Erstattungsanspruch von ARGE bei Elterngeld

Haben heute den Bescheid für´s Elterngeld bekommen...
Blick hier null durch...

Da ist auf der 1. Seite ne Tabelle:

* Lebensmonat 1,2,3,4,5,6,7... usw
* vom 25.o7. ( monatl. Auflistung )
* bis 24.o8. ( monatl. Auflistung )
* Anspruch in € 3oo €
* anzurechnende Leistung in € 75 € ( Geschwisterb. )
* Zahlbetrag in € 375 €

Darunter der Satz:
Der den Betrag von 3oo €, bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption der den Betrag von 15o €, übersteigende Leistungsanspruch wurde vorläufig einbehalten, da ein Erstattungsanspruch von ARGE Leipzig hier vorliegt. In dem Umfang, wie wir die zur Erstattung verpflichtet sind, gilt dieser Betrag ihnen gegenüber als geleistet.

Wißt ihr was die meinen könnten?

Das der Geschwisterbonus angerechnet und vom AA unseren Leistungen abgezogen wird, weiß ich.
Meinen die das mit dem Bonus vielleicht?
Letzte Seite wieder eine Tabelle:

* Lebenmonat 1,2,3,4,5,6... usw
* Zahlbetrag 375,oo €
* Rate 1 187,5o €
* Zahlung am 25.o7.2oo8 ( monat. )
* Rate 2 187,5o €
* Zahlung am 25.o7.2oo9 ( monat. )

Bei Halbierung ( also 24 Monate ) halbiert sich auch der Geschwisterbonus.... Die zahlen jetzt monatl. 187,5o € vom 25.o7.2008 bis 25.o6.2010...
Nur ist Lea da schon längst 6 Jahre alt. Und den Bonus soll es doch nur bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres geben....

1

Die ARGE Leipzig hat irgendwann mal was gezahlt, was Du zurückzahlen sollst. Ohne die komplette Akte zu kennen kann Dir hier keiner was dazu sagen.

Oder vielleicht Nightingale?

Gruß

Manavgat

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Hallo,

"Der den Betrag von 3oo €, bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption der den Betrag von 15o €, übersteigende Leistungsanspruch wurde vorläufig einbehalten, da ein Erstattungsanspruch von ARGE Leipzig hier vorliegt. In dem Umfang, wie wir die zur Erstattung verpflichtet sind, gilt dieser Betrag ihnen gegenüber als geleistet."

Ich denke, dass es sich hier um die Anrechnung des Geschwisterbonusses handelt.

Wenn der Geschwisterbonus länger angerechnet wird, als du ihn bekommst, lege Widerspruch ein. Der Bescheid wird dann korrigiert. Aber prüfe bitte vorher noch Mal deinen Elterngeldbescheid.

LG Marion

3

Aha....
Denn Bescheid reiche ich Montag beim Amt ein. Auch werd ich mal beim Jugendamt anrufen und mir den bescheid erklären lassen. Muß das ja mit Lea noch klären

Liebe Grüße

Jana

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Wird er doch gar nicht - sie hat gesplittet und bekäme den Bonus dann länger als bis zur regulären Altersgrenze.
So hab ich das verstanden.

LG

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Ja, die behalten den Bonus gleich ein.
Ob Du splittest, hat keinen Einfluß auf die Summe an Bonus, den Du erhältst. Du bekommst einen Betrag (bis zum Geburtstag des älteren Geschwisters), der dann eben doppelt lange ausgezahlt wird.

Gruß,

phoe-nix

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Aha.... Ist halt kompliziert geschrieben... Da blickt doch kein Mensch durch, bei dem Amtsdeutsch...

Danke dir...

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Ich finde es nachvollziehbar, kann mich aber natürlich auch täuschen.

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