Woher Nachweis über Elternzeit

Hallo,

hab mal ne Frage. Ich bin jetzt seit 2,5 Jahren in Elternzeit. Jetzt hat mir das Bafögamt ein Schreiben geschickt, dass ich denen einen Nachweis über die Elternzeit schicken soll, damit Teilerlassantrag weiter bearbeitet werden kann.
Jetzt bin ich etwas überfordert, wo ich den Nachweis herbekomme.
Vom Arbeitgeber?
Arbeitsamt?
Der Stadt
Rentenversicherungsstelle

Will jetzt nicht meinen Arbeitgeber anrufen und nachfragen, weil ich mit dem am Ende ziemlichen Ärger hatte und ich denke, dass die sich wahrscheinlich ewig Zeit mit so einem Schreiben lassen würden.
Hat jemand von euch eine Ahung?

vlg
Kristin

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Frag doch erstmal nach, wie sich das Amt die Bestätigung vorstellt. Haben sie Dir einen Vordruck geschickt, welcher ausgefüllt werden muss? Oder steht da nur was von Erbringung des Nachweises?

Das Amt muss ja wissen, von wem sie diese Bestätigung erwarten.

Wenn sie die vom AG erwarten, wirst Du Dich an Deinen AG wenden müssen. In wie weit der AG verpflichtet ist, solche Bescheinigungen auszufüllen oder nicht, weiß ich leider nicht.

Zum Ausfüllen der Bestätigung für die Elterngeldstelle sind sie verpflichtet.

LG Janette

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...manchmal frage ich mich. wo wir eigentlich sind, deutschland deine bürokraten#klatsch! nein es gibt weder bescheinigungen oder sonstiges zur elternzeit und dein ag muss dir auch nichts ausstellen!! aber vielleicht macht er ja ein formloses schreiben? im übrigen geht die elternzeit aus deinen einkommenunterlagen hervor. die rentenversicherung hat bei mir den vogel abgeschossen: aufforderung zur klärung von fehlenden beitragszeiten. oh ja sie haben ein kind bekommen, geburtsurkunde vorgelegt.... ähm ja kann ihre krankenkasse DAS bestätigen???#rofl#rofl also da habe ich den vorgesetzten verlangt...... l.g.c

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Natürlich musste der AG die Eltenrzeit schriftlich bestätigen und genau das sollte dann reichen ;)

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Ja, schon ne Sauerei, ne?
Da willste von einer Stelle Kohle und die verlangen tatsächlich Nachweise.....

Gruß,

w

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Dein AG musste dir die Elternzeit doch schriftlich bestätigen bei der Anmeldung und genau das sollte dann reichen ;)

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Du hast doch die Elternzeit schriftlich beim AGH beantragt.
das Schreiben hat bei mir gereicht, um meinen Studienkredit bei der KFW zu stunden.
Müsste deshalb eigentlich auch dem bafögamt reichen.

Gruß, Amory

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#danke für die Antworten

Ich werde dann wohl morgen am besten mal beim Bafögamt anrufen und fragen,, wie die sich diesen Nachweis vorstellen.
Einen Vordruck habe ich nicht bekommen.
Mein Arbeitgeber hat mir die Elternzeit damals nicht in einem Schreiben bestätigt. Ich habe erst zwei Jahre und dann noch mal ein Jahr genommen. Eine schriftliche Bestätigung darüber habe ich nicht erhalten.
Leider schätze ich meine Chefin so ein, dass sie entweder gar nicht auf mein Schreiben reagiert oder sich sehr lange zeit lässt.
Mal schauen. Ich danke euch auf jedenfall für eure Antworten.

lg