Mitarbeiter Rückmeldung nach Elternzeit

Hallo, ich hätte da mal `ne Frage.

In unserer Firma läuft von einer Mitarbeiterin anfang nächsten Jahres die Elternzeit aus. Sie war dann 3 Jahre im Erziehungsurlaub.

Muss sich die MA bei uns melden das sie wieder anfängt? Gibt es dafür irgendwelche Fristen?

Oder kann sie einfach wieder vor der Tür stehen und sagen ab heute bin ich wieder da.

LG Conny
(deren Arbeitsplatz davon abhängt ob sie wiederkommt oder nicht) #schmoll

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Hallo.
Ja na klar kann sie am Stichtag wieder "vor der Türe" stehen. Ist doch ihr gutes Recht. Schließlich bedeutet Eltzernzeit ja nicht gleich Desinteresse oder gar Kündigung.

Klar wäre es für dich blöd, aber sie hat ja nur ein Kind gekriegt und nix verbrochen. Warum sollte sie dann nicht wieder zurückwollen und sollen.........

Andererseits, wenn das Verhältnis zwischen AG und AN stimmt, dann wüssten längst alle, dass sie wiederkommt!!!

Vielleicht solltest du mal mit deinem Chef sprechen! Mich würde das brenend interessieren ob ich weiterbeschäftigt sein werde, oder arbeitslos!!!!!!



lf mf2

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Hallo,

ich denke nicht, das es da irgendwelche Fristen gibt, da AG als auch AN wissen, wann die Elternzeit endet.
Und mit dem Ende der Elternzeit läuft das AV weiter.
Aber im Normalfall meldet man sich früher, das hat deine Kollegin eventuelll bereits getan, nur weiß du es nicht.
Sprich deinen AG darauf wie es im nächsten Jahr weitergeht, immerhin weißt auch du, das die Elternzeit der Mitarbeiterin endet und du bisher ihren Job gemacht hast. Was im Grunde genommen ja bedeutet, das du gehst wenn sie kommt. Also suche nicht irgendwelche Fristen, sondern werde selber aktiv. Vielleicht behält dein Chef dich trotz Rückkehr der Mitarbeiterin.
Ich kehre nächstes Jahr auch aus meiner Elternzeit zurück und war bereits bei meinem AG, ohne das meine Vertretung dabei war. Ob mein AG ihr erzählt hat, das ich da war, ist doch egal. Jede Vertretung die während der Elternzeit eingestellt wird, weiß doch, das irgendwann die Vertretungszeit endet.

LG whitefairy

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Wenn sie sich NICHT meldet, dann muss sie am 3.Geburtstag wieder anfangen Vollzeit zu arbeiten, bzw. so, wie es vor der Elternzeit war.
Für irgendwelche Änderungen muss sie sich rechtzeitig melden.

LG Alla

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"Oder kann sie einfach wieder vor der Tür stehen und sagen ab heute bin ich wieder da. "

Ja klar.
Sie hat einen Vertrag, der dann wieder aktiv wird.
Warum sollte sie vorher nochmals Bescheid geben müssen?

Gruß,

W

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Hallo Conny,

ich bin gerade in der Situation Deiner Kollegin und kann Dir nur sagen wie es bei uns ist. Ich war zwei Jahre in Elternzeit und habe am Anfang der Elternzeit, quasi mit Genehmigung nur eine Mitteilung bekommen, dass ich mich ca. 4 Wochen vor Wiederantritt bei der Personalabteilung melden soll.

Da wir eine chaotische Firma haben bin ich schon seit Monaten mit ihnen im Gespräch - und weiß noch immer nicht wo ich ab dem 1.1. wieder arbeiten werde - aber das ist eine andere Geschichte :-[

Liebe Grüße und ich drück Dir die Daumen, dass sich auch für Dich ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis ergibt!

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Die kann dann einfach wieder so vor der Türe stehen. Denn es ist ihr Arbeitsplatz, bzw. der AG muss ihr nach der Elternzeit einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.

Angemeldet werden muss da nichts. Denn die Gute hat ja noch einen Vertrag mit dem AG.

LG Janette