Ledig oder eingetragene Lebensgemeinschaft???

Ich hab mal eine rechtliche Frage und hoffe, daß mir irgendjemand weiterhelen kann!


Normalerweise ist es ja so, solang man unverheiratet ist, ist bei sämtlichen offiziellen Formularen "ledig" anzugeben - egal, ob man alleine lebt oder, wie in meinem Fall, mit Partner und gemeinsamen Kind zusammen.

Nu habe ich einen Alg2-Antrag ausgefüllt und, wie immer, ledig angekreuzt.

Jedoch änderte mein netter Fallbearbeiter dies gestern in eine "eingetragene Lebensgemeinschaft" und wollte auch ein genaues Datum, seit wann wir zusammen sind (nicht zusammen leben!).
Dies konnte ich nicht genau beantworten, ab tut ja jetzt im Grunde nix zur Sache.

Ich frage mich aber seitdem, wo wir bitte EINGETRAGEN sind!?! #gruebel
Ich dachte, dieses Feld zum ankreuzen bezieht sich auf gleichgeschlechtliche Ehepaare. #kratz

Nun, weiß jemand eine Antwort darauf oder wo ich das in Erfahrung bringen könnte?
Meine Idee ist nur noch, beim Standesamt anzurufen - aber vllt. kann ich mir das Dank Eurer Hilfe sparen!#blume


Also schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!
LG, sapf

1

Eingetragene Lebenspartnerschaft gilt für gleichgeschlechtliche Paare.

7

DANKE! #pro

LG, sapf

2

ob verheiratet oder nicht..das zählt bei der arge immer als Lebensgemeinschaft weil ihr wohnt schlaft und esst zusammen.

wenn dein partner arbeitet bekommt ihr nichts mehr von der arge..auch wenn ihr nicht verheiratet seit

4

Danke für Deine Antwort!

Ja, mein Partner arbeitet.
Aber bei seinem "normalen" Angestellteneinkommen bekomme ich doch nicht gleich gar nichts?!?

Es ist doch nicht zu erwarten, daß wir zu Dritt ausschließlich davon leben???#schock

Das er mit berechnet wird, ist mir schon klar, mir geht es eben nur um die Bezeichnung! Denn DASS macht, meiner Meinung nach, schon einen deutlichen Unterschied!
Wir sind ja eben nirgendwo als Partnerschaft EINEGTRAGEN! #kratz


LG, sapf

9

>>>wenn dein partner arbeitet bekommt ihr nichts mehr von der arge..auch wenn ihr nicht verheiratet seit <<<

Das stimmt so nicht, oder weißt du, wieviel der Partner der TE verdient?? #augen

weiteren Kommentar laden
3

Muhahaahhaah
mein freund hat bei nem antrag *eingetragene lebenspartnerschaft* eingetragen

seitdem weiß ich dass das nur gleichgeschlechtiche paare ist

5

Oh DANKE!!! für Deine Antwort!
Ich bin eben auch der absoluten Überzeugung, daß es so ist!

Weißt Du zufällig irgendeine Grundlage dazu?


LG, sapf

6

#freu#huepf#freu

Was haben die bei der Arge gesagt?

weiteren Kommentar laden
11

So ein Quatsch. Du hast natürlich völlig recht. Ihr seid eine "nichteheliche Lebensgemeinschaft". Eine "eingetragene Lebensgemeinschaft", richtig "eingetragene Lebenspartnerschaft" gibt es nur zwischen Homosexuellen, guck hier:
http://lexikon.calsky.com/de/txt/l/le/lebenspartnerschaftsgesetz.php
Ich würde dem Typen das mal ausdrucken, sonst wird Dein Partner nachher mit "Sehr geehrte FRAU xy angeschrieben" :-p
Lieben Gruß
Ronja

13

Vielen Dank!

Der Link ist echt super!
Jetzt hab ich was in der Hand! #pro

Naja, meinen Erziehungsgeldbescheid habe ich auch mit seinem Vor- und meinem Nachnamen geschickt bekommen.
Da würde mich das dann wohl nichtmal verwundern! #klatsch :-D


LG, sapf

12

Öhm, der Typ war ja wohl ein bisschen neben der Spur, denn eingetragene LG gibt es nur für homosexuelle Paare #schock

LG Kristin

14

Super, Danke!

Bin ich also doch nicht ganz auf den Kopf gefallen! ;-)


LG, sapf

15

Oh Gott, peinlich....hatte die Tage auch einen Antrag welchen ich ausgefüllt zurückschicken musste, es ging um Kinderzuschlag. Habe angegeben "eingetragene Lebensgemeinschaft" weil sonst nur Ledig, verheiratet und verwitwet stand. Oh Gott, das ist mir aber jetzt peinlich...wusste das auch nie so genau.

16

Wieso peinlich? Weil Du nicht homosexuell bist? Ach herrrje...

17

Nein, einfach weil ichs falsch angekreuzt habe....

Mein Gott, typisch urbia.................................

weitere Kommentare laden
19

Der Typ legt Dich rein!

Teil ihm schriftlich mit, dass Du ledig bist und mit niemandem! zusammen lebst.

Gruß

Manavgat

20

Naja, ich lebe ja mit meinem Freund zusammen!
Aber das ist ja auch nicht das Problem!
Ich finde es vollkommen OK, daß er mit angerechnet wird und dadurch der Bedarf natürlich ein anderer ist, als wenn ich Alleinerziehende wäre.

Aber durch die angebliche Eingetragene Lebensgemeinschaft würde sich ja auch die Steuerklasse verändern, was dann sicher "keine Kohle" für mich bedeuten würde. ... Und ich beantrage das Geld ja nicht umsonst. :-(

Aber das der Typ mich über den Tisch ziehen will, hab ich mir auch schon überlegt - denn diese genannte Änderung ist noch das geringste Problem, was ich mit ihm hatte!!!

(Hat mir ständig Falschangaben bei den Finanzen unterstellt, bei der Wohnungsgrüße und den Nebenkosten usw.; noch dazu wollte er mich nach 15 Minuten rausschmeißen, weil mein Kleiner anfing zu quägeln - und was nicht noch alles!)#aerger:-[



Danke für Deine Antwort!

22

dann hatte ich Dich falsch verstanden.

Warum teilst Du dem Typ nicht schriflich die Korrekturen mit? Diskutieren bringt ja nix.

Gruß

Manavgat