Muss ich sie ihm über das WE mitgeben? Etwas Lang!

Hallo,

also erstmal zur Situation. Mein Mann und ich haben uns vor etwa 3 Monaten getrennt, wir haben eine Tochter (13 Monate) und bislang kam er nach der Trennung öfter um sie zu besuchen, jeden zweiten Tag und vor kurzem einigten wir uns auf 3 Mal in der Woche, Mo, Mi, Fr.
Nun, nach einem heftigen Streit, meinte er (um mich zu kränken), er kommt eben die Kleine dann überhaupt nie mehr besuchen und hat sich seitdem auch nicht mehr gemeldet (das war erst am Montag).

Da das an sich schon sehr seltsam ist, dass er sich wirklich gar nicht meldet (wir haben öfter Auseinandersetzungen seit der Trennung, aber er meldete sich dennoch immer und kam unsere Tochter besuchen), habe ich mir Gedanken gemacht, über den Umgang, weil ich schon möchte, dass meine Tochter möglichst guten Kontakt zu ihm hat und er sie von mir aus auch jeden Tag sehen kann.
Wie gesagt, ich denke jetzt, da er sich nicht mehr meldet, dass er hintenrum etwas "ausheckt".

Jetzt bin ich beim googeln auf die Sache mit den Wochenenden gestoßen. Da hieß es, jedes 2. WE, Fr-So.
Und muss ehrlich sagen, dass ich damit so gar nicht klar komme, weil mein Mann seit der Trennung bei seinen Eltern wohnt, und sie unsere Tochter erst 3-4 mal gesehen haben (kamen nicht nach der Geburt, haben sie als Sch*** Kind beschimpft etc.).
Zudem wohnen sie zu fünft auf 17qm, 1-Zi. mit Kochniesche (die Erklärung, warum würde den Rahmen sprengen :-) ) und in dem einen Zimmer schlafen alle, essen, kochen, rauchen etc. Das Zimmer besteht auch hauptsächlich aus Betten/Matratzen.
Unsere Tochter ist sehr auf mich fixiert, besser gesagt, sie ist es gewohnt nur von mir ins Bett gebracht zu werden (mein Mann wollte sich nie damit beschäftigen), hat noch nie woanders ohne mich übernachtet und seit ein paar Wochen, wacht sie Nachts auf und möchte auch nicht mehr alleine schlafen d.h. ich muss sie mit zu mir ins Bett nehmen.

Er hat sie bislang 2 mal mitgenommen, für ca. 2 Stunden und ich habe auch kein Problem damit, wohl aber hätte ich eines, wenn er verlangen würde, dass sie jedes 2. WE, Fr-So bei ihm übernachtet. SIe hat dort keine Möglichkeit zum Schlafen, also kein eigenes Bett (kein Platz), keine Möglichkeit zum spielen, weil alles mit Matratzen vollgestellt wird und ich möchte nicht, dass sie mit 5 weiteren Leuten in einem Zimmer schläft, die bis spät in die Nacht dasitzen und rauchen und sie zwangsläufig nebendran schlafen muss.

Jetzt zu meiner Frage:
Sollte er darauf bestehen, muss ich sie ihm in so einem Fall über Nacht mitgeben??? Bzw. muss ich ein so Kleines Kind überhaupt über Nacht mitgeben? Das wäre der reinste Horror für mich.

Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen.

Danke schon mal!

1

Also meine eigene Meinung: DU musst gar nichts!! Ich würde mein Kind in dem Alter nicht über das Wochenende weggeben. Da könnte sich der KV auf den Kopf stellen. Ich denke auch das er da keine Handhabe hat, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass so ein kleines Kind schon verpflichtet werden kann für längere Zeit seine Mutter zu verlassen.

Gruß Andrea

2

Das ist auch für mich die totale Horrorvorstellung, dass die Kleine irgendwo anders ohne mich übernachtet, egal bei wem.
Dabei gehts ja nicht um ihn als Person, sondern darum, dass ich da keine ruhige Sekunde hätte, sowas kann ich mir gar nicht vorstellen.

Ich habe ja schon Schwierigkeiten mit der Tatsache, dass sie wenn ich ins KH zur Entbindung muss bei meiner Mutter bleibt.

Aber Danke,

lg

4

Also wie gesagt ich weiß wie es dir geht, mir ginge es egal wo sie schläft ebenso. Meine ist jetzt 10 und wenn sie einmal im Monat eine Übernachtung bei ihrem Vater macht, dann habe ich keine Ruhe, kann kaum schlafen. Ich wünsche dir alles gute und lass dich zu nichts zwingen, erkundige dich vorher.

3

Hallo,

manche Mütter verstehe ich einfach nicht. Kaum sind sie vom Vater getrennt mutiert er zum totalen Versager, der sich ganz plötzlich nicht mehr um sein Kind kümmern kann.

Ihr habt zusammen gelebt, er hat das Kind also von Anfang an über Nacht bei sich gehabt. Was glaubst du, passiert deinem Kind beim Vater? Wieso sollte er sich nicht um sein Kind kümmern können?

Rechtlich ist es so, da ihr zusammen gelebt habt, musst du ihm das Kind mitgeben, wenn er es will. In dem Alter nur eine Nacht, später dann auch ein ganzes Wochenende.

Du solltest die Beziehung verarbeiten, such dir einen Therapeuten, wenn es alleine nicht geht. Aber nur weil ihr euch getrennt habt, ist er noch lange kein schlechter Vater. Wenn er das Kind über Nacht hat, wird er es auch ins Bett bringen, was kann schöner für das Kind sein, als auch mit seinem Vater Zeit zu verbringen? Wieso willst du die Beziehung so schwierig machen? Gönn doch beiden ihre eigene Zeit, sofern der Vater denn will. Fixierungen kann man schnell lösen, wenn man denn will. Aber vielleicht willst du ja auch, dass dein Kind nur zu dir Bindungen hat?! Das wäre allerdings sehr traurig.

lg

7

Also
1. mein Mann hatt die Kleine nicht über Nacht bei sich, auch nicht, als wir zusammen gewohnt haben, da ihm das Geschrei von Anfang an auf die Nerven ging, und er es seit ihrer Geburt vorgezogen hat im Wohnzimmer zu schlafen.

2. mein Mann meinte, am Montag, er wollte die Kleine überhaupt nicht mehr sehen, weil er von mir Geld haben will, ich ihm aber keins gebe- Ergo ist er derjenige, der den Umgang verweigert, weil er auf mich sauer ist und trägt es somit auf dem Rücken unserer Tocher aus.

3. Scheinbar hast du dir nicht die Mühe gemacht, den Beitrag ganz zu lesen, antwortest aber darauf ;-)
Wo soll sie denn bitte dort schlafen???? Und in welches Bett soll er sie denn bringen, wenn er neben Vater, Mutter und zwei Geschwistern auf dem Boden schläft??? Und auch noch in dem Zimmer wo vorher 4 Leute geraucht haben???
Also wenn du dein Kind sowas aussetzt, dann ist das dein Problem, aber ich möchte das nicht!

4. Mein Mann war nach einem halben Jahr in der Elterzeit, bezog das Elterngeld, spazierte den ganzen Tag irgendwo herum, und unsere Tochter betreute meine Mutter jeden Tag während ich in der Arbeit war und dennoch habe ich die gedacht, und auch nicht in meinem Beitrag behauptet, dass er ein schlechter Vater ist, aber du hast scheinbar nicht verstanden, worum es hier geht. Es geht nicht darum, dass er sie dahin mitnimmt, denn das war bislang auch kein Problem für mich, es geht einzig und allein um die Frage der Übernachtung.

Somit kann ich dir nur eines sagen: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

8

"Rechtlich ist es so, da ihr zusammen gelebt habt, musst du ihm das Kind mitgeben, wenn er es will. In dem Alter nur eine Nacht, später dann auch ein ganzes Wochenende."

#kratz
Aus reinem Interesse. Wo ist das bitte verankert?

#blume

LG
Ina

weitere Kommentare laden
5

Hallo,
nie und nimmer würde ich das an deiner Stelle zulassen mit der Übernachtung.
Mein Ex hat sehr eigenartige Vorstellungen wie der Umgang mit unserer gemeinsamen dreijährigen Tochter gestaltet werden soll. Wir haben nun regelmäßig Beratung beim Jugendamt, und das hilft uns sehr weiter! Zusätzlich habe ich mir bzw. meiner Tochter Unterstützung von einer Kinder-und Jungendhilfsorganisation geholt. Die Sozialpädagogin kommt mit mir zu den Gesprächen und macht teilweise auch die Übergaben. Ich würde dir das sehr empfehlen, dich damit nicht alleine herumzuschlagen!
Bei euch geht es darum, dass die Kleine regelmäßig Kontakt zu ihrem Vater hat, damit sie ihn "kennt". Bei so kleinen Kindern empfehlen sich kurze Abstände und kurze Umgangszeiten. So zwei Stunden am Stück finde ich optimal. Wie war denn der Kontakt Vater-Tochter als ihr noch zusammen gelebt habt? Auch das ist entscheidend. In meinen Augen ist die Übernachtung nicht sinnvoll - für deinen Ex vielleicht angenehm, aber für das Wohl deiner Tochter nicht notwendig.
LG Katja mit ihren #sonnenscheinchen Julia (*25.05.05) und Sebastian (*10.06.08)

16

Naja, er ging in der Regel sehr liebevoll mit ihr um, wenn er denn wirklich mal greifbar war. Die meiste Zeit saß er am PC und wollte nicht gestört werden. Windeln, Füttern etc. hat er kein einziges mal gemacht, war auch meiner Meinung nicht nötig, ich war ja daheim. Wenn ich was zu erledigen hatte, oder zum Arzt musste, musste ich mich um eine Betreuung kümmern, er war zwar daheim, aber schlief immer bis 12 oder 13 Uhr und wollte wegen der Kleinen nicht aufstehen, mit der Begründung :"warum soll ich das machen? Bring sie doch zu deiner Mutter!"

Im Urlaub z.B. wir waren gerade mal 2 Tage da, die Kleine wurde krank und er meinte, er fährt jetzt alleine wieder heim, weil seine Mutter ihn vermisst, wenn sie ihn nicht jeden Tag sieht und er wollte mich mit einem kranken Kind allein in einem fremden Land zurücklassen, weil seine Mutter ihn vermisst und sie nicht schlafen kann, weil er mit seiner Familie in Urlaub gefahren ist.

Zu ihrem 1. Geburtstag (da waren wir bereits getrennt) kam er mit leeren Händen mit der Begründung:" Ich habe kein Geld!"

Wenn sie Klamotten brauchte, Hochstuhl etc. durfte ich das nicht kaufen, nur wenn er es für nötig hielt, obwohl es notwendig war und ich die Alleinverdienerin war und das Geld ausgereicht hat.

Zum Schluss ging es sogar soweit, dass er einen Aufstand gemacht hat, wenn ich auf Toilette musste, oder duschen wollte, weil er auf sie aufpassen muss.

Und wie gesagt, er schlief seit ihrer Geburt im Wohnzimmer, weil er "immer wach wird, wenn sie weint!"

Deswegen hängt sie so an mir, weil er im Endeffekt nie was damit zu tun hatte und einfach nur da war, wie eine Blume, die man ans Fensterbrett stellt, die steht auch nur da.

Er ist im Umgang nicht schlecht zu ihr, das kann ich nicht sagen, aber er hat einfach nicht begriffen, was es heißt, Verantwortung und Pflichtbewusstsein einem Kind gegenüber zu haben, das war mitunter der Grund und weil ich es nicht mehr eingesehen habe, so leben zu müssen, als wäre ich allein erziehend, obwohl er da war zusätzlich auch noch für ihn das Kindermädchen zu spielen und ihn durchzubringen.

21

Hallo,
ja, so in etwa kommt mir das bekannt vor. Mein Ex hat zwar regelmäßig gearbeitet, aber es vorgezogen das verdiente Geld in Drogen und Auto zu investieren. Die notwendigen Anschaffungen für die Kleine haben meine Eltern gemacht. #augen Ein Geburtstagsgeschenk für Julia wurde auch mal auf "nächsten Monat" verschoben weil er pleite war. Auch bei uns ist es so dass ich nicht sagen kann dass mein Ex-Mann seine Tochter nicht liebt oder ihr etwas antun würde, im herkömmlichen Sinne zumindest. Aber er geht überhaupt nicht altersgerecht mit ihr um, bespielsweise steckt er ihr Euro-Münzen in die Tasche oder presst aus ihr Liebesbekundungen heraus. Was der Alltag mit einem kleinen Kind bedeutet, davon hat er keine Ahnung. Ich kann sehr gut verstehen wie es dir geht und würde nochmals empfehlen zu versuchen, zusammen mit deinem Ex den Umgang über das Jugendamt zu regeln. Die können ihm dort sicherlich auch einiges vermitteln, wie er mit seinen Rechten als Vater verantwortungsvoll umgeht. Zum Wohle deiner Tochter. :-)
Alles Gute! LG Katja #sonne

6

Hi,

seid ihr verheiratet?

Ehrlich gesagt, sehe ich persönlich generell nicht so dass Problem, dass das Kind, auch in dem Alter regelmäßig bei Papa übernachtet, wenn die Eltern getrennt sind, aber bei den Zuständen, die Du da anführst würde ich mich auch wehren.

Ich glaube, es gibt da auch Urteile, dass das Kind eine angemessene Schlafstätte haben muss und bei Deinen Schwiegereltern ist das alles andere als angemessen.

Ruf ihn doch einfach mal an und sag ihm, dass Eure Tochter ihn vermisst und sich sehr freuen würde, wenn er doch wieder regelmäßig zu Besuch käme.

Bitte ihn doch auch mal abends den Babysitter zu machen (inklusive ins Bett gehen), damit du vielleicht mal wieder mit Freunden essen gehen kannst oder auch mal ins Kino. Dann lernt er auch, wie er seine Tochter ins Bett bringen muss und falls sie nachts weint, kannst Du sie trotzdem dann in Dein Bett holen. So lernt auch Deine Tochter langsam, dass es auch andere Menschen gibt, die sie ins Bett bringen können und Mama auch immer wieder kommt, auch wenn sie Mama mal nicht ins Bett bringt.

Liebe Grüße

Jarmina



10

Ja, sind wir.
Es geht ja auch nicht um ihn als Person, ich weiß, dass er sie sehr liebt und er sie gerne oft sehen würde und sie freut sich auch immer auf ihn. Wie gesagt, er hat sie auch dorthin in letzter Zeit mitgenommen, es geht ja nur um die Übernachtung bzw. die Umstände.

17

also, und das hat nix mit meiner meinung zu tun, sondern wurde sogar bei einem fall als urteil niedergeschrieben: nein, du musst sie nicht mit geben für eine übernachtung.
dem k ind müssen die selben bzw. annähernd gleichen bedingungen in der übernachtungsumgebung gegeben sein wie bei dir. ich denke jetzt mal, dass sie bei euch ein eigenes zimmer hat, oder?

leider habe ich das aktenzeichen vom urteil nicht, aber es gibt eins. musst mal googeln.

lg
brujita

19

Ja, sie hat bis Mai mit mir im Schlafzimmer geschalfen, allerdings in ihrem eigenen Bett, danach sind wir in eine größere Wohnung gezogen und seitdem (seit 4 Monaten) hat sie ein eigenes Zimmer.

23

Hallo,

du musst sie Wahrscheinlich nicht mitgeben und schon gar nicht unter den angegebenen Wohnlichen Umständen. Vielleicht bringt es ja was wenn du (wenn er die Kleine über Nacht haben möchte) dich entweder selbst davon überzeugst oder das Jugendamt beauftragst zu schauen ob es da eine geeignete Schlafmöglichkeit für das Kind gibt. Denn in solche Umstände würde das JA glaub kein Kind zum Übernachten schicken.

LG Melli

28

Hallo,

nur am Rande ...

Das JA könnte so wie so nirgendwo ein Kind hinschicken, da es bei Umgangsangelegenheiten eh nur beratend und vermittelnd tätig werden kann.
Form und Dauer eines Umgangs kann nur ein Gericht festlegen.

Gruß,
Julia

32

Ich glaube nicht, dass du das JETZT schon musst...aber wenn das Kind ein bestimmtes Alter hat und der Vater dann auf den "normalen" Umgang besteht, kannst du das nicht mehr verweigern.

Und, mal ehrlich: es ist doch auf Dauer kein Zustand, dass der KV ständig zu dir nach hause kommt, um sein Umgangsrecht wahrzunehmen.

Vor allem gehe ich davon aus, dass er nicht ewig bei seinen Eltern wohnen bleiben, sondern sich in absehbarer Zeit eine eigene Wohnung suchen wird...alles andere wäre zumindest nicht normal im Sinne von üblich.

36

Also,

im Anbetracht dessen, dass Dein Kind kein eigenes Bett hat, die Wohnung für 5 Menschen definitiv zu klein ist, brauchst Du gar nichts. Wenn er was will, muss er das beim Familiengericht einklagen. Natürlich kommt immer erst das JA und deren sogenannte Schlichter. Doch ich habe bisher noch keinen Schlichter bei irgendeinem JA kennengelernt, der was taugt. Und glaub mir, ich habe schon lange mit verschiedenen Jämtern zutun.

Da ihr das geteilte Sorgerecht habt (habt ihr?), ist es allerdings nicht ganz so einfach mit dem nicht mitgeben. Nehme doch am Besten Kontakt mit dem JA auf, wenn Du es noch nicht getan hast. Du hast nämlich auch ein Anrecht auf Unterhalt für Dich und das Kind, auf den ich z. B. nicht verzichten würde.