Anwalt vs. Jugendamt zwecks Unterhalt?

Hallo

Jana wird im Februar 12 Jahre alt (oh mein Gott ;-) )
Sie ist aus einer früheren Beziehnung.
Mittlerweile bin ich verheiratet und habe zwei weitere Söhne.

Früher war ich beim Jugendamt und wechselte vor 2/3Jahre zu einer Anwältin, die aber im Grunde nicht viel mehr gemacht hat und nur gekostet hat.

Nun ist er KV wieder arbeitslos und bekommt nur Hartz IV. Hat also im September keine Unterhalt mehr gezahlt.

Er hat meine Anwältin angeschrieben... diese hat mir eine email geschrieben, das alles weitere kostenpflichtig ist...

Dies ist mir bewußt. Jetzt überlege ich wieder zum Jugendamt zu gehen. Geht das? Hin und her... Da das Geld im Moment ziemlich knapp ist (Elternzeit!)

Über eure Meinungen würde ich mich freuen.

Lg Tanja mit Jana 11J., Julian bald 7J. und Timo 16Monate

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Ich würde vermuten, dass deine Anwältin entweder nicht besonders kompetent ist oder es bei deinem Ex nix zu holen gibt.

Vielleicht mal den Anwalt wechseln? Du könntest vorab beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf PKH stellen und abwarten, ob bzw in welchem Rahmen sie bewilligt wird, bevor du dich zwischen Anwalt und Beistandschaft beim Jugendamt -die ja grundsätzlich kostenlos ist- entscheidest.

Über letztere kann ich übrigens so gar nichts positives berichten...mag aber daran liegen, dass ich einfach nur großes Pech mit meiner Sachbearbeiterin hatte #aerger

Existiert denn ein Unterhaltstitel? Wenn der Kindsvater ALGII bezieht, kann man ja eigentlich davon ausgehen, dass er nicht leistungsfähig ist.

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Hallo,

PKH gilt erst für das Gerichtsverfahren. Ich bin mir nicht sicher, ob für die Unterhaltsberechnung etc. vielleicht Beratungshilfe in Frage kommt (http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe).

Ich habe mich für eine Anwältin entschieden, weil es bei uns nicht nur um die schnöde Unterhaltsberechnung geht. Wenn es nur darum ginge, wäre das Jugendamt meine erste Wahl.


VG

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Hallo,

da er jetzt arbeitslos ist, nehme ich mal an, dass er ALG I oder II bezieht. Der Selbstbehalt liegt meines Wissens nach bei 770€, liegt er darunter, solltest du dich an das zuständige JA wenden, dann bekommst du Unterhaltsvorschuss.
Aber ich weiß nicht, ob sie das noch zahlen, für ein 12-jähriges Kind, wie gesagt, ich würde zum JA gehen und mich erkundigen, die kosten nichts und eine Anwältin kannst du ja immernoch nehmen.

LG

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Sobald das Kind 12 Jahre alt ist, gibt's keinen UHV mehr.

Außerdem besteht grundsätzlich (unabhängig vom Alter des Kindes) kein Anspruch auf UHV, wenn man (wieder) heiratet...und das ist ja hier der Fall.

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hallo
ich bin der meinung, das man ab 12 jahre kein unterhaltsvorschuss mehr bekommt vom jugendamt.

frag doch nach ob du prozesskostenhilfe bekommst und wechsel den anwalt,ich versteh nämlich nicht so ganz warum sie dir keine konkreten ansagen macht dazu.

ich hatte aber auch mal eine anwältin die hat mir sogar geschrieben, das meinem kind kein unterhalt zusteht, da mein ex zuwenig hat.

ich habe mir einen anwalt daraufhin genommen und den monat darauf bekam mein sohn 198 euro, mein ex musste alles vorlegen und mein anwalt hat gerechnet und das kam bei rauß.
und hätt ich mich mit der aussage der anwältin zufrieden gegeben.............?die hatte überhaupt keine ahnung.
ich habe ihren brief noch liegen und genau 4 wochen später den vom andren anwalt was er zahlen muss.
l.g.

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Hallo,
bin zwar keine Allein erziehende, aber mein Lebensgefährte zahlt Unterhalt an seine Tochter aus frühere Beziehung. :-p
Ziemlich sicher bekommst du für deine Kind ab 12 Jahren keinen UHV mehr. Hattest du schon mal Unterhaltsvorschuss beantragt? Wenn ja, dann schau mal in dem Bescheid, da steht drin, wie viele Monate am Stück gewährt werden, bzw. ab welchem Alter des Kindes der UHV wegfällt.
Meines Wissens nach tritt ab dem 12. Lebensjahres des Kindes auch das Jugendamt für den Unterhalt nicht mehr ein. Das heißt, du kannst dir zwar noch Informationen vom JA holen, doch den Unterhalt "eintreiben" bzw. den Vater anschreiben tut das Jugendamt dann nicht mehr. Dann musst du dies selbst regeln oder über Anwalt.
Du schreibst, dass du dir den Anwalt nicht leisten kannst. Hast du wenig Geld zum Leben, zahlt dir der liebe Vater Staat auch die Anwaltskosten. Hast du dich diesbezüglich noch nicht bei deinem Anwalt erkundigt?

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"Das heißt, du kannst dir zwar noch Informationen vom JA holen, doch den Unterhalt "eintreiben" bzw. den Vater anschreiben tut das Jugendamt dann nicht mehr."

Das stimmt nicht!

Ch.

...die gerade eben für den Kindesunterhalt ihres Sohnes (17) eine e-Mail an ihre Beistandschaft geschrieben hat.

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Ich habe ja geschrieben, dass ich mir nicht sicher bin. #gruebel

#danke für die Info.

Also, um mich zu korrigieren, damit mir hier nicht Fehlinformationen vorgeworfen werden. #schein

Beistandschaft vom Jugendamt bis zur Volljährigkeit und Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. #ole

Unterhaltsvorschuss gibt es ab 12 Jahren nicht mehr! Das ist definitiv korrekt. Aber das haben ja hier andere Mitglieder auch schon erwähnt.

Lg,
Steffi