Mindestbetrag-Elterngeld und Zuverdienst

Hallo, ich weis dazu gibt es viele Diskussionen, aber ich wollt mal nen neuen Thread dazu eröffnen,

Folgendes Problem:

Mein Mann will die ersten beide Monate mit Elternzeit machen, nebenbei aber seine 28,5 Std/Woche arbeiten gehen. Da man ja bis zu 30 Std/Woche arbeiten darf während der Zeit muss er sich nicht einschränken, da seine Arbeitszeit generell nur 28,5 Std/Woche beträgt. Er verdient ca 630 Euro Netto. Nun hat uns der Sachbearbeiter von der Elterngeldstelle gesagt, dass wir für meinen Mann nur die 300 Euro Mindestbetrag beantragen sollen, da alles andere zuviel Rechnerei wäre und am Ende nix Vernünftiges rauskommt.

Heißt das dann, dass er die 300 Euro zusätzlich zu seinem Lohn von 630 Euro bekommt, also am Ende 930 Euro?
Oder wird das doch angerechnet? Es ist ja nur der Mindestbetrag und er liegt ja auch unter den 30 Std.

In anderen Foren meinen die es wird angerechnet, der von der Elterngeldstelle sagt aber, dass er die 300 Euro DAZU bekommt, also nix verloren geht.

Wer hat nun Recht?

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HAllo,

Wenn der Herr von der Elterngeldstelle sagt das er das dazu bekommt dann wird es auch so sein! Denn er ist schließlich vom Fach.

LG Tina

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Nur wenn man mehr als den Sockelbetrag von 300 Euro bekommt wird das Einkommen berücksichtigt. Man bekommt dann 67 % aus der Differenz des alten und neuen Nettogehaltes.

Bekommt man nur den Sockelbetrag wird das Einkommen nicht berücksichtigt. Er muss eben nur unter den 30 Stunden bleiben.

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Also bekommt er sozusagen die 930 Euro. Nicht das der von der Elterngeldstelle was falsch verstanden hat (obwohl ich ihm das genau beschrieben habe).

Also haben die aus den anderen Foren unrecht? Das wird ja nur angerechnet, wenn man die 67% beantragt, und nicht wenn man gleich den Sockelbetrag nimmt.

Oh man, der ganze Mist macht einen irre. Hab den Antrag jetzt schon "tausend" Mal geändert, aber nun lass ich das bei dem Mindestbetrag. Mal sehen was am Ende rauskommt. Aber warum sollte mir der Sachbearbeiter Mist erzählen? Man geht davon aus, dass die sich auskennen.

Danke

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Genau. Es gibt dann den Sockelbetrag + das Gehalt.

Aber ihr könnt euch ja ausrechnen ob ihr euch mit den 67 % aus der Differenz des alten und neuen Gehaltes + das neue Gehalt nicht besser steht.

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Da er seine Arbeitszeit nicht verkürzt hat und keinen Ausfall hat, kann er nur die 300 EUR bekommen. Denn sonst gibt es 67% von der Differenz, die ist ja bei euch gleich 0.

Und bei 300 EUR Sockelbetrag wird nichts angerechnet.

Somit hast du nur die einzige Möglichkeit überhaupt Elterngeld zu beantragen: als Mindestbetrag.

LG Alla

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Also bekommt er seine 930 Euro (300 Euro Elterngeld + 630 Euro Lohn)?

Sorry, dass ich so oft frage, aber mich macht das ganz verrückt, wenn immer jemand ankommt und was anderes behauptet. Da hat man das einmal verstanden und dann wird man wieder so aus der Bahn geworfen.

Danke euch. Da kann ich ja beruhigt schlafen...

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Also bekommt er seine 930 Euro (300 Euro Elterngeld + 630 Euro Lohn)?

Sorry, dass ich so oft frage, aber mich macht das ganz verrückt, wenn immer jemand ankommt und was anderes behauptet. Da hat man das einmal verstanden und dann wird man wieder so aus der Bahn geworfen.

Danke euch. Da kann ich ja beruhigt schlafen... ;-) #huepf

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