Mutterschaftsgeld bei freiwilliger Krankenversicherung?

Hallo..

ich bin freiwillig krankenversichert, da ich zur Zeit leider keine Arbeit habe und auch kein Arbeitslosengeld bekomme..

also meine Frage:
bekommt man Mutterschaftsgeld nur wenn man vor der Entbindung gearbeitet hat, oder generell.. und woher bekomme ich den Antrag dafür?

Danke für eure Antworten!!!

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Hi!

Hm...ich habe ja derzeit auch so ein Problem. :-(

Du weißt schon, dass du während der Elternzeit dann trotzdem Beiträge an die Kasse zahlen musst? Bei mir wären es dann nämlich 136,50 €, man ist nicht befreit. Aber das nur mal nebenbei erwähnt... Sieht für mich auch sehr bescheiden aus, da ich nur 300 € Elterngeld haben werde. Naja.

Wegen dem Mutterschaftsgeld...so wie ich das verstanden habe bekommt man diese 13 € pro Kalendertag von der Kasse während der Mutterschutzfrist als freiwillig Versicherte. Weiß gar nicht mehr wie das war mit dem Geld...bekommt man da einen Schein vom Arzt, den man an die Kasse schickt?? Keine Ahnung hab. Aber vielleicht antwortet noch jemand.

LG Caro

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Ja, das mit dem Beitrag weiß ich.. leider.. ich zahle auch 138,50 jeden Monat.. da mein Freund zuviel verdient und ich so kein Alg bekomme..

..eigentlich ist es unfair, dass man im Alg2-Antrag so bewertet wird, dass man in einer eheähnlichen Beziehung lebt und vor der Krankenkasse zählt man als allein lebend.. überall gerade so, wie es besser passt..
..aber das ist ein anderes Thema..

werde dann auch 300 Euro bekommen.. aber besser als jetzt.. immerhin..

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Oh, da bist ja wirklich blöd dran. Ja, die drehen sich immer alles so, wie sie wollen.
Mein Freund ist privat versichert. Von daher ist es noch komplizierter.
Bei Hochzeit z.B.: da würden meine Beträge auf seinem Einkommen berechnet werden und Kind muss auch privat versichert werden, da er ein höheres Einkommen hat als ich. Also Hochzeit ist NICHT IMMER gut, wenn man freiwillig versichert ist. Zumindest wenn Partner in PKV steht.

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Musste gerade selbst noch mal nachschauen. Mutterschaftsgeld bekommt man leider nur dann, wenn man vor der Entbindung in einem Arbeitsverhältnis stand und somit in den Mutterschutz geht.

Bin z.Z. in der gleichen Situation wie du. Möchte doch noch etwas länger zu Hause bleiben, wegen dem Kurzen, und bekomme daher keine Leistungen. Bin also auch freiwillig versichert.


Was Caroline27 geschrieben hatte, wusste ich allerdings auch nicht (dass man dann in der Elternzeit nicht wieder beitragsfrei ist; zumal der Typ von meiner Krankenkasse genau das Gegenteil meinte). Noch ein Grund mehr ganz schnell zu heiraten. :-p


LG

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ja, ich sag ja, irgendwie ist das nicht fair... aber gut, kann man nichts machen.. vielleicht mal einen Brief an Frau Merkel oder den Gesundheitsminister schreiben?? ;-)

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Hallo,

also ich bin auch freiwillig gesetzlich versichert, da ich Selbstständig bin.
1. Hätte ich Mutterschaftsgeld bekommen, WENN ich zu meinen 'normalen' Beitrag mehr bezahlt hätte, dass ich im Krankheitsfall Krankengeld bekommen hätte. Habe ich aber nicht, war mir teuer. Somit bekomme ich aus diesem Grund auch kein Mutterschaftsgeld. (Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt?)

2. Ist man (zumindest bei der AOK) in der Elternzeit beitragfrei.

Hoffe ich konnte helfen...

LG Cordula

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hmm... ich werd wohl morgen mal bei meiner KV anrufen und nachfragen... ist schließlich schon ein haufen Geld..

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hab grad mal gegoogelt...

Privatversicherte sind beitragsfrei und freiwillig versicherte müssen zahlen....

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2005/juli/050731_03.phtml

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Bekommst du nicht, weil du nicht arbeitest!

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Hier habe ich auch noch einen Link für dich. Den habe ich letztens gefunden, weil ich auch nicht glauben konnte, dass ich die Beiträge auch in der Elternzeit bezahlen muss.

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2005/juli/050731_03.phtml