Wielange Aufbewahrungspflicht? (Kieferorthopäde) Hilfe bitte :)

Guten Morgen zusammen,

meine Frage steht ja im Grunde schon oben. Es geht um die Abdrücke der Zähne, Röntgenaufnahmen und Behandlungsakten.
Mein alter Zahnarzt meint 3 Jahre nach Abschluss der Kieferortopädischen Behandlung.
Mein Neuer 4 Jahre nach Abschluss.
Und in Google finde ich teilweise was über 10 Jahre.

Was stimmt denn nun?

Zum Verständnis: Ich habe bis vor 5 oder 6 Jahren eine Zahnspange gehabt. Diese Behandlung wurde abgeschlossen bevor ich 18 war. Ein Zahn hat sich während der Behandlung stark verschoben und verbogen, ein Eckzahn steht seitlich in der Zahnreihe. Deswegen versuche ich gerade an Unterlagen zu kommen von der damaligen Behandlung.

Würde mich sehr freuen wenn ihr mir Weiterhelfen könntet.

Lg

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Also ich meine auch das Ärzte die Akten 10 Jahre aufbewahren müssen.
Kann mir nicht vorstellen das Kieferorthopäden eine Ausnahme sind.

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Also "normale" Ärzte müssen die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.

LG Steffi

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10 Jahre- so ist auch meine Info.

Ich hab meine Unterlagen damals allerdinge bekommen, als ich meine Tochter, 19 Jahre nach Abschluß meiner Behandlung, zum selben KFO in die Praxis brachte ;-) - da bekam ich auf Nachfrage meine Abdrücke und die ganzen Unterlagen.


Es geht also auch länger ;-)

sparrow

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Hallo,

danke für eure Antworten.

Hm laut meiner alten Zahnärztin hat sie maximal noch die alten Röntgenbilder. Abdrücke etc. wären nach 3 Jahren vernichtet worden. Und diese wären halt der beste "Beweis".

Vielen Dank an euch.

Lg