Nicht verpflichtet sie über Nacht zu nehmen?Ich Bringe Job in Gefahr?

Hi, wieder mal ich. :-)

Wie es momentan um uns steht ist ein paar Beiträge unter diesem zu lesen.

Vorhins brachte der KV unsere Kleine (3 1/2) wieder nach Hause und wie so oft gab es eine kleine Diskussion, verlief aber ganz ruhig.

Letztendlich meinte er nur ich würde nichts erreichen mit meinem Wunsch das er unsere Tochter geregelt aller 4 Wochen sehen kann bzw. sie ihn. Er wollte wissen was ich unter einem geregelten Kontakt verstehe und ich wiefolgt, eben aller 4 Wochen für zb. ein Wochenende, so schlug es letztendlich auch meine Anwältin vor. Er jedoch sagte, geregelt alles schön und gut (hat er die letzten 1 1/2 Jahre nicht hinbekommen, ist daher schon mal gut das er langsam zur Einsicht kommt), jedoch sei er nicht dazu verpflichtet sie über Nacht zu nehmen, er meinte er würde seine Pflicht schon erfüllen wenn er hin und wieder sie mal für 3-4 Stunden abholt. #kratz Ähm...das ist doch nicht rechtens oder? Vorallem weil er es dieses Jahr nur 2x geschafft hat sie nachmittags mal mit auf den Spielplatz zu begleiten für 2-3 Std. Er stellt es sich wahrscheinlich so vor, er sieht sein Kind aller 4 Wochen für einen Nachmittag, keine Ahnung.

So langsam frag ich mich was das für ein angeblicher Anwalt ist den er sich da genommen hat.

Das was ich weiß ist folgendes. Im normalfall betreut ein KV sein Kind/Kinder aller 2 Wochen für 2 Tage und zwischendrin für zb. einen Tag nachmittags für ein paar Stunden. Ich selbst komme ihm also mit den 4 Wochen schon entgegen. Nachmittags mal zwischendurch sehen ist so gut wie unmöglich. Da der KV weggezogen ist und nun auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist und sich nie niemals diese Umstände wegen 3-4 Stunden machen würde. Daher versteh ich sein Gerede auch nicht.

Dann meinte er auch noch das ich sein Job in Gefahr bringe. #kratz Ich frag mich wo? Er lernt Koch, hat nebenbei Berufsschule. Und natürlich auch freie Tage. Ich denke wenn irgendwann, ein Gerichtsbeschluss steht, der besagt aller 4 Wochen für ein WE, dann könnte doch der Arbeitgeber auch nichts tun oder? Ich mein, ich möchte natürlich nicht das er gekündigt wird aber mein Kind geht mir nunmal vor.

Ich hoffe das ganze zieht sich kein Jahr mehr hin.

lgchen Winnie

Was meint ihr dazu?

lg

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Hallo

Den Arbeitgeber wird das am Popo vorbei gehen.

Er hat nichts damit zutun.

Wenn dein EX jedes WE arbeiten muss, dann ist es so.

Lg

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Aber in der Woche kann er ja auch nicht, wie also regeln???

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Ganz einfach.
Wenn er unregelmäßig frei hat und arbeiten muß und das ist in der Gastronomie nun mal so, solltet Ihr euch mit flexiblem Umgang dem anpassen.

Du bist ja zeitlich offensichtlich (noch) nicht gebunden und kannst durchaus flexibel vorgehen. Ich verstehe beim besten Willen nicht, warum Du ihm rein aus Prinzip feste Zeiten aufdrücken willst, obwohl diese mit seinem Beruf schlecht zu vereinbaren sind und Du ihn da zu zwingen müßtest.

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HuHu Winnie,

ein ziemliches Hin und Her hast Du da, tut mir wirklich leid.

Ich bin keine Anwältin und habe selbst auch keine wirkliche Erfahrung, aber ich kann mir kaum Vorstellen das eine gerichtlich erwirkte Umgangsregelung den Arbeitsvertrag des Vaters ausser Kraft treten lässt.

Da ich selbst lange in einer Küche gearbeitet habe und weiss wie da die Arbeitszeiten sind und sein können, ist dieses Argument seitens des Vaters sicherlich ein nicht gerade Unwichtiges.

Schliesslich sichert er mit diesem Job ja auch zukünftig den Unterhalt und, da bin ich mich dann doch schon sehr sicher, kein Gericht in diesem Staat wird einem Vater vorschreiben seinen Job zu gefährden um die Umgangswochenenden wahrnehmen zu können.

Wenn es aus beruflichen Gründen ( und dieser Beruf sichert ja nunmal auch die finanzielle Seite deiner Tochter ) dem Vater nicht möglich ist sein Kind über Nacht zu betreuen, dann kann ich mir nur schwerlich vorstellen das er gerichtlich dazu verdonnert wird.
Deutsche Richter schaffen zugungsten eines Umgangswochenendes wohl kaum Arbeitslose.

Aber ich drücke Dir fest die Daumen das meine menschliche Logik mich in diesem Fall im Stich lässt.

Liebe Grüße
Jessy

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Hi, komisch ist nur das er genügend Zeit für seine Freizeit und Unternehmungen hat und nur den Job erwähnt sobald es um sein Kind geht.

Außerdem, was ich dabei nicht verstehe, Arbeitsvertrag hin oder her, aber gesetzlich ist schließlich auch geregelt das die Tochter sowie auch der Vater das RECHT besitzen sich zu sehen und dies geregelt. Er redet jetzt von am Tag 3-4 Std. hin und wieder nehmen, hat es selbst aber dieses Jahr nur 2x so geschafft?!? Ich hab da im Grunde auch nix dageen wenn es so laufen muss aber dann mindestens einmal die Woche, was er eh nicht hinbekommt. So langsam glaub ich das dies alles nicht wirklich wahr ist, ich wart auch schon 4 wochen auf den Brief vom Anwalt, sind die so langsam?

Unterhalt hat er im übrigen noch nie gezahlt.

lg

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Meiner Erfahrung nach sind gerade die väterlichen PFLICHTEN was Betreuung und auch Unterhalt angeht ein zielich dehnbarer Begriff.

Der Vater meiner Tochter und ich haben das gemeinsame Sorgerecht.
Meine Süße ist jetzt 3 1/2 Jahre alt, als sie 14 Monate war habe ich mich von ihrem Vater getrennt.

An diesem Tag hat er seine Tochter zum letzten Mal gesehen.
Bemühungen meinerseits, seitens meiner Anwältin und auch des Jugendamtes eine Art Umgang zu erreichen ( von geregeltem Umgang will ich garnicht erst sprechen ) waren erfolglos.
Mittlerweile versuchen wir es übrigens nicht mehr.
Ihr Vater will nicht und damit müssen ( und können wir mittlerweile ) leben.

Unterhalt bezahlt ihr Vater auch nicht und das obwohl er sich seit über 14 Jahren in einer leitenden Position bei seinem Arbeitgeber befindet.
Lediglich der Unterhaltsvorschuss wird im per Lohnpfändung direkt abgezogen. Ganze 117€, dabei müsste er weit mehr als das 3fache an Unterhalt zahlen bei seinem Einkommen.
Nur kommt das Gericht hier nicht aus den Socken und somit gibt es nur den Unterhaltsvorschuss bisher.

Der Vater meiner Tochter arbeitet übrigens nur von Montags-Freitags, hätte also durchaus mal das Ein oder Andere WE an dem er sich mit seiner Tochter treffen könnte....könnte, wenn er denn wollte.
Für seine Freizeit, seine Hobbys und auch seine Freunde findet er neben seinem Job ebenfalls Zeit, für seine Tochter nicht.
Das ist nunmal so.

Meine Anwältin hat mir vor einem Jahr etwa mal etwas sehr wahres gesagt:

"Finden sie sich damit ab Fr. P. der Kindsvater hat Rechte und Pflichten.
Seine Rechte wird er durchsetzen wenn es ihm in den Kram passt, z.B. eine sofotige Anpassung des Unterhalts wenn sich sein Einkommen verringert oder er nochmal Vater wird.
Seine Pflichten wird er ignorieren und er wird sie am ausgestreckten Arm verhungern lassen.
Denn so gemein wie es ist, seine Pflichten sind ihre Rechte und die können sie leider nicht ohne weiteres einfordern solange unsere Gerichte so überlastet sind wie sie es sind und vor Allem nicht solange wie Strafen so inkonsequent durchgesetzt werden wie es hier in Deutschland der Fall ist."

Und soll ich Dir was sagen, die Frau hat verdammtnochmal Recht gehabt.
Zumindest hier bei uns im Kreis trift es zu, die Gerichte arbeiten zu langsam und zu inkonsequent.

Ich habs aufgegeben.
Sowohl dem Vater nachzulaufen als auch meine Tochter zu seinen Gunsten zu belügen.

RECHT haben und RECHT bekommen sind nunmal zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

LG
Jessy

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Du kannst ihn zu gar nichts zwingen!

Ich denke, Du verbaust Eurer Tochter mit Deiner Taktik gerade den Kontakt zum Vater und das solltest Du Dir gründlich überlegen.

Selbst, wenn Du ihn zwingen könntest, sie über Nacht zu behalten, kann es nicht Dein Ernst sein, sie bei jemandem unterbringen zu wollen, der sie "nicht haben" will oder kann, oder?

Du kannst im übrigen auch den Arbeitgeber nicht gerichtlich zwingen, ihm ALLE (ohne "r") 4 Wochen am Wochenende frei zu geben!

Überleg Dir am besten nochmal ganz in Ruhe, ob Du es auf noch mehr Stress anlegen sollst, nur, um Deine Vorstellungen nach geregeltem Umgang mit Gewalt durchzuboxen. Wer weiß, ob Du nicht irgendwann auch wieder arbeitest und ab und an auf seine Hilfe angewiesen sein könntest.

Gruß,

W

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Hallo,

ich finde Du gehst die ganze Sache total falsch an.

Fakt ist, man kann niemanden zu seinem Glück zwingen!

Wenn der KV nicht mehr Kontakt wünscht, dann ist das so. Und auch wenn gerichtlich ein Umgang von aller 2 Wochen Sa-So festgelegt werden würde, würde der KV trotz allem "straffrei" bleiben wenn er den vereinbarten Umgang nicht wahr nimmt.
Denn ein Gericht zwingt einen Vater nicht dazu seine Kinder zu sehen, das wäre nicht zum Wohle des Kindes.

Was glaubst Du wie sich Euer Kind fühlt, wenn es ganz genau spürt, der Papa hat eigentlich gar keine Bock auf mich?

Deine Bemühungen in allen Ehren, aber er weiß wo ihr wohnt und er hat Eure Telefonnummer. Wenn er nicht mehr Umgang möchte, dann kannst Du nichts dagegen tun.

Gruß Krüml

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Genau das ist Sinn und Zweck an der ganzen Geschichte. Ich zwinge ihn ja nicht, das möchte ich keinesfalls aber ich möchte Klarheit.

lg

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ich meine dazu:

der arbeitgeber hat mit der ganzen sache nix zu tun. den kann man nicht zwingen dem vater aufgrund des kindes ein wochenende freizugeben.

bei dir: arbeitszeiten in der gastro sind tatsächlich blöd. hier wäre es im sinne deines kindes(!) gut, wenn du dich beim umgang flexibel zeigst und dem vater da ein bißchen entgegenkommst.

beim vater: auch mit blöden arbeitszeiten kann man zeit für sein kind finden, auch für übernachtungsbesuche! auch hier wäre es wünschenswert, wenn der vater im sinne des kindes(!) seine freizeit regelmäßig mit dem kind verbringt!
problem dabei: wenn er absolut nicht will kann ihn leider niemand dazu zwingen ...
und es macht (leider) natürlich keinen sinn jemanden ein kind über nacht zu lassen, der nicht will und somit vermutlich auch nicht das nötige verantwortungsbewusstsein zeigt ...

denk drann: wenn du trotz der umstände deiner tochter einen regelmäßigen umgang mit dem vater ermöglichst dann tust du was für deine tochter.
dass der vater da leider nicht so denkt ist sehr schade, aber setz nicht noch ein obendrauf und handle ähnlich blöd wie der vater. du würdest damit nur deiner tochter einen hund antun!

lg

co

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Hi

"wenn du trotz der umstände deiner tochter einen regelmäßigen umgang mit dem vater ermöglichst dann tust du was für deine tochter."

Dann ist der größte Teil also der Meinung das ein Umgang korrekt ist, wenn der Vater meint mal aller 6, mal aller 8, mal aller 4 oder sogar mal aller 2 Monate ja?

lg

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sicher nicht 'korrekt', und auch nicht 'der best mögliche weg'.

aber was hilft es? wenn halt nur die drittbeste lösung (=sporadischer umgang) dann nehm ich die doch, und nehme nicht die schlechteste lösung (=gar kein umgang).

lg

co

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Es heißt UmgangsRECHT nicht PFLICHT.

mfg

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Was bedeutet Umgangsrecht?
Nach einer Trennung lebt das Kind oder die Kinder bei einem der Elternteile
Es hat aber auch Anspruch auf den Umgang mit dem anderen Elternteil!

Das gilt sowohl beim gemeinsamen als auch beim alleinigen Sorgerecht!

Umgangsrecht heißt aber auch gleichzeitig Umgangspflicht!

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Versuch es mal von der anderen Seite aus zu sehen.
Nämlich von der Seite deiner Tochter.

Sie hat ein UmgangsRECHT was ihren Vater angeht.
Lass sie mal 15-16 Jahre alt sein, dann hat sie dieses Recht noch immer, aber ob sie auch tatsächlich Lust dazu hat jedes 2. WE bei ihrem Vater abzuhängen statt sich mit ihren Freunden zu treffen, Party zu machen, ins Kino zu gehen, was auch immer, halte ich für sehr fraglich.

Ich hatte kurz nach meinem 14. geburtstag absolut keine Lust mehr ständig zu minem Dad zu gurken und bei ihm rumzuhängen bzw mit ihm was zu machen obwohl meine Freunde was richtig cooles gestartet haben.

Wenn Du jetzt den Vater zwingst, weil Du in dem RECHT auch eine FLICHT sieht, wirst Du später bei Deiner Tochter das Gleiche tun, denn nicht nur die Tochter hat dieses RECHT sondern auch der Vater.

LG
Jessy

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Hallo!

Also bei meiner kleine Schwester wurde keine starre, fixe Regelung gemacht. Einfach weil das nicht durchführbar gewesen wäre. So wie dein Ex im Gastronomiebereich nicht auskann, war das auch beim Ex meiner Mum. Er hat Schichtdienst.

Und so war das ganze flexibel. Er hat sich vorher gemeldet und gesagt wann er kann und möchte und meine Mum hat gesagt obs geht oder schon was geplant war.

Damals war sie 2 Jahre alt und er hat sie kaum geholt. Manchmal nur 2x im Jahr. Je älter sie wurde desto mehr wurde der Kontakt. Im Winter mehr als sonst. Da waren sie oft Schifahren.

Seit sie mit 10 ein eigenes Handy bekommen hat, wurde der Kontakt nochmal mehr. Seitdem macht er es sich mit ihr selbst aus. Sie ist jetzt 13.

Also mit dem AG hat das nix zu tun. Dem ist das egal ob das ein Umgangs WE wäre. Mach dir das flexibel aus mit ihm.

lg liz

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Es gibt (jede Menge) KVs die taugen nicht.

Man kann sich natürlich fragen, warum unsere Gesellschaft die Kerls immer und immer wieder aus der Verantwortung entlässt, während permanet über deren Rechte gefaselt wird.

Du wirst es mit Deinem Kind nicht lösen.

Der KV will nicht. O.k. fragt sich, ob es für das Kind nicht besser wäre, wenn er gar nicht kommt, anstatt immer mal nach Laune.

Ich verstehe nicht, warum Du ihm das Kind unbedingt über Nacht mitgeben willst, jede Woche regelmässig! 1 Nachmittag in der Woche wäre ja auch schon ganz nett.

Gruß

Manavgat

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"Der KV will nicht. O.k. fragt sich, ob es für das Kind nicht besser wäre, wenn er gar nicht kommt, anstatt immer mal nach Laune."

Das hab ich mich auch schon gefragt.

"Ich verstehe nicht, warum Du ihm das Kind unbedingt über Nacht mitgeben willst, jede Woche regelmässig! 1 Nachmittag in der Woche wäre ja auch schon ganz nett."

Natürlich wär das in Ordnung. Mein Veto dafür war nur folgendes -> er hat es in diesem Jahr 2x geschafft die kleine nachmittags mal für ein paar Stunden zu nehmen. Er hat es 2x geschafft mit ihr am Telefon zu sprechen.

Und er hat trotz unterschiede von 6-8 Wochen oftmals die Übernachtungen abgesagt, Zeiten verschoben ect. und das alles nicht aufgrund seines Jobs oder gesundheitlichen Gründen, wie bitte will er das dann 1x die Woche schaffen? Das beste daran, er hat teilweise mir die Termine 2 Monate im Voraus gegeben. Wieso kann dann noch was dazwischen kommen?

Klar, wenns letztendlich so gehen muss dann wird es das meinerseits auch aber das wird seinerseits sicher nicht geschehen aber is richtig, einfach abwarten, vieleicht kommts ja doch anders.

lg

PS.: Im Normalfall aber, setzt man diesen Umgang bei einem Baby an, doch nicht bei einem 3 1/2 jährigen Kind, die bei ihrem Papa sein möchte, die auch bei ihm übernachten möchte.

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"Ich verstehe nicht, warum Du ihm das Kind unbedingt über Nacht mitgeben willst, jede Woche regelmässig!"

Um Zeit zum Weggehen zu haben, das hat sie in einem älteren Post bereits erwähnt.

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Thema ist durchgekaut!

Danke für eure Antworten.

Lgchen