi

Wie das mit nem geteilten Dienst ist weiß ich auch nicht aber so weit ich weiß darf man laut Mutterschutzgesetz nur bis 20 Uhr arbeiten!

LG Dany

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zwischen 20Uhr und 6Uhr darst du nicht mehr arbeiten..., auch nicht wenn du die Stunden aufteilst. Ich mußte immer um 12 bis um 20Uhr arbeiten, statt von 13 bis 21Uhr.

nuckenack

Hast du kein Mutterschutzgesetz bekommen?

Du kannst es dir kostenlos zuschicken lassen. Ich glaube hier: http://www.bfga.de

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Äh, im Mutterschutzgesetz steht, nicht mehr als 8, 5 Stunden am Tag. Egal ob geteilt oder nicht. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das mehr Stunden oder?

Aerlinn

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ne war nicht so richtig, schau mal hier

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html

sorry

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warum hat dein fa dir kein bv gegeben?#schock

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du darfst so oder so nicht länger als 8 std am tag arbeiten ab der 20 ssw keine 5 std im stehenden beruf und mindestens alle 3 std eine halbe std pause

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das ist auf keinen fall zulässig!!!!!! hast du den schon die bestätigung abgegeben???

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und auserdem kommt noch dazu das deine chefin, oder jemand befugtes, dich über alles aufklären muss was du nichtmehr darfst und so, die haben so eigenen schriftkram noch wo du auch unterzeichnen musst. so ist es jetzt zumnidest bei mir! da steht alles drinnen!

anderfalls falls dir was passiert sind die richtig dran! dan gibts ärger. vorausgesetzt natürlich du hast die bestätigung abgegeben. den anderfals könen die immernochsagen ja die wussten von nix oder so...(sowas gabs bei uns leider auch schon :-()