Unterhalt für Kind wenn Vater unbekannt ???

Hallo

Ich hab mal eine Frage für eine Bekannte.
Und zwar hat sie ein knapp 6 Monate altes Baby aber sie weiss nicht wer der Vater ist.
Bisher lebte sie mit ihrem Freund ( nicht der KV ) zusammen und finanziell klappte alles auch so.

Jetzt allerdings ist sie alleinerziehend und muss Hartz4 beziehen.
Die ARGE hat sie jetzt zum Jugendamt geschickt zwecks Beantragung von Unterhaltsvorschuss.
Das Jugendamt zahlt jedoch kein UVG da sie den Vater nicht benennen kann und nicht genug Angaben machen kann damit man den Vater ausfindig machen kann.

Im groben erzählt lief es bei ihr so ab das sie damals Party feiern war und ziemlich betrunken mit nem Kerl gepennt hat und dann schwanger wurde. Alles was sie wohl noch ansatzweise weiss ist die Farbe seines Autos und der Vorname sofern er denn stimmt.
Das Jugendamt kann damit nicht viel anfangen und die Vaterschaft somit nicht ermitteln und unterstellt ihr das sie nicht mithilft bei der Suche nach dem Vater des Kindes.

Naja und die ARGE stellt sich wegen der Bewilligung von Hartz4 quer solange die Unterhaltsfrage für ihr Kind nicht geklärt ist.

Gibts hier jemanden der sich mit sowas auskennt und weiss was sie noch machen kann ?

Da ich mich mit dem Jugendamt überhaupt nicht auskenne und auch im Netz nichts passendes gefunden habe hoffe ich mal das es hier jemanden gibt der nen guten Rat hat.

LG
Claudia

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Hallo Claudia!

Also wir hatten im Amt mal einen ähnlichen Fall auf dem Tisch.

Vater lt.Aussage ein One-Night-Stand, bekannt war nur Vorname und Treffpunkt damals..in ihrem Fall gab es damals noch eine Freundin, die diese Umstände "bezeugte", naja zumindest das der Mann erstmals auf der Party war und auch sie nichts weiteres über ihn wußte.

Sie bekam ein Schreiben von uns, daß die Vaterschaft momentan nicht feststellbar ist, weil sie hier glaubhaft versichert hatte, nichts weiteres über den Vater zu wissen und BEKAM UV und ALG 2.

Von einem Anderen Fall habe ich mal gehört, da mußte die Mutter eidesstattlich versichern, keinerlei Angaben zum Vater machen zu können und bekam dann auch UV.

Also bei uns im Amt kam es meines Wissens nur dieses eine Mal vor..ob es da generell gültige Vorgaben gibt, wage ich zu bezweifeln.

LG und Glückwunsch noch zu Deinem Nachwuchs!!!:-)

sammy

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Hallo

Danke, dann werd ich ihr das mal so weitergeben.
Sie steht nämlich momentan total verzweifelt da und weiss nicht mehr wie es weitergehen soll da sie von heut auf morgen ohne alles da stand mit ihrer Kleinen und nichtmal weiss wie sie die Miete zahlen soll.

Und danke für die Glückwünsche zum meinem Kleinen Zwerg :-)

LG
Claudia ( die froh ist das sie keine Probleme hat und sich ganz auf ihren Nachwuchs konzentrieren kann )

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Klar ist ja verständlich, nur müßte sich Deine Freundin bei mir die Frage gefallen lassen, warum sie sich darüber nicht schon in der Schwangerschaft mal informiert hat und schon da mal beim JUgendamt vorgesprochen hat. Das gleiche gilt auch für die ARGE, ein wenig blauäugig ist bzw. war das schon, bis nach der Geburt zu warten.

Naja egal, sie soll nochmal zum JA und zur ARGE gehen und da persönlich nochmal vorsprechen und um Hilfe bitten.

LG sammy



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Bei uns wurde das so gemacht, dass UV angerechnet wurde. Kann ja niemand was dafür, dass die Mutter nicht weiß, von wem Ihr Kind ist. Und so hat sie immer überhaupt Geld bekommen.