Unterhalt vom Kindesvater rechtens??? ALG II

Hallo,

ich gehe 6 Std/Tag arbeiten und bekomme vom Kindesvater für meinen Sohn 130, - € Unterhalt pro Monat lt. unserer damaligen Vereinbarung. Ich bekomme zusätzlich ein bissl AlGII, da ich alleinerziehend bin und nicht genug verdiene. Nun will das Amt vom Kindesvater einen Antrag ausgefüllt haben mit seinen Einkünften. Was kann das Amt von ihm verlangen? Er soll auch sein Vermögen angeben, können die da auch ran? Er ist natürlich stinksauer, aber was soll ich da nun tun.
Danke und LG


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Ich denke mal, die Arge möchte eine Vermögens- und Verdienstoffenlegung vom KV um zu sehen, ob er auch ausreichend Unterhalt für euer Kind zahlt.
Vielleicht steht dir mehr als eure vereinbarten 130 Euro zu, und die Arge hat natürlich ein berechtigtes Interesse, dass du euren Bedarf möglichst aus eigenen Mitteln decken kannst.
Wenn der KV dir mehr Unterhalt gemäß seiner Einkünfte zahlen müsste und kann, dann soll er das auch tun.

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Bitte doch nicht immer "Rate mal mit Rosenthal" spielen.

Wem bringt das denn was, wenn man es doch sowieso nicht genau weiß?!

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nich so zickig.

dies ist ein forum... da kann man auch seine ideen, tips, ratschläge kund tun.

alle angaben ohne gewähr!

also schön geschmeidig bleiben!

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Hallo,

Dein Unterhaltsanspruch ist auf die ARGE übergegangen, da Du Leistungen beziehst, für die eigentlich der Kindsvater zuständig wäre.
Du hast jetzt nicht angegeben, wie alt Dein Kind ist, aber bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ist der Kindsvater Dir gegenüber auf alle Fälle voll unterhaltspflichtig, bzw muss, da Du etwas arbeitest, den Rest aufstocken.
Ein Urteil in den letzten Wochen hat zudem bestätigt, dass einer alleinerziehenden Mutter ein Vollzeitjob nicht zuzumuten ist und der Kindsvater auch über das 3. Lebensjahr hinaus unterhaltspflichtig ist und den Verdienstausfall, der aufgrund der Kinderbetreuung (oder mangels ausreichender Fremdbetreuung) entsteht, auszugleichen hat.

Die ARGE möchte nun überprüfen, inwieweit der Kindsvater zahlungsfähig ist ... und da Du staatliche Leistungen beziehst, ist es nicht möglich, dass Ihr Euch untereinander einigt, sondern der Dein Unterhaltsanspruch muss schon korrekt ausgerechnet sein, da dieser Unterhalt ja wiederum auf Dein Alg II angerechnet wird und Unterhaltszahlungen vorgehen.

Gruß,
Julia

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Hallo,
danke ihr Lieben. Aber warum soll er mit denn Unterhalt zahlen. Ich war nie mit ihm verheiratet oder so. Das Amt wollte auch nie sowas haben. Ich bekomme nun schon 1,5 Jahre zusätzl. AlG II und noch nie wollte jemand was. Auch unsere Vereinbarung war immer ok so. Kann das Amt auch für das zurückliegende noch was nach verlangen? Achja mein Kind ist 2 jahre alt

LG

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"Ich war nie mit ihm verheiratet oder so."

Bitte nach § 1615 I BGB googlen, es ist irrelevant, ob ihr verheiratet wart.

Ansonsten noch:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=28&tid=1662357

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Ob ihr verheiratet wart oder nicht ist egal. Seit dem 01.01.2008 erhalten auch Mütter von unehelichen Kindern bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhalt. In Einzelfällen sogar darüber hinaus. Das heisst, dein Ex müsste ohnehin noch für dich auch mit Unterhalt zahlen, sofern er zahlungsfähig ist.
Warum die erst jetzt damit ankommen weiss ich nicht. Auch nicht, ob sie für die Vergangenheit noch nachfordern können.

Wie viel verdient dein Ex denn ca. netto? Hast du mal in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen, wie viel dir für das Kind an Unterhalt zustehen würde?

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Er muss ja je nach seinem Einkommen Unterhalt zahlen und da das 'Amt für dich zahlt können sie ihm, sofern das Einkommen stimmt, dazu verdonnern mehr zu zahlen bzw. sie holen sich das Geld von ihm zurück.
Natürlich ist das rechtens.

Ich weis ja nicht wie alt euer Sohn ist, aber bis er 3 ist und wenn du nicht voll arbeitest muss er auch für dich Unterhalt zahlen.