Kinderzuschlag nach ALG II, was einreichen?

Hallo,

wir bekommen glücklicherweise erstmal (hoffe es bleibt so) kein ALG II, weil mein Mann eine besser bezahlte Stelle (erstmal 1 Jahr) gefunden hat. Nun dauerte es etwas und wir haben einen Aufhebungsbescheid zum 01.11. bekommen, dieser wurde am 01.12. erstellt (unser Sachbearbeiter, der sonst immer sehr fix ist, ist leider länger krank). Nun war an diesem Bescheid eine Berechnung für den Kinderzuschlag und der Antrag darauf! Laut diesem würden wir 230 € bekommen. Nun wollt ich gerne wissen, was ich dazu einreichen soll?
Habe jetzt die Verdienstbescheinigungen der neuen Stelle kopiert (sind erst 2) kopiert und den Aufhebungsbescheid in Kopie beigelegt. Mietvertrag und alles auch? Eigentlich haben die den schon! Kopien von Sparbüchern usw. auch!. Wir bezogen vor einem Jahr schonmal Kinderzuschlag nur aufgrund der Wirtschaftskrise wurde mein Mann gekündigt und wir rutschten wieder in den ergänzenden ALG II-Bezug, weil mein Mann bei einer Zeitarbeitsfirma anfing, übergangsweise. Der Antrag ist auch anders als der vor einem Jahr!

Bekommen wir denn den Kinderzuschlag rückwirkend ab November?
Geht es schneller durch die Berechnung (das letzte Mal ohne hat insgesamt 16 Wochen gedauert)?
Wohngeld muss nun auch beantragt werden, wird dies erstmal wieder abgewartet bis die Familienkasse zahlt?

Wäre schön wenn jemand Erfahrungen hat!

LG

Susanne

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Hallo,

mensch genauso ist es bei uns auch. Das habe ich mich auch schon gefragt. Bin mal auf die Antowrten gespannt ;-)

LG Janny

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Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt!

Verdienstabrechnungen wollen die nicht, sondern die Formulare ausgefüllt vom AG, die dabei sind.

MV meines Erachtens auch nicht, es gibt dafür auch ein eigenes Formular.

Bei dem Wohngeld kannst Du es ja noch nicht angeben, sofern es nicht bewilligt ist - also offen lassen bzw. später nachtragen!

Lg,
Sandra

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Also, wir mussten abgeben:

- Verdienstbescheinigung von uns beiden, ausgefüllt vom AG
- Lohnzettel von uns beiden
- Vermögen
- Kitakosten
- Mietvertrag
Im Grunde genommen wie beim Antrag von Alg II.

Dein Antrag ist wie ein Neuantrag, wenn du länger als 3 Monate aus dem Bezug bist, wie auch beim Alg II.

Nur, wenn du den Neuantrag gestellt hast, kommt kurz vor Ablaufzeit ein Schreiben von Nürnberg, mit dem Hinweis, das der Bezug entfällt, und du einen Folgeantrag stellen musst. Dort mussten wir dann nur angeben, ob sich was ander Situation geändert hat. Neue Lohnzettel, dann war alles gut.
Na nicht ganz, denn wir mussten geschlagene 4 Monate auf den nächsten Bescheid warten. Da wir den vollen Satz für beide Kinder bekamen, fehlte es schon. Mies fand ich, das der Herr bei der Hotline meinte, soviel Geld wäre es ja auch nicht, was da fehlen würde.
Man rechne mal 280 Euro mal 4 Monate. Na wenn das nicht viel Geld ist. Er hatte eben noch keine Kinder.

Rückwirkend bekommst du leider nichts. Erst ab Tag der Antragstellung.

Ich hatte die Anträge für Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig abgegeben. Und ich musste bei beiden meine Bedarfsgemeinschaftsnummer von der Arge mit angeben. Ich weiß auch, das sich die Ämter untereinander verständigt hatten.

So konnte das Wohngeldamt ihre Berechnung einstellen, weil sich schon raus stellte, das der Kinderzuschlag ausreichen würde.

Hoffe, das ich dir mit meiner Antwort helfen konnte.

LG von bigmummy mit Yannick (8) und Neela Yasmin die heute drei Jahre wird.

So, und jetzt ab zum Kuchen backen - die verfressene Verwandschaft kommt heute Nachmittag#zitter

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Ach Mist, dann darf ich ja quasi mitleiden, dass mein SB einen Kreuzbandriss hat und auf Reha ist. Ich hatte da mehrmals angerufen, da ich sowas vermutete, dass wir rausfallen und die sagten ständig der Bescheid vom 16.11. ist noch nicht freigegeben. Der SB ruft sie an, natürlich keinen Rückruf bekommen!

Jetzt dürfen wir November ALG II zurückzahlen und bekommen für November nichts! Obwohl uns rechnerisch was zusteht!
Na ja, wir werden es überleben!

LG

Susanne

PS: Deiner Tochter herzlichen Glückwunsch!

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Hallo,
Kinderzuschlag gibt es pro Kind maximal 140 €
Kinderzuschlag und Wohngeld kann man gleichzeitig bekommen da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat und auch nicht verrechnet wird! Das weiß ich weil wir beides erhalten! Wenn du es meinetwegen morgen abgibst und ihr im Febraur vielleicht erst bescheid bekommt dann bekommt ihr Geld für Dezember, Januar und Februar aber für November gibt es leider nichts! Genauso ist es auch beim Wohngeld!
Beide Anträge müssen komplett ausgefüllt sein und ein Zettel ist dabei der vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muß für den Lohnnachweis! Beim Wohngeld kommen noch Kontoauszüge der letzten 3 Monate dazu und natürlich bei beiden Vermögensnachweise!

lg
bianca die wieder einen neuen Wohngeldantrag fertig machen muß :-(